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Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
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Wenn der Schornsteinfeger klingelt

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Beiträge: 160


New PostErstellt: 07.05.15, 11:12  Betreff: Wenn der Schornsteinfeger klingelt  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

So schützen Sie sich bei Haustürgeschäften

Nepp und Abzocke - Vorsicht bei Haustürgeschäften

Bei Anbietern von handwerklichen Diensten, die unangemeldet an der Tür klingeln und Handwerksarbeiten anbieten, ist Misstrauen angebracht. Es fehlt häufig an näheren Informationen über die Firma und über Preise. In der Regel ist man überrumpelt. Auf jeden Fall sollte man sich Namen und Fahrzeugkennzeichen notieren und die Arbeiten nicht sofort erledigen lassen. Bedenkzeit ist angebracht.
Ein so zustande gekommener Vertrag ist bis 14 Tage nach Abschluss widerrufbar.

Kostenvoranschlag begrenzt Kostenrisiko
Bevor ein Handwerksbetrieb beauftragt wird, sollte der Kunde einen Kostenvoranschlag verlangen. Bei größeren Aufträgen empfiehlt es sich, mehrere schriftliche Angebote einzuholen. Vor einer Auftragsvergabe können anhand der Stundensätze und Materialpreise die einzelnen Konditionen mehrer Firmen miteinander verglichen werden. Kunden sollten dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation der Anbieter achten. Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist. Stellen Dienstleister während der Arbeit fest, dass sie die veranschlagten Kosten wesentlich, das heißt, um mehr als 15  Prozent überschreiten, müssen sie dies unverzüglich mitteilen. Auftraggeber können einen Werkvertrag dann zwar deswegen kündigen, vereinbarte Teilleistungen, die bereits erbracht wurden, müssen sie jedoch zahlen.

Festpreis und Leistungsumfang vereinbaren
Nur in begründeten Fällen ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von 15 Prozent zulässig. Kunden sind bezüglich der Kosten auf der sicheren Seite, wenn sie bei der Auftragsvergabe einen Festpreis als Obergrenze vereinbaren. Der Festpreis und der Umfang der zu leistenden Arbeiten sollten im Auftrag aber schriftlich und verbindlich festgehalten werden, da eine unvollständige Leistungsbeschreibung sonst eine feste Preisabsprache aufweichen kann.



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Admin
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New PostErstellt: 07.05.15, 19:08  Betreff: Re: Wenn der Schornsteinfeger klingelt  drucken  weiterempfehlen

Soweit die sicher hilfreichen Hinweise zu ALLGEMEINEN Handwerker-Verträgen.

Doch SCHORNSTEINFEGER sind halt in Deutschland etwas BESONDERES.
Immerhin hat dieses angebliche "Handwerk" ja als einziges Gewerk sogar ein eigenes SONDER-Gesetz.

Und diejenigen, die per Zettel "DER SCHORNSTEINFEGER KOMMT ..." überrumpelt werden, können AKTUELL auch nur davon träumen, dass für diese Spezial-Gebäude-Reiniger irgendwann die GLEICHEN REGELN angewendet werden, wie für alle anderen Handwerksberufe.

Erst wenn mehr und mehr Hausbesitzer auch wirklich mal über die FREIE BEAUFTRAGUNG nachdenken und dann PREISE und KONDITIONEN vergleichen, wird sich ein MARKT-DRUCK aufbauen, der die (leider immer noch faktische) BEZIRKS-BINDUNG aufzulösen hilft.

Noch steckt jedoch leider viel zu viel VERGANGENHEIT in den Köpfen:
- Der Staat versorgt die Feger mit Kunden (Kehrbezirke).
- Der Staat versorgt die Feger mit Aufträgen (KÜO - Anlage 1).
- Der Staat legte über Jahrzehnte die Preise fest (KÜO - Anlage 3).
- Der Staat übernahm sogar das Inkasso für die Feger (SchFG).
- Der Staat versprach sogar eine lebenslange Berufstätigkeit (SchFG).
- Der Staat belohnte "seine" Kontrolleure mit einer besonderen Altersversorgung.

Manches mag sich durch die Rechtsänderung 2008 zwar AUF DEM PAPIER nunmehr anders darstellen, aber das "SCHWARZE HANDWERK" möchte natürlich so viel wie möglich so lange es irgend geht als PRIVILEG erhalten.

