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  SchornsteinFegerRechts-Reform
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Beiträge: 608


New PostErstellt: 28.02.15, 22:33     Betreff: Re: BUSSGELD bei Fristüberschreitung nach FSB

USA - Der ganze Westen: Das komplett...
    Zitat: HPB
    Nun stelle ich fest, dass der Freistaat Bayern als Festlegung zum Kaminkehrerwesen eine klare - und in meinen Augen gültige - Rechtsgrundlage geschaffen hat indem er folgende Verordnungen zugrunde legt:

    1. die Bayerische Bauordnung
    2. die Verordnung über die Verhütung von Bränden
    3. die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
    4. die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

    Die letzten beiden kommen aus dem Bund und sind in Bayern übernommen und für rechtswirksam erklärt worden.


Gibt es da ein BAYERISCHES LANDES-GESETZ (vom Landtag beschlossen)?

Mir ist diesbezüglich nichts bekannt. Aber man kann ja ständig dazulernen.
Daher bitte ggf. mal das GENAUE GESETZ / den LINK angeben.
Wäre für eine Argumentation in anderen Ländern ggf. sehr hilfreich.


    Zitat: HPB

    Vor diesem Hintergrund verstehe ich Ihren Tenor nicht. Sie wollen doch hoffentlich am Ende nicht, dass jedes Land sich eigene ähnliche Gesetze und Verordnungen ausarbeitet. Das wäre das Bürokratiemonster, das auch hier immer wieder beanstandet wird.


Hier muss man etwas STRATEGISCH denken. Man wird erst dann zu VERNÜNFTIGEN Lösungen finden, wenn die SICHERHEIT von Feuerungsanlagen nicht mehr automatisch mit einem BERUFSRECHT verbunden ist. Mit LOGIK kommt man gegen die BERUFSINTERESSEN der Schornsteinfeger nicht an.

Um überhaupt etwas bewegen zu können, hilft daher leider nur, nach FEHLERN und LÜCKEN im Gesetz zu suchen. Bürokratie kann man (aus Erfahrung) nur mit NOCH MEHR BÜROKRATIE bekämpfen. Es muss erst ein ein Zustand einer gewissen ABSURDITÄT erreicht werden, bevor eine REFORM-BEREITSCHAFT überhaupt besteht.

Den Schornsteinfegern, die BEZIRKS-BEHÖRDE spielen wollen, muss man das Verwaltungs-VERFAHRENSRECHT so um die Ohren hauen, dass sie den Spass daran verlieren, die Bürger drangsalieren zu wollen.

Wenn ICH fordere, die Regelungen verfassungskonform auf LANDES-Ebene NEU zu verabschieden, so ist hiermit verbunden, dass NEUE Gesetze einfach auch nach den Regeln der Parlamente BERATEN und VERABSCHIEDET werden müssen. Man wird folglich gar nicht umhin kommen, endlich mal eine NEUTRALE RISIKO-ANALYSE zu erstellen. Und SICHERHEITSFRAGEN werden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit NICHT wieder als "Berufsrecht" zu verkaufen sein.

Im Übrigen, man nennt das System der UNTEREN ZUSTÄNDIGKEIT auch SUBSIDIARITÄT. Wenn dieses WIRKLICH gehandhabt würde, wäre nämlich ein WETTBEWERB um die WIRKSAMSTE, EINFACHSTE und KOSTENGÜNSTIGSTE LÖSUNG eröffnet. VARIANZ hat zudem NICHTS mit BÜROKRATIE zu tun. Es geht ja NICHT darum, einfach eine ANDERE LÖSUNG nur formal noch mal abzunicken. Eine EIGENE KOMPETENZ sollte auch zu EIGENEN LÖSUNGSWEGEN führen. Wer hingegen einfach NUR ABSCHREIBT, ist im Grunde nur ZU FAUL, SELBER ZU DENKEN. Leider verkommt die POLITIK jedoch zunehmend  zum Erfüllungsgehilfen WIRTSCHAFTLICHER INTERESSEN. Eine UNABHÄNGIGE, SACHLICHE LOGIK bleibt doch immer öfter auf der Strecke. 

