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HPB
Experte

Beiträge: 269

New PostErstellt: 01.03.15, 12:42     Betreff: Re: BUSSGELD bei Fristüberschreitung nach FSB

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Jetzt kommen wir der Sache näher: Seit 4 Jahren existieren die Foren mit der Grundgesetzdiskussion und noch kein einziger Richter hat sich diese Argumentation zu eigen gemacht. 

Und wenn das ungeübte und rechtsunkundige Menschen lesen und ihre Argumentation darauf aufbauen, erreichen sie höchstens Kopfschütteln und Unverständnis bei den Aufsichtsbehörden und damit genau das Gegenteil von einer Argumentation auf Augenhöhe. Ein echter Umdenkprozess kann doch allerhöchstens auf politischer Ebene stattfinden, was angesichts der Jahrhunderte alter Kaminkehrerromantik nicht einfach ist. Das Ziel der Proteste muss die Gesetzgebung, meinetwegen unser Bundespräsident, sein.

Vielleicht habe ich Glück, dass unser LRA in Sachen Kehrer halbwegs sensibilisiert ist und sich von denen nicht instrumentalisieren lässt.  Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz den Weg eines Neugesetzes durch das Parlament genommen hat. Hier aber der Link zur Veröffentlichung https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/90663932589
. Ich persönlich sehe im fehlenden Widerspruch kein Problem, denn der Weg über das Verwaltungsgericht erfordert weder juristischen Beistand, noch eine besondere Form. Er siebt aber zweifellos die unsubstantiierten  Hobbgymeckerer aus und hat den Vorteil, dass mögliches Geklüngel zwischen Aufsicht und Kehrer entfallt. 

Natürlich verhilft der von Ihnen zitierte Mehraufwand, dass mehr Aufmerksamkeit erfolgt. Ob das zum Überdenken der EU-Vorgabe oder idealerweise zu deren Abschaffung führt, hege ich starke Zweifel. Ich persönlich bin für weniger Bürokratie und auch gegen das unnötige Gekehre!




[editiert: 01.03.15, 12:44 von HPB]
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