GEMEINSAM gegen das SCHORNSTEINFEGER-SONDER-RECHT
SFR-REFORM
  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
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Pressemitteilung zu Ersatzvornahme am 23.09.11

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New PostErstellt: 02.09.11, 13:18  Betreff: Pressemitteilung zu Ersatzvornahme am 23.09.11  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Die folgende Pressemeldung wurde gleichlautend auch bei OpenPR veröffentlicht:
http://www.openpr.de/news/567142.html

Schornsteinfeger - Zwangskontrolle unter Polizeischutz ?

Es stammt aus dem Jahr 1937 und ist trotz EU-Bemühungen nicht tot zu kriegen: Das deutsche Schornsteinfeger-SONDER-Recht. Ursprünglich ein lebenslanges Gebietsmonopol mit Beschäftigungsgarantie wurde das "Handwerksrecht" 2008 zumindest soweit geändert, dass eine selbstbestimmte Beauftragung des Schornsteinfeger-Handwerkers künftig möglich werden soll. Zum Schutz dieses privilegierten Berufsstands wurde jedoch eine extrem lange Übergangszeit bis 2013 ins Gesetz geschrieben, in der zwar EU-Anbieter beauftragt werden dürfen, jedoch deutsche Alternativhandwerker noch vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.

Aber selbst diese kleine Verbesserung für den Bürger kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lobby der Schornsteinfeger erreicht hat, dass auch im neuen Gesetz Art, Umfang und Häufigkeit der vorgeschriebenen Pflichtarbeiten nicht grundsätzlich nach dem Stand der Technik neu bewertet wurden. Im Gegenteil, mit dem sogenannten Feuerstättenbescheid wurde ein zusätzliches bürokratisches Instrument geschaffen, das als Verwaltungsakt vom Bezirksschornsteinfeger in Funktion einer Quasi-Behörde zu erlassen ist.

Wenn in modernen erdgasbetriebenen Heizungsanlagen längst kein Russ mehr im Schornstein abgelagert wird, der eine Brandgefahr darstellen könnte, so fragt sich jeder vernünftige Bürger schon: "Wozu brauche ich dann noch jährlich einen Schornsteinfeger?" Um dann jedoch eine halbwegs glaubhafte Begründung finden zu können, um ein längst überholtes SONDER-Recht zugunsten der ehemaligen Monopolisten aufrecht erhalten zu können, werden selbst minimalste denkbare Risiken als Gefahr für die Öffentliche Sicherheit beschworen. Der Bürger, der kritisch nachfragt oder sich gar gegen diese Protektion zur Wehr setzt, wird als Querulant diffamiert und mit der vollen Macht des Staates konfrontiert.

In brandenburgischen Grünheide rückt jetzt die geballte Macht aus Schornsteinfeger und Verwaltung an, um eine hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und der Notwendigkeit bereits per Klage angefochtenen Kehr- und Überprüfungspflicht zwangsweise durchzusetzen. Da der gesetzeskritsche Hauseigentümer seinen passiven, friedlichen Widerstand bereits angekündigt hat, stellt sich schon die Frage, ob vielleicht sogar mit Polizeieinsatz (ohne richterliche Ermächtigung) gewaltsam in dessen grundrechtlich geschützten Wohnraum eingedrungen wird, um zu prüfen, ob ein sauberer Schornstein auch wirklich russfrei ist. Welche Bedeutung hat da schon Artikel 13 des Grundgesetzes, wenn Paragrafen auch wider jede Vernunft durch Verwaltungsbürokraten blind durchgesetzt werden sollen? Was interessiert den am Verdienst interessierten Schornsteinfeger, dass bereits ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig ist? Warum soll sich der Verwaltungsmitarbeiter damit aufhalten, dass die herangezogene Rechtsgrundlage offensichtlich nichtig, d.h. absolut rechtsunwirksam ist?

Es gilt doch schließlich, eine Verordnung auch gegen jede Vernunft durchzusetzen und dem Bezirks-Handwerker dessen Scheindienstleistung zu ermöglichen. Was nutzt es später, wenn der Bürger vor Gericht Recht bekommt? Die nutzlose Pflichtkontrolle wurde ja bereits durchgezogen. Ob dann die ggf. per Verwaltungsvollstreckung eingetriebene Schornsteinfeger-Rechnung wieder zurückerstattet wird, bleibt fraglich.

