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Admin
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Beiträge: 608


New PostErstellt: 01.03.15, 17:14     Betreff: Re: BUSSGELD bei Fristüberschreitung nach FSB

Die Königin der Wolle
Ja, in Bayern gehen die Uhren anders.
Nicht nur, dass dort beharrlich am "Kaminkehrer" als Begriff festgehalten wird.
Auch die Zuständigkeit wird anders (aber RICHTIG) gesehen.

Der angegebene Info-Link stammt nämlich vom:
"Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr"

Da stellt sich dann doch die Frage, warum auf BUNDES-Eben das WIRTSCHAFTS-Ministerium für den Erlass einer KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) zuständig sein soll. Geht es doch vorrangig um die VERSORGUNG der Schornsteinfeger (mit Aufträgen)?

Sollte man daher nicht statt vom
"Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz"
treffender vom
"Schornsteinfeger-Versorgungs-Gesetz"
sprechen?

Immerhin heißt dieses Gesetz ja im kompletten Titel
"Gesetz über das Berufsrecht und die VERSORGUNG im Schornbsteinefeger-Handwerk".

Übrigens, von "FEUERSTÄTTEN-SICHERHEIT" oder "GEBÄUDE-EIGENTÜMER-PFLICHTEN" ist dabei erkennbar NICHT die Rede.
Ansonsten könnte ja leicht JEDER, der in der Lage ist, das GRUNDGESETZ zu lesen, erkennen, dass für das BAURECHT, den BRANDSCHUTZ oder eine ANLAGEN-SICHERHEIT die LÄNDER zuständig sind.

Ist VERFASSUNGS-BRUCH schon deswegen zu tollerieren, nur weil aus einem LOBBY-Interesse heraus die GUTEN GESCHÄFTE nicht gefährdet werden sollen?




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Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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