SchornsteinFegerRechts-Reform Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten. Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt. Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
Das Verfahren liegt seit einiger Zeit als REVISION beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Es wurde nunmehr der TERMIN für die MÜNDLICHE VERHANDLUNG bestimmt:
[center]Donnerstag, 17. Dezember 2015, 10:00 Uhr Bundesverwaltungsgericht 04107 LEIPZIG, Simonplatz 1 Sitzungssaal III, 1. OG, Zi. 1.034[/center]
Es wird im Kern um die Frage gehen, ob der BUND überhaupt für die "Feuerstättenschau" und den hierauf hin zu erlassenden "Feuerstättenbescheid" gesetzgebungsbefugt ist und ggf. ob der Bev. Bezirksschornsteinfeger im FSB die FRISTEN eigenbestimt gegenüber z.B. der KÜO ("Kalenderjahr") weiter einengen und konkretisieren darf.
Vielleicht beschert die Verhandlung ja allen KRITIKERN an diesem SONDER-GESETZ ein hübsches "Weihnachtsgeschenk".
____________________ Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN ! Ich freue mich über persönliche Kontakte GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer, FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.