SchornsteinFegerRechts-Reform Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten. Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt. Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
Am Donnerstag, dem 15.03.2012, 10:00 Uhr ist am Verwaltungsgericht Köln Apppellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 136, 1. Stock ein Termin wegen eines Einspruchs gegen einen Feuerstättenbescheid angesetzt. Nach Auskunft des VG Köln (siehe unten) handelt es sich hierbei jedoch nur um eine nicht öffentliche Erörterung der Sache und NICHT um einen Verhandlungstermin.
Nachdem der Klägerin ein erster FSB zugestellt worden war, erstellte der Bezirksschornsteinfeger (angeblich wegen fehlender Empfangsbestätigung) noch vor Ablauf der hierin gesetzten ersten Prüfpflicht, einen neuen, gebührenpflichten FSB mit geänderten Fristen. Die Erledigung der Arbeiten nach dem ersten Bescheid wurde fristgerecht gemeldet. Trotzdem wurde der unnötige zweite FSB nicht aufgehoben.
Neben der grundsätzlichen Frage, wann ein Bezirksschornsteinfeger überhaupt einen geänderten FSB erstellen darf, wird sicher aber auch die Frage der Terminierung und Fristbestimmung angesprochen werden.
Aktualisierung 08.03.2012: Da es sich nur um eine nicht öffentliche Besprechung und nicht um eine formelle Verhandlung handelt, dürfte es wenig Sinn machen, wenn Interessierte zum Verwaltungsgericht kommen, außer sie wollen mit dem Kläger vor oder nach dem Termin die Sachlage besprechen. Wenn ein Ergebnis bekannt wird, wird dieses hier nachgetragen.
____________________ Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN ! Ich freue mich über persönliche Kontakte GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer, FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
Ich habe bezüglich des Grundes angefragt, warum der Termin nicht öffentlich ist und erhielt am 08.03.2012 folgende Antwort: Sehr geehrter Herr Müller,
es findet eine Erörterung der Sache, keine (öffentliche) mündliche Verhandlung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Krämer Vorsitzender Richter am VG
____________________ Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
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