Von der Rechtswidrigkeit dieser Schornsteinfeger-Pflicht-Arbeiten kann sich jeder Leser auch ohne Jurastudium leicht selbst überzeugen. Im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz werden die "Betriebssicherheit von Feuerstätten" und der "Brandschutz" als wesentlicher Gesetzeszweck genannt. Nun, das Problem hierbei ist, dass dem Bund für Gesetze zum Zweck der "Öffentlichen Sicherheit" überhaupt keine Gesetzgebungsbefugnis nach dem Grundgesetz, unserer Verfassung zukommt. In Artikel 70 GG ist vielmehr die uneingeschränkte Kompetenz der einzelnen Bundesländer festgeschrieben. Und auch in den folgenden Katalogen zur ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 / 74 GG) ist von "Anlagensicherheit" oder "Brandschutz" nichts zu finden. Der Bund in Gestalt des Deutschen Bundestags hat somit verfassungswidrig unter dem Etikett der berufsrechtlichen Regelung ein "Gesetz" verabschiedet, das Bürger zur Duldungen von Zwangsarbeiten und -kontrollen verpflichten soll. Wenn der Bund der Meinung ist, SONDER-Gesetze für das Schornsteinfeger-Handwerk verabschieden zu müssen, so mag man noch darüber streiten, was hier anders sein soll, als bei allen anderen Handwerksberufen. Der Aspekt der Sicherheit von Heizungsanlagen oder Bestimmungen zum Brandschutz hätten jedoch hiervon völlig getrennt als gesondertes Gesetz von den jeweiligen Landesparlamenten verabschiedet werden müssen. Man fragt sich zum Beispiel schon, warum als notwendig erachtete Sicherheitskontrollen nicht durch neutrale Prüfeinrichtungen (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) vorgenommen werden dürfen.

Aber es geht ja offensichtlich weniger um Notwendigkeiten, besondere Gefahrenquellen zu überwachen, als vielmehr um den Erhalt von Berufsprivilegien, Einkommensgarantien und den Erhalt der versprochenen Alters-Zusatzversorgung. Der Bürger spielt hierbei nur eine Statistenrolle und soll sich brav der Verwaltung fügen und seinen Schornsteinfeger widerspruchlos jährlich auch für sinnlose Scheindienstleistungen bezahlen.

Wie mit einem kritischen Bürger umgegangen wird, der lediglich das Recht einfordert, das ihm als Grundrecht in der Verfassung versprochen wurde, wird sich bei der von der Verwaltung für den 23. September 2011 um 10:00 Uhr angekündigten Zwangsdurchsetzung von Schornsteinfeger-Arbeiten zeigen. Pressevertreter, aber auch interessierte Bürger sind eingeladen, sich persönlich ein Bild von der "Gefährlichkeit" der betriebenen Heizungsanlage und der Angemessenheit behördlicher Handlungen zu machen. Immerhin hat die Verwaltung nicht etwa den Betrieb einer potetiell "gefährlichen" Anlage untersagt, nein, sie beabsichtigt, zwangsweise in die grundrechtlich geschützte Wohnung des Bürgerrechtlers einzudringen, um eine Handwerkerarbeit zu ermöglichen.
Wer Zeuge dieser Aktion werden möchte, ist am 23.09.11 gegen 10:00 Uhr in 15537 Grünheide (Spreetal, OT Hangelsberg) im Veilchenweg 4 willkommen. Der Hauseigentümer erläutert Pressevertretern gern seine Kritikpunkte am bundesdeutschen Schornsteinfeger-SONDER-Recht. Und Mitstreiter gegen die längst überholten Kehr-Monopolisten können mitverfolgen, ob Handwerkerinteressen auch im Jahr 2011 von der Verwaltung noch höher eingestuft werden, als geschriebenes Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

Der betroffene Bürger kann telefonisch (0151-20131409) oder mittels
eMail () kontaktiert werden. Den bereits beschrittenen
"Rechtsweg" hat Herr Simon als standhafter Streiter für die Bürgerrechte
in seinem Blog (http://blog.edv-rsimon.de) ausführlich dokumentiert und
teilweise auch kommentiert. Die Argumente gegen das SONDERRECHT der
Schornsteinfeger können Sie den Klageschreiben und Stellungnahmen von
Herrn Simon entnehmen.

Grundsätzliche Informationen zum Schornsteinfeger-SONDER-Recht erhalten Interessierte auch auf der Internetseite "http://www.sfr-reform.de/" oder im Internet-Forum "http://sfr-reform.carookee.com/".




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Thomas W. Müller
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New PostErstellt: 07.09.11, 18:03  Betreff:  Re: Pressemitteilung zu Ersatzvornahme am 23.09.11  drucken  weiterempfehlen

Der Betroffene, Herr Simon, hat zur Information der Nachbarschaft einen Flyer erstellt, der auch für ander Interessierte als Argumentationshilfe nützlich ist.

Der Flyer kann als Datei-Anlage unten im PDF-Format heruntergeladen werden



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New PostErstellt: 23.09.11, 20:35  Betreff: Re: Ersatzvornahme am 23.09.11 durchgeführt  drucken  weiterempfehlen

Im Blog von Herrn Simon ist eine kurze Schilderung zur am 23.09.2011 durchgeführten "Ersatzvornahme".

http://blog.edv-rsimon.de/?p=503

Vielleicht finden ja noch einige der aufgenommenen Fotos den Weg in dieses Forum.

Nun, zumindest ist Brandenburg jetzt wieder etwas sicherer. ;-)
Für 2011 dürfte Herr Simon vom Feger erst mal Ruhe haben.
Die Schlacht mit Verwaltung und Justiz wird wohl folgen und im Ergebnis hoffentlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen.