Siehe nur die  leidige "Maut"-Diskussion.  Hätte man z.B. einfach nur ZUSÄTZLICH (für ALLE) eine  MINI-MAUT von z.B. 12,- Euro pro Jahr (1,- Euro pro Monat) per VIGNETTE eingeführt, die DEUTSCHE wie AUSLÄNDER gleichermaßen zahlen, wäre die INDIVIDUELLE Belastung kaum der Rede wert, aber in der SUMME wäre schon ein unbürokratischer GESAMTBETRAG für das deutsche Strassennetz zusammen gekommen. Und das ohne jegliche Probleme mit EUROPÄISCHEM RECHT. Aber es geht ja vorrangig (leider) nicht um das ERGEBNIS, sondern in diesem Beispiel um STAMMTISCH-GESCHWÄTZ: "Die bösen Ausländer, die umsonst unsere tollen Autobahnen nutzen."


    Zitat: HPB
    Daher werden auch die Richter auf dem Ohr für Grundgesetz- und Grundsatzdebatten taub sein - oder verstehe ich da etwas falsch? Gerne wiederhole ich hier meine pragmatische Kernfrage: Hat sich schon irgendwo ein Richter zugunsten des Forum-Tenors verstiegen? Alles andere ist doch, sorry, hope & pray.


Das Problem ist, dass VERFASSUNGSFRAGEN nach dem gültigen Verfahrensrecht nicht so einfach thematisiert werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden einer RICHTERVORLAGE nach Artikel 100 (1) GG ziemlich hoch gelegt. Der "einfache" Verwaltungsrichter wird daher den Aufwand scheuen, die verfassungsrechtlichen Fragen ausgiebig zu prüfen und einen stichhaltigen Schriftsatz zu erarbeiten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil sogar anerkannt, dass zumindest Teile des SchfHwG NICHT mehr als "Recht der Wirtschaft" anzusehen sind. Er hat sich dann (um die o.a. Verfassungsgerichtsvorlage zu umgehen) dahin zu retten versucht, dass kurzerhand ALLE Zwecke des Schornsteinfegerwesens unter den Gesichtspunkt der LUFTREINHALTUNG verschoben werden sollen. Wie dann jedoch eine KÜO noch zu halten sein soll (immerhin gibt es für den genannten Zweck ja die 1. BImSchV), führt das Gericht NICHT aus.

Also liegt diese Frage jetzt in Leipzig beim BUNDES-Verwaltungsgericht. Und (entweder als Richtervorlage oder als Verfassungsbeschwerde nach Erschöpfung des Rechtswegs) wird dann ENDLICH der Weg nach Karlsruhe zum Bundes-VERFASSUNGS-Gericht frei.

Die POLITIK will halt nicht, dass die Bürger all zu genau hinschauen und ihre GRUNDRECHTE auch WIRKSAM und SCHNELL einfordern können. Die Meisten bleiben halt beim Gang durch die Instanzen auf der Strecke. Denn, RECHT HABEN ist so irgendwie NICHT BEZAHLBAR.

Der wirtschaftlich denkende Bürger zaht halt lieber z.B. 50,- Euro SCH(m)UTZGELD für überflüssige Schornsteinfeger-"Arbeiten" als 350,- Euro Gerichtskostenvorschuss nur für die 1. Instanz eines Verwaltungsgerichtsprozesses.

Ein gutes Beispiel für das ABHALTEN des Bürgers vom RECHT ist doch auch, dass u.a. in BAYERN das WIDERSPRUCHSVERFAHREN abgeschafft wurde. Selbst bei kleinen Fehlern sind Betroffene von VERWALTUNGSAKTEN so direkt auf einen TEUREN Verwaltungsgerichtsprozess angewiesen. Wäre dem GESETZGEBER (also der POLITIK) an den RECHTEN der BÜRGER gelegen gewesen, so hätte man auch sehr gut dem BETROFFENEN die Wahl einräumen können, erst ein Widerspruchsverfahren bei der Aufsichtsbehörde betreiben oder direkt Klage beim Gericht einreichen zu wollen. Aber, WEHRHAFTE Bürger sind doch UNBEQUEM. Also wird das VERFAHRENSRECHT so ausgestaltet, dass möglichst VIELE von der Wahrnehmung ihrer Rechte abgehalten werden. Ganz nach der Devise:
"SEI STILL BÜRGER - DULDE und ZAHLE !"



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.


[editiert: 28.02.15, 22:58 von Admin]
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