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Nichtigkeit von Verwaltungsakten

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Autor Beitrag
Würstchen
Neumitglied

Beiträge: 1


New PostErstellt: 03.07.15, 14:39  Betreff: Re: Nichtigkeit von Verwaltungsakten  drucken  weiterempfehlen

Dass hoheitlich tätige Unternehmen einer Dienstaufsicht unterliegen, gilt doch schon längst nicht mehr.

Bestes Beispiel ist für mich die Einkommenssteuer.  Früher war die Steuer eine persönliche Schuld gegenüber dem Finanzamt.  Das Finanzamt delegiert die Aufgabe der Steuererhebung aber schon seit etlicher Zeit an diverse private Unternehmen.  Zuerst waren das die Banken, die Steuern auf Zinsen aus persönlichen Kapitaleinkünften erheben und direkt an den Staat weiter geben mussten.  Inzwischen gilt es auch für Lebens- und Rentenversicherer, die nach EStG § 22 Nr. 5, Satz 7, eine "Leistungsmitteilung" im Auftrag der Finanzbehörden erstellen und damit die persönliche Besteuerung bestimmen.  Krankenversicherungen melden im hoheitlichen Auftrag die Beiträge der Versicherten.  Die Liste lässt sich sicher erweitern.  Das läuft natürlich alles nicht unter "Verwaltungsakt".

In besagten Fällen geht es um die persönliche Steuerschuld und nicht etwa um anonymisierte Steuerabführungen wie z.B. die Mehrwertsteuer.
Bei Fehlern forscht auch nicht der Auftraggeber (Finanzamt) bei der beauftragten Stelle (z.B. Versicherer) nach, sondern der Steuerpflichtige soll sich mit dem Versicherer herumschlagen, der dann gerne nicht daran denkt, die Sache aufzuklären (spreche aus eigener Erfahrung;  ist auch verständlich, weil ihm die hoheitliche Aufgabe ja per Gesetz aufgezwungen wurde und keinerlei Gewinn bringt).
Fazit:  der Staat vergibt hoheitliche Aufgaben massenweise an private Unternehmen, führt darüber aber keine Aufsicht.  Warum sollte da der Schornsteinfeger eine Ausnahme sein?

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