GUT INFORMIERTE und SELBSTBEWUSSTE KUNDEN stören da nur.
Aber, wäre es nicht dringend an der Zeit, diesen PROTEKTIONISMUS mal ernsthaft zu "stören"?



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.


[editiert: 07.05.15, 19:12 von Admin]
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New PostErstellt: 08.05.15, 11:35  Betreff: Re: Wenn der Schornsteinfeger klingelt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Admin

    GUT INFORMIERTE und SELBSTBEWUSSTE KUNDEN stören da nur.
    Aber, wäre es nicht dringend an der Zeit, diesen PROTEKTIONISMUS mal ernsthaft zu "stören"?


Kürzlich wurde unweit von unserem Haus ein Fertighaus mit einer (unübersehbaren) elektrischen Luft-Wärmepumpe errichtet. Das Haus hat weder Keller noch Kamin und keine andere Heizquelle.

Als ich heute früh auf der Gassitour vorbeikam, sah ich schon von weitem das Auto unseres Bezirkskehrers dort stehen und wurde dann Zeuge der Diskussion der jungen Hausbesitzerin mit dem hier überaus "beliebten" Kehrer. Er spielte gerade seine Platte mit der Feuerschutzshow und dem über alles notwendigen FSB und die Hausbesitzerin schien jeden Moment überfahren zu werden, denn die "ja-aber-Argumentation" war nicht selbstbewusst genug.

Der Kehrer sah dann erst meinen Hund - und erinnerte sich - und dann mich. Ich fragte dann die mir schon flüchtig bekannte Neubürgerin, ob ich ihr helfen kann, denn ohne Brennstoff und ohne Kamin keine Show und ergo keinen Bescheid. Jetzt fand der Kehrer noch ein paar "ja-aber-Sätze" und als er von mir das Wort "Unterstützung" und die drei Buchstaben "LRA" hörte, machte er sich murmelnd davon.

Ich glaube zwar nicht, dass sich die Hausbesitzerin nach Rücksprache mit ihrem Mann beim LRA beschwert, aber es ist immer wieder das Gleiche mit den Anmaßungen der Kehrer. Interessant wäre natürlich gewesen, was er in den FSB geschrieben hätte - dass kein Kamin zu kehren wäre? Und dafür eine Rechnung schreiben.

Die Dreistigkeit einiger ist einfach unglaublich!


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Admin
Administrator

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New PostErstellt: 08.05.15, 20:15  Betreff: Re: Wenn der Schornsteinfeger klingelt  drucken  weiterempfehlen

Das geschilderte Beispiel zeigt unabhängig von der Sachlage vor Ort doch zweierlei:
- INFORMATION ist wichtig !
- GEMEINSAMKEIT / VERNETZUNG macht stark !

Der "Plausch am Gartenzaun" ist doch die Keimzelle der DEMOKRATIE.
ÄRGERNISSE, UNGERECHTIGKEITEN oder MAUSCHELEIEN können doch nur dann bekämpft oder beseitigt werden, wenn möglichst VIELE das PROBLEM zunächst mal ERKANNT haben.

P.S.
Die Schornsteinfeger träumen wohl auch davon, dass der Gesetzgeber schon für NEUE Aufgaben sorgen wird. Wäre es nicht toll für die "schwarze Branche", wenn vielleicht per Gesetz auch im Winter der Schnee nur von Schornstein-FEGERN von den SOLAR-Modulen auf dem Dach GEKEHRT werden dürfte?



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HPB
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New PostErstellt: 10.05.15, 12:08  Betreff: Re: Wenn der Schornsteinfeger klingelt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Admin
     Die Schornsteinfeger träumen wohl auch davon, dass der Gesetzgeber schon für NEUE Aufgaben sorgen wird. Wäre es nicht toll für die "schwarze Branche", wenn vielleicht per Gesetz auch im Winter der Schnee nur von Schornstein-FEGERN von den SOLAR-Modulen auf dem Dach GEKEHRT werden dürfte?
Wie wäre es mit dem Reinigen von SAT-Schüsseln und ein Aufschlag für Hausbesitzer, die dieses Teil - wie ich - am Kamin befestigt haben? Da könnte ja bei Empfang einer "heißen" Sendung der Funke überspringen . . .

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