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Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709

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WE
Stamm-Mitglied

Beiträge: 72


New PostErstellt: 29.12.15, 21:12  Betreff: Re: Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709  drucken  weiterempfehlen

HPB,

ich kann mit diesem Link kein Urteil erkennen, es ist die Ankündigung des Verfahrens und der Weg zum BVG

WE


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HPB
Experte

Beiträge: 269


New PostErstellt: 29.12.15, 21:39  Betreff: Re: Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: WE
    HPB,

    ich kann mit diesem Link kein Urteil erkennen, es ist die Ankündigung des Verfahrens und der Weg zum BVG

    WE

Ups. Da habe ich den falschen Link einkopiert. Es gab  zwei. Im Verlauf habe ich auf die Schnelle den hier gefunden http://kuntke.de/index.php?id=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=89&cHash=9da40800aa783653b1269cc98c8d6759


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WE
Stamm-Mitglied

Beiträge: 72


New PostErstellt: 29.12.15, 21:48  Betreff: Re: Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709  drucken  weiterempfehlen

HPB,

nein, mit diesem Link kannst Du auch nicht dienen. Ein Schornsteinfeger der auch nur die Ankündigung gelesen hat, der letzte Satz ist falsch.

WE


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Kaldemeier
Neumitglied

Beiträge: 6


New PostErstellt: 03.01.16, 21:51  Betreff: Re: Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709  drucken  weiterempfehlen

Hallo WE

dann sehen Sie statt ellenlanger Links ganz einfach unter

                           www.kuntke.de
nach. mfg


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abzock-verweigerer
Neumitglied

Beiträge: 2


New PostErstellt: 24.01.16, 20:28  Betreff: Re: Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

noch einmal zur Klarstellung, auch wenn es auf der Seite kuntke.de zunächst "euphorisch" angekündigt war (...und mittlerweile dort in der News-Rubrik die Textzeilen auch wieder etwas abgeändert wurden):

Bei der zitierten Quelle handelt(e) es sich lediglich um die Ankündigung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht und nicht um bereits eine kurze Abhandlung der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes.

In diesem kurzen Textchen war lediglich der Werdegang bis zum Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beschrieben und stellt(e) den Sachstand der Verkündung der Vorinstanz dar.

2 Sätze sind dabei entscheidend:

"Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf. Dieses Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof geändert und die Klage abgewiesen."

...und...

"Mit seiner vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Begehren weiter."

Die 1. Instanz war in diesem Fall das Verwaltungsgericht in München. Die nächste Instanz der Bay. Verwaltungsgerichtshof.
Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage abgewiesen und Revision zugelassen und dem Kläger damit den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eröffnet.

Also:
- Verwaltungsgericht
- Verwaltungsgerichsthof
- Bundesverwaltungsgericht


Wie auch immer das Urteil ausgegangen ist, es kommt auf die Urteilsbegründung an.

Sollte auch vom Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen worden sein - mit welcher Begründung auch immer - stünde dem Kläger der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Ich bin mir sicher, dass die Urteilsbegründung akribisch von der Anwaltschaft aufgearbeitet und eroiert wird, welche Ansatzpunkte vorhanden sind, um eine Zulassung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen.

Im übrigen wäre es nicht das erste Mal, dass vom Bundesverfassungsgericht die Bundesgesetzgebung einer kritischen Betrachtung unterzogen und für verfassungswidrig gehalten wird. Als Stichworte seien hier genannt "Herdprämie", die "Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" oder auch die "Privilegierung durch die steuerliche Begünstigung von ererbtem Betriebsvermögen".

Alles in allem ist anhand der Themenabhandlungen mit denen sich das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren beschäftigen musste, eine gehäufte Anzahl der Verfahren erkennbar, in denen von der jeweiligen Legislaturperiode neu verfassten Bundesgesetze (in Gänze/ oder in Teilen) für verfasssungswidrig erklärt worden sind.

Insofern würde ich einmal entspannt den Zeitpunkt abwarten, bis ein diesbezügliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht landet und letztinstanzlich eine Entscheidung gefällt wird.


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HPB
Experte

Beiträge: 269


New PostErstellt: 25.01.16, 10:21  Betreff: Re: Bayerischer VGH - Feuerstättenbescheid - 22 B 13.1709  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: abzock-verweigerer
    . . .

    Insofern würde ich einmal entspannt den Zeitpunkt abwarten, bis ein diesbezügliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht landet und letztinstanzlich eine Entscheidung gefällt wird.


Mal ganz pragmatisch:

Mir ist es schnurzegal ob ein Kehrer per Landes- oder Bundesrecht autorisiert ist!

Tatsache ist vielmehr, dass eine Vielzahl von Kehrermaßnahmen überflüssiger Kehrer-Selbstzweck ist und früher oder später aus eben diesen kausalen Gründen wegfallen wird. Meines Erachtens hilft hier nicht das Recht, sondern die Politik, wenn die nämlich erklären muss, dass es einen besonders ausgebildeten und autorisierten Kehrer bedarf, den Besen zum Prüfen und Kehren ein Röhrl runtersausen zu lassen, was von denen mit an den Haaren herbeigezogenen Gründen untermauert wird. Dagegen darf jede Hausfrau, wenn sie sich selbst dazu in der Lage sieht, die Bremsen ihres Fahrzeugs warten und erneuern und bekommt dafür zurecht eine positive HU.

Insofern sehe ich die sachlich knappen Darlegungen auf der Kehrerseite (Kundke bzw. Zentralverband) mit Respekt. Dass Seitens der Kläger hier keinerlei Information mehr kommt, hat wohl eher damit zu tun, dass das Ziel nicht erreicht wurde. Das sollte man doch bitte auch klar sagen, denn wußte doch schon Cyril Northcote Parkinson: Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation, füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift.


Und ob das Bundesverfassungsgericht hier anders urteilt, wage ich zu bezweifeln, denn streitgegenständlich war ja die formelle Zuständigkeit bzw. eine Terminbestimmungsmarginalie.

Ich wünsche natürlich viel Erfolg bei weiteren Maßnahmen und habe mich diesbezüglich längst auf politischer Ebene eingebracht und gehört, dass die Verursacher kaum wieder ähnliche Hotelsteuer- oder Kehrersonderlocken in den Focus stellen würden. Man hat wohl "Again what learned".


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