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Immobilien Betriebskosten

Gebühren für Schornsteinfeger steigen deutlich

Teure Glücksbringer: Kosten für Schornsteinfeger werden teurer Teure Glücksbringer: Kosten für Schornsteinfeger werden teurer
Teure Glücksbringer: Kosten für Schornsteinfeger werden teurer
Quelle: dpa picture alliance
Bereits 2010 mussten Mieter und Eigentümer für Schornsteinfeger mehr bezahlen. Schon bald steht die nächste Preiserhöhung ins Haus.

Zur Umsetzung ihrer Energieeinsparziele will die Bundesregierung Eigenheimbesitzer und Mieter zwingen, nochmals tiefer in die Tasche zu greifen. Bereits 2010 waren die Schornsteinfegergebühren durch die Einführung einer bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in manchen Bundesländern schon um mehr als 20 Prozent gestiegen.

Jetzt sollen mit einer noch in diesem Jahr in Kraft tretenden Reform dieser Verordnung die Belastungen weiter zunehmen. Allein in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg soll die Fahrtkostenpauschale, die Essenkehrer für jede Anfahrt kassieren, um 32,3 Prozent angehoben werden.

Pikant: Während die im vergangenen Jahr in Kraft getretene bundeseinheitliche KÜO noch von der großen Koalition verabschiedet wurde, hat die neue Reform das vom FDP-Vizechef Rainer Brüderle geleitete Bundeswirtschaftsministerium erarbeiten.

Monopol der schwarzen Zunft läuft aus

Dabei waren in der Vergangenheit die Liberalen die einzige Partei im Bundestag, die vehement gegen das Kehrmonopol der Schornsteinfeger zu Felde zog, um die finanziellen Belastungen von Hausbesitzern und Mietern zu senken. Die heutige Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger forderte wiederholt „einen Kehraus beim Schornsteinfegergesetz“.

Das aufgrund massiven Drucks der EU-Kommission mit Ende nächsten Jahres auslaufende Monopol garantiert der schwarzen Zunft bis dahin weitgehend konkurrenzfrei die Reinigungs- und Abgasmessrechte in ihren Bezirken.

Die Reform der nicht einmal zwei Jahre alten Verordnung ist Teil der ehrgeizigen Energieeinspar- und Klimaschutzziele der Bundesregierung. Der Entwurf sieht vor, dass die bislang alle zwei bis fünf Jahre erfolgenden Kohlenmonoxidmessungen bei Ölheizungen künftig jährlich stattfinden sollen.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Anlagen jederzeit optimal laufen, um möglichst geringe Schadstoffe zu emittieren. Zudem soll die Fahrtkostenpauschale, die Schornsteinfeger in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg erheben, von 6,26 Euro auf den in den Flächenstaaten bereits heute geltenden Satz von 8,28 Euro angehoben werden.

Mieterbund und Eigentümerverband rebellieren gegen Preiserhöhung

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Die Pläne stoßen beim Mieterbund und dem Eigentümerverband Haus & Grund auf heftige Kritik. „In zahlreichen Bundesländern sind die Schornsteinfegerkosten bereits durch die Einführung der bundeseinheitlichen KÜO im vergangenen Jahr massiv gestiegen“, sagt Susan Naumann, Juristin bei Haus & Grund in Kiel. „In Schleswig-Holstein weisen uns vorgelegte Rechnungen von Hausbesitzern Gebührensteigerungen von 40 Prozent und mehr aus.“

Allein die Entlohnung für einen Arbeitswert sei im nördlichsten Bundesland von 2009 auf 2010 um 42,6 Prozent von 0,708 Euro auf 1,01 Euro gestiegen. Der Arbeitswert ist ein einheitliches Maß zur Vergeltung erbrachter Leistungen unabhängig von der Dauer der dafür aufgewendeten Zeit.

Vermieter reichen die Schornsteinfegergebühren als Betriebskosten an ihre Mieter weiter. Im Schnitt müssten Wohnungsmieter derzeit 0,48 Euro pro Quadratmeter und Jahr an Schornsteinfegergebühren zahlen, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung seien das im Jahr 33,60 Euro.

„Erhöhen sich die Gebühren durch die Reform um 20 Prozent, würde die Mehrbelastung für die Mieter einer solchen Wohnung pro Jahr 6,70 Euro betragen.“ Die Summe erscheine zwar auf den ersten Blick gering. Allerdings seien die Mieter durch den drastischen Anstieg der Öl- und Gaspreise bereits am Ende ihrer finanziellen Leistungsgrenze angelangt.

