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  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
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Admin
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Beiträge: 608


New PostErstellt: 26.02.15, 19:43     Betreff: Re: BUSSGELD bei Fristüberschreitung nach FSB

MERISH Kapuzenpullover Pullover Slim...
    Zitat: HPB
    Ein diesbezüglicher (zusätzlicher) formaler Einwand macht zweifellos Sinn. Der dürfte jedoch ins Leere laufen, wenn sich die Länder diese Bundesvorlage zueigen gemacht und 1:1 übernommen haben.

    Wissen Sie, ob und wo das gemacht wurde?


Eine FREIWILLIGE Übertragung von Zuständigkeiten von den LÄNDERN an den BUND kennt unser Grundgesetz nicht. Dies ist auch kein Versäumnis, sondern ABSICHT. Hierzu muss man die Entstehungsgeschichte des GRUNDGESETZES berücksichtigen. Nach dem Krieg wurde dieses vom Parlamentarischen Rat unter AUFSICHT der SIEGERMÄCHTE des Zweiten Weltkriegs formuliert. Die STÄRKUNG DER LÄNDER war hierbei ein GEWOLLTES Instrument, um einer Macht-Ballung auf BUNDES-Ebene entgegen zu wirken.

Man sieht dies auch z.B. bei den STAATSVERTRÄGEN im Bildungsbereich oder dem Rundfunk-Gebühren-Staatsvertrag. Liegt eine ZUSTÄNDIGKEIT der LÄNDER vor, bedarf es IMMER eines formellen LANDES-GESETZES (des Parlaments nach Landesverfassung). Ein STAATSVERTRAG entfaltet dann auch nicht unmittelbar eine rechtliche Wirkung gegenüber den Bürgern des jeweiligen LANDES, sondern nur über den (gedanklichen) Umweg über das ERMÄCHTIGUNGSGESETZ des jeweiligen Parlaments

Im Bereich der FEUERUNGS-ANLAGEN-SICHERHEIT gibt es auf LANDES-Ebene zwar Rechtsgrundlagen (Landes-Bauordnung, Feuerungsverordnung u.a.), aber KEIN "Bezirks-Handwerker-Gesetz". Ein solches wäre auch verfassungsrechtlich mehr als bedenklich, da dann ja nach Artikel 31 GG BUNDES-Recht das LANDES-Recht BRECHEN würde. Und hinsichtlich eines GELTUNGSBEREICHS ist im "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz" (SchfHwG) des BUNDES NICHTS zu finden.

    Zitat:

    „Ein Gesetz welches über die Rechtmäßigkeit Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig!“
    (BVerfGE 17, 192 = DVBE 1964; OVerwG Lüneburg 3 K 21/89).


Einen "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" als BUNDES-Behörde kann es zudem objektiv NICHT geben, da der BUND ja gar kein EIGENES Staatsgebiet ausserhalb der LÄNDER hat, für das ein BUNDES-Beauftragter zuständig sein könnte. Maximal vielleicht für die Schornsteine in diplomatischen Vertretungen in aller Welt. Ob man jedoch die Botschaft irgendwo in der Welt als eigenen "Kehrbezirk" ansieht und vom BUND aus einen hierfür zuständigen "bev. Bezirksschornsteinfeger" beruft, darf doch als recht unwahrscheinlich angesehen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Botschafts-Gebäude z.B. in Rom oder Paris ein bBSF mit dem "Bezirk" "Frankreich oder "Italien" eine Feuerstättenshow abhält und dann dem Botschafter den FEUERSTÄTTENBESCHEID zustellt. Und wenn er nicht pünktlich kehren läßt, kommt aus Berlin ein Bußgeldbescheid? ;-)

P.S.
Da die BEHÖRDE mit der Amtsbezeichnung "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" folglich KEINE BUNDES-BEHÖRDE sein kann, dürfen dessen VERWALTUNGSGEBÜHREN (Anlage 3 zur KÜO) eigentlich auch NICHT vom BUND (vom Bundestag oder per Verordnung von einem BUNDES-Ministerium)  bestimmt werden.
Ist der bBSF eine LANDES-Behörde sind auch die LÄNDER für die Gebührenordnung zuständig.
Ist der bBSF der KOMMUNALEN Ebene zuzurechnen, wäre es Sache der KOMMUNE im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, das Verfahren und die Kosten zu bestimmen.
Soll der bBSF jedoch ein (beliehener) UNTERNEHMER sein, darf der STAAT eigentlich GAR NICHT in die PREISBILDUNG (am Markt) eingreifen oder z.B. das INKASSO für ein UNTERNEHMEN per Verwaltungsvollstreckung übernehmen. Der BUND dürfte doch auch nicht per VERORDNUNG die Fahrpreise im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) vorschreiben. Und Bus-Unternehmen wären noch eher als "Recht der Wirtschaft" anzusehen als HOHEITLICHE "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger", die hinsichtlich ihres Wirkungskreises auf ein kleines und genau definiertes Gebiet (noch unterhalb der kommunalen Ebene) beschränkt sind.

P.S. - TIPP:
Das "Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz" möglichst nur bei GEÖFFNETEM FENSTER lesen - ES STINKT GEWALTIG !



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


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FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
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