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Autor Beitrag
HPB
Experte

Beiträge: 269

New PostErstellt: 26.02.15, 09:46     Betreff: Re: BUSSGELD bei Fristüberschreitung nach FSB

    Zitat: Admin
    Nach GRUNDGESETZ (Art. 70 (1) GG) ist der BUND nämlich für die Regelungsbereiche "Baurecht", "Brandschutz" und "Anlagensicherheit" gar NICHT gesetzgebungsbefugt. DIese Bereiche sind LÄNDER-Sache. Dies gilt jedoch auch für die VERWALTUNG (Exekutive). Der BUND darf den LÄNDERN keine Verwaltungsorganisation (Kehrbezirke, bev. Bezirksschornsteinfeger) vorgeben oder ein Verwaltungsverfahren (Feuerstättenbescheid, Zweitbescheid, Ersatzvornahme) regeln (Art. 30, 70 (1), 83, 84 (1) GG).

Ein diesbezüglicher (zusätzlicher) formaler Einwand macht zweifellos Sinn. Der dürfte jedoch ins Leere laufen, wenn sich die Länder diese Bundesvorlage zueigen gemacht und 1:1 übernommen haben.

Wissen Sie, ob und wo das gemacht wurde?


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