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Tschechische Willkür bei Restitution

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PoLdi

Administrator

Beiträge: 2338
Ort: Bayrisch-Böhmisches Dorf


New PostErstellt: 19.09.12, 00:10  Betreff: Tschechische Willkür bei Restitution  drucken  weiterempfehlen

Aus der Neuen Züricher Zeitung:

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Kein anderer sowjetischer Satellitenstaat konfiszierte so radikal privates Vermögen wie die kommunistische Tschechoslowakei. Einige Familien kämpfen noch immer um ihr Eigentum. Der Restitutionsfall Schwarzenberg geht in das dritte Jahrzehnt und zeigt, dass in Tschechien mehr Willkür als Recht herrscht.

Einige Sondereinheiten des berüchtigten tschechoslowakischen Geheimdienstes wurden nach der Wende wahrlich geadelt. Das Sonderprogramm «Pavouk» (Spinne) hatte angeblich gerade ausgedient, ein Programm, das in den letzten Jahren der kommunistischen Herrschaft tschechoslowakische Staatsbürger auf ihre etwaige jüdische Herkunft prüfen sollte. Von nun an galt es, den alten böhmischen Adel, der seine einstigen Besitztümer zurückforderte, zu beschatten, länderübergreifend, und das öffnete so manch kleinem Geheimdienstoffizier die grosse Welt. Eigentlich sind der Adelsstand und die Nürnberger Rassengesetze in Tschechien seit 1945 abgeschafft.

Nicht aller «Adel» war von der Bespitzelung betroffen. Ausnahmen bildeten einige jener Aristokraten, die sich im September 1939 zur gerade untergegangenen Tschechoslowakei bekannten. Ausnahmen bildeten auch jene, die sich im Rahmen einer alle tschechoslowakischen Staatsbürger betreffenden Volkszählung 1930 als «tschechisch» bezeichneten (andere Wahlmöglichkeiten waren ungarisch, deutsch, jüdisch usw.). Und wenn man sich dieser Prozedur damals nicht unterwarf, so wird heute darüber entschieden. Die tschechische Bürokratie schafft es, den durch jahrhundertelange Heiratspolitik verwandtschaftlich eng verwobenen böhmischen Adel in tschechisch und deutsch bzw. in Vaterlandsverteidiger und Vaterlandsverräter, also in restitutionswürdig und restitutionsunwürdig, einzuteilen.
Zweierlei Mass

Manchmal aber scheint das «Republikssittenamt» überfordert zu sein: So wurde dem Hause De Four Walderode Anfang der neunziger Jahre ein Teil seiner Güter rückerstattet, um ein paar Jahre später wegen angeblich deutschfreundlicher Haltung wieder weggenommen zu werden. Die Familie Colloredo Mannsfeld erhielt 2003 ihre ostböhmischen Ländereien samt dem Renaissanceschloss Opocno zurück. Das einzigartige Schloss wurde drei Jahre danach aus «Sippengründen» allerdings wieder enteignet, wiewohl die Colloredo Mannsfeld im September 1939 die bereits erwähnte Solidaritätsbekundung unterzeichnet hatten. Die restituierten Wälder und Felder konnten sie behalten. Transparenz und Rechtsstaatlichkeit werden durch Willkür ersetzt, wie sonst könnten nach 1989 Nazikollaborateure und «Ariseure» gegenüber einstigen jüdischen Eigentümern bevorzugt werden? Die Harzfabrik des Theodor Taussig bekamen anstelle der rechtmässigen Eigentümer Anfang der neunziger Jahre die «Ariseure» zugesprochen.

Die Ungleichbehandlung lässt sich am besten anhand des Hauses Schwarzenberg darstellen. Deren Orliker-Linie, repräsentiert durch den tschechischen Aussenminister Karel Schwarzenberg, erhielt ihren gesamten Besitz wieder zurück. Die Hluboka-Linie der Schwarzenberg, repräsentiert durch Elisabeth Pezoldova, kämpft dagegen seit zwei Jahrzehnten vor tschechischen und internationalen Gerichten um ihr Eigentum, zu dem Landesikonen wie die Burganlage Cesky Krumlov oder das neogotische Schloss Hluboka zählen.

Jahrelang musste sich die Familie mit den stereotypen Vorwürfen herumschlagen, deutsch zu sein, bis selbst die Nationalisten anerkennen mussten, dass Adolph Schwarzenberg, Elisabeth Pezoldovas Grossvater, dem damaligen tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edvard Benes 1937 nachweislich grosse Summen zum Ausbau der Festungen gegen Nazideutschland übergab, dass Adolph Schwarzenberg sein Wiener Palais am Tage des «Anschlusses» in Wien schwarz beflaggen liess und der verfolgten jüdischen Bevölkerung seinen Palaisgarten öffnete (öffentliche Parks durften diese ja nicht mehr benutzen). Die Nazis reagierten mit der Beschlagnahmung des gesamten Besitzes in Österreich, Deutschland und Böhmen; Adolph Schwarzenberg selbst flüchtete mit seinem Schweizer Pass in die Vereinigten Staaten. Sein Repräsentant in Europa, Elisabeth Pezoldovas Vater Heinrich Schwarzenberg, wurde auf Weisung Himmlers ins Konzentrationslager Buchenwald deportiert.

Nach dem Krieg verwehrten die tschechoslowakischen Behörden dem Exilanten Adolph Schwarzenberg die Wiedereinreise und enteigneten mithilfe der Präsidialdekrete (Benes-Dekrete) seinen durch die Gestapo bereits beschlagnahmt gewesenen Besitz. Fristgerecht liess Adolph Schwarzenberg seinen Anwalt eine Berufung einlegen, die bis heute, also 67 Jahre danach, noch unbeantwortet ist. Ein internes Behördenschreiben aus dem Jahre 1946 spricht davon, dass die Benes-Dekrete auf Adolph Schwarzenberg gar nicht anwendbar seien, denn dieser habe stets loyal gegenüber der Tschechoslowakei agiert. Die Behörden nahmen einen neuen Anlauf, um an den Besitz zu kommen. Sie konstruierten 1947 ein Enteignungsgesetz – das nach Ansicht heutiger Juristen lediglich ein Umverteilungsgesetz ist –, die sogenannte Lex Schwarzenberg, die sich ausschliesslich gegen die Hluboka-Linie der Schwarzenbergs, also ausschliesslich gegen eine Person, Adolph Schwarzenberg, richtete. Überflüssig, zu sagen, dass ein solches Gesetz gegen die Landesverfassung und gegen jedes Völkerrecht stand und steht. Umso bemerkenswerter ist es, dass dieses Gesetz heute noch Teil der tschechischen Rechtsordnung ist.
Schwejksche Methoden

«Die Lex Schwarzenberg ist ein Unrecht, es ist eine Ohrfeige», sagte jüngst Karel Schwarzenberg in einem Zeitungsinterview. Und weiter: «Nichtsdestoweniger ist sie in Tschechien rechtlich unangreifbar.» Und: «Die Hoffnung stirbt zuletzt, doch nüchtern betrachtet scheint weiter die Einstellung zu herrschen, was wir gestohlen haben, behalten wir.» Der lang gediente Politiker, einst Präsident der Internationalen Helsinki-Föderation für Menschenrechte, derzeit Vizekanzler und Aussenminister, könnte das Verfassungsgericht zu einer Prüfung der Lex Schwarzenberg zwingen.

Seit zwei Jahrzehnten sind nun Restitutionsklagen der Familie Schwarzenberg-Hluboka bei den verschiedensten Bezirks- und Kreisgerichten anhängig. Die Begründungen der ablehnenden Entscheidungen könnten unterschiedlicher nicht sein, gibt es doch für die ganze, nach dem kommunistischen Februarumsturz des Jahres 1948 durchgeführte Enteignung keine gesetzliche Basis. Nach einer Erkenntnis des tschechischen Verfassungsgerichtshofes dürfen Ungereimtheiten oder Widersprüche des Gesetzgebers nicht zulasten des Restituenten gehen, und es ist Aufgabe der Gerichte, im Einzelfall eine gerechte Lösung zu finden, statt Rückstellungsansprüche unter Bezug auf irgendwelche Interpretationskonstrukte abzuweisen.

Die jüngste Entscheidung des Bodenamtes in Prag misst der Lex Schwarzenberg keine Bedeutung mehr zu. Sie schliesst sich der Meinung der Antragstellerin Elisabeth Pezoldova an, dass der Besitz ihrer Familie mittels der «Benes-Dekrete» ex lege enteignet wurde. Dass diese, wie bereits erwähnt, gar nicht anwendbar waren, hinderte die kommunistische Tschechoslowakei nicht daran, nach 1948 die Enteignung im Grundbuch festzuhalten. Das Bodenamt lagert den zwei Jahrzehnte währenden Restitutionsstreit in Schwejkscher Manier aus – es gebe keine «Einantwortung», keinen Erbschein nach dem tschechischen Nachlass von Adolph Schwarzenberg. Über diesen tschechischen Staatsbürger, 1890 im böhmischen Hluboka geboren, 1950 im italienischen Exil verstorben, darüber hätten österreichische Gerichte zu entscheiden. Vergessen scheint der jahrhundertelange Kampf der Tschechen um Emanzipation vom alten «deutschen» Österreich.



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