„Die Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung sind seit Jahresbeginn um 15 Prozent von 1,10 Euro auf 1,27 Euro pro Quadratmeter und Monat gestiegen“, sagt Ropertz. „Weitere Betriebskostenanhebungen können Mieterhaushalte nicht verkraften.“

Schornsteinfeger klagen nicht über geringe Löhne

Die neue Reform basiere auf einem Gutachten des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) Hessen, das bislang nicht veröffentlicht wurde, kritisiert Haus-&-Grund-Präsident Rolf Kornemann. „Die Grundlagen der Gebührenerhebung können nicht überprüft werden.“

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Mieterbund und Grundeigentümerverband setzen jetzt ihre Hoffnung auf den Bundesrat. Die KÜO-Reform kann nämlich nur in Kraft treten, wenn die Ländervertretung zustimmt. Die Bundesländer sollten zugunsten von Mietern und Eigentümern handeln und den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums „einen Riegel vorschieben“, fordert Kornemann.

Gerold Happ, Referent Energierecht beim Eigentümerverband, kritisiert zudem die Anhebung der Fahrtkostenpauschale in den Stadtstaaten. „Die Schornsteinfeger müssen in den Städten in ihren Bezirken deutlich kürzere Wege zurücklegen als ihre Kollegen in ländlichen Regionen.“

Zudem sei es unverständlich, dass der Fahrtkostenpauschalbetrag bei der Prüfung von Etagen- und Wohnungsheizungen in Mehrfamilienhäusern pro Brennkessel erhoben werde, sagt Happ. „Schließlich kommt der Schornsteinfeger nur einmal angefahren und prüft alle Heizungen nacheinander.“

Die Schornsteinfeger selbst klagen nicht über zu geringe Entgelte für ihre Leistungen. „Wir können mit der derzeitigen Gebührenordnung gut umgehen und haben nichts Negatives zu berichten“, sagt Achim Heckel, Sprecher des Bundesverbands des Schornsteinfeger-Handwerks.

Ausländische Schornsteinfeger dürfen beschäftigt werden

Seit dem Jahr 2009 dürfen zwar auf Druck der EU-Kommission in Brüssel deutsche Hausbesitzer auch Schornsteinfeger aus dem Ausland mit der Reinigung der Schlote beauftragen. Dies geschehe jedoch in so geringem Umfang, dass selbst in grenznahen Regionen tätige Schornsteinfeger kaum Konkurrenzdruck spürten.

Hoheitliche Kontrollaufgaben wie die Abgasmessung und die Funktionsprüfung der Kessel sind sowieso weiterhin den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeistern vorbehalten. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn mit Beginn des Jahres 2013 das Kehrmonopol in Deutschland endgültig fällt.

„Hauseigentümer können dann lediglich frei entscheiden, wen sie mit der Reinigung ihres Schornsteins und mit etwaigen Reparaturarbeiten beauftragen“, sagt Haus-&-Grund-Experte Happ. „Die jährliche Kontrolle der Heizungsanlage bleibt weiterhin in der Hand der Bezirksschornsteinfeger.“

Das Kehrmonopol in Deutschland basiert auf dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte. Die Nationalsozialisten legten am 13. April 1935 fest, dass jeder Schornsteinfegermeister einen eigenen Bezirk erhält, in dem er allein die Schlote kehren – und jeden Raum eines Hauses betreten darf.

Damit konnten die Bezirksschornsteinfegermeister in jeder Wohnung, jedem Keller und jedem Dachboden kontrollieren, ob Eigentümer und Mieter Regimegegner oder Juden beherbergten – oder über ihr Radio Feindsender hörten.

Das Kehrmonopol ist bis heute eine deutsche Besonderheit. In fast allen anderen Staaten darf jeder Hausbesitzer den Schlot selbst reinigen. In Ländern wie Frankreich werden die Kehrkugeln mit ihren Ketten in jedem Supermarkt angeboten. Auf Internetseiten wie Schornsteinfeger-ade.de oder Schornsteinfegerfrei.de ziehen Immobilienbesitzer seit Jahren gegen das Kehrmonopol zu Felde – bislang allerdings ohne messbaren Erfolg.

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