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SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
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Erstellt: 20.07.15, 15:07 Betreff: Verwaltungsvollstreckung
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Die Verwaltungsvollstreckung umfasst die zwangsweise Durchsetzung eines grundsätzlich durch Verwaltungsakt festgesetzten öffentlich-rechtlichen Anspruchs des Staates gegenüber einem Bürger, der diesen Anspruch nicht freiwillig erfüllt. Demgemäß verfolgt die Verwaltungsvollstreckung den Zweck, den Willen des Bürgers zu brechen. Vollstreckt werden kann aus Verwaltungsakten sowie aus öffentlich-rechtlichen Verträgen. Hier soll es nur um die Vollstreckung von Verwaltungsakten gehen. Unterschieden werden die Vollstreckung • zur Beitreibung einer Geldforderung (sog. Beitreibungsverfahren). Dies soll nicht Gegenstand der vorliegenden Veranstaltung sein. • zur Erzwingung sonstiger Handlungspflichten (aktives Tun oder passives Dulden oder Unterlassen von Handlungen; sog. Verwaltungszwang im engeren Sinne). Im folgenden wird unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung nur der sog. Verwaltungszwang verstanden und behandelt.
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