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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Wer hat damals im Heim mit „Asbest“ arbeiten müssen ??

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 09.03.16, 07:25  Betreff:  Wer hat damals im Heim mit „Asbest“ arbeiten müssen ??  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Wer hat in seiner Kindheit und Jugend im Heim nachweislich mitAsbestarbeiten müssen und ist JETZT, NACH JAHRZEHNTEN, SCHWER KRANK DAVON, und wurde sich erst kürzlich dessen bewusst ??

... in der Bundesrepublik Deutschland ??
... in Österreich ??
... in der Schweiz ??
... auch in nicht-deutschsprachigen Nachbarländern (insb. alle die zur Europäischen Union gehören) ??

Ob dies – diese Arbeit im Heim (oder während untergebracht im Heim, ausserhalb des Heims) – vor dem oder erst nach dem Erreichen des 14. Lebensjahres der Fall war ist dabei völlig egal !!

Dieses überaus gefährliche und gesundheitsgefährdende Zeug nannte sich auch damals schon, in Deutschland, möglicherweise auch „Eternit!!


Sofort einen absolut verlässlichen und kompromisslosen Anwalt aufsuchen !!

All solche Angelegenheiten sind definitiv nicht zivilrechtlich verjährt !!

Sich nicht übers Ohr hauen lassen !! – Nicht mit dem Schädiger oder seinen Agenten darüber reden !! – Auf keinen Fall einen Vergleich mit dem Schädiger oder seinen Agenten eingehen !!


Sich nicht von dem Schädiger oder seinen Agenten „beraten“ lassen !!

Auch erst einmal nicht unbedingt mit den Medien darüber reden !!

Es gibt schon einen diesbezüglichen Präzedenzfallentschieden im Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg – wo solche Krankheitsopfer gewonnen haben !!

Der Anwalt, Philip Stolkin, der diese Verfahren (2014) für seine italienischen und schweizer Mandanten gewonnen hat, hat seine Kanzlei in Zürich und ist auch der jetzige und langjährige Anwalt des ehemaligen Heimkindes Walter Nowak, dessen Fall (gegen den schweizer Staat --- v. Switzerland) sich momentan ebenso weiterhin vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg befindet.


Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Heimkind, ehemaliges Heimkind, Heimkinder, ehemalige Heimkinder, Zöglich, Schutzbefohlener, Fürsorgezögling, Mündel, Waise, Vollwaise, Waisenkind, Kind, Jugendlicher, Heim, Heimen, Asbest, Eternit, arbeiten müssen, Zwangsarbeit, Zwang zur Arbeit, nachweislich, Kindheit, Jugend, nach