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Nachdenker
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New PostErstellt: 25.09.11, 09:19  Betreff: Re: Pressemitteilung zu Ersatzvornahme am 23.09.11  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

meine Frau und ich fühlen uns nun sehr viel sicherer in unserem Haus ;-) - Quatsch, wir haben uns schon immer sicher gefühlt, denn die Heizung wurde in diesem Jahr wieder ihrer jährlichen Wartung durch einen FACHKOMPETENTEN Meister unterzogen. Der Obermeister der Fegerinnung ist der Meinung, dass die Feger durch die Messung die Betriebssicherheit überprüfen können. Da könnte man das große Lachen bekommen, aber das vergeht einem, weil die Propaganda der Feger genau dies "unter die Leute bringt" und viele es glauben. Die Lobbyarbeit der Feger bei den Politikern tut seinen Teil dazu, dass man, ohne sich am Stand der Technik zu orientieren, das Einkommen der Feger sicherstellt. Ich möchte auch einen Lobbyisten finden, der dafür sorgt, dass mein Einkommen über Jahre hinaus garantiert ist und sich ständig MEINEN Bedürfnissen anpasst. ;-)

Es ist schon erstaunlich, wie die Verwaltung des Landkreises und die Justiz des Lesens unfähig scheinen. Es gibt keine rechtliche Basis für diese Zwangsmaßnahmen.

Das Verwaltungsgericht hatte einige Tage vor der Zwangsmaßnahme die Fortführung des Eilverfahrens "angeregt", meine Antwort ist hier zu finden http://blog.edv-rsimon.de/?p=501. Irgendjemand muss denen doch den Termin "gesteckt" haben oder lesen - vielleicht klappt das ja in meinem Blog, wenn schon nicht in den Gesetzestexten ;-) - diese Personen mein Blog?

Ich hatte mal angefangen alle Dokumente, die mit dem rechtsunfähigen Feuerstättenbescheid entstanden sind, als Übersicht zusammenzutragen. Aktuell ist der Stand März 2011, ich muss mich in nächster Zeit an die Aktualisierung machen. Ist schon ein zeitlicher Aufwand, denn die Dokumente in den Spalten sollen die einzelnen "Verfahrensstränge" darstellen. Wenn ein neues Verfahren "anläuft" muss ich die gesamte Tabelle überarbeiten, ich hoffe aber das im Oktober zu schaffen. Wer den bis zum März schon sehr umfangreichen Dokumentendschungel sich anschauen möchte, gerne hier http://edv-rsimon.de/blog/zusatz/uebersicht.html

Man darf sich durch die rechtswidrigen Vorgänge nicht aus der Bahn werfen lassen, es gibt sehr viele Mitstreiter und Bürger, die das Unrecht erkennen. Viele trauen sich verständlicherweise nicht selbst aufzubegehren. Alle sollten sich aber zusammentun, denn eine große Gemeinschaft mit dem Ziel das SONDERRECHT der Schornsteinfeger zu beseitigen kann viel bewirken.

Bis bald in einer Zwangsfeger bereinigten Zeit. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Gruß Rainer Simon






[editiert: 25.09.11, 09:20 von Nachdenker]
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Admin
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Beiträge: 608
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New PostErstellt: 25.09.11, 19:32  Betreff: Re: Pressemitteilung zu Ersatzvornahme am 23.09.11  drucken  weiterempfehlen

Ich möchte Herrn Simon (nachdenker) an dieser Stelle danken, dass er alle wesentlichen Schriftstücke in seinem Blog ins Netz stellt.
Dies erleichtert nicht nur das Nachvollziehen, was da eigentlich passiert, sondern kann anderen Betroffenen ggf. auch als Hilfestellung und Vorlage für eigene Rechtsmittel dienen.

Gerade weil die Justiz geneigt ist, ohne hinreichende Einzelfallprüfung nach überholter Akten- und Kommentarlage zu entscheiden, erscheint es wichtig, in möglichst vielen Bundesländern und vor vielen unterschiedlichen Gerichten Klagen gegen die nach Grundgesetz Artikel 70 bis 74 offensichtlich verfassungswirdrigen Feuerstättenbescheide einzulegen.

Da dem Bund nach unserer angewendeten "Verfassung" überhaupt keine Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der "Betriebssicherheit von Feuerstätten" oder dem "Brandschutz" zukommt und ein "beauftragter Bezirksschornsteinfeger", der als Behörde Verwaltungsakte erlassen soll, eindeutig nicht mehr unter das "Recht der Wirtschaft" fällt, muss die Rechtsgrundlage aller Feuerstättenbescheide schlicht als OFFENSICHTLICH NICHTIG angesehen werden.

Ein nicht verfassungsgemäß zustande gekommenes Gesetz ist NICHT geeignet, Grundrechte der Bürger zu beschränken. Von jedem Jurastudenten im 1. Semester wird erwartet, dass er diesen Umstand erkennt. Warum beugen dann unsere Richter das Recht, indem sie diese OFFENSICHTLICHE UMWIRKSAMKEIT tragender Bestimmungen des SchfHwG dennoch anwenden wollen? Es bleibt zu hoffen, dass sich bald EIN Richter findet, dem Recht und Gesetz wichtiger sind, als politische Lobby-Interessen.


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[editiert: 25.09.11, 19:32 von Admin]
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