Ob die stellen die da gebräunt werden sollen unzugänglich sind, liegt in der betrachtensweise des oder anwender/in. Oder ob das zu bräunende teil nun EU-Norm entspricht oder nicht.
Eine ähnlichkeit, wie frau NYX erklärte, mit möbelbeschlägen, konnte ich trotz phantasievoller betrachtung des instrumentes leider nicht feststellen.
Möglicherweise liegt dies daran dass ich weder möbelbeschläge zweckentfremde noch bräunungsgeräte oder utensilien zur hautverdrängung an besonders eponierten stellen weder besitze noch je gesehen habe.
Somit schließe ich mich meinem vorschreiber uneingeschränkt an und finde das ganze thema, trotz wortreicher und verbaler polemischer betrachtung einfach nur noch eklig und völlig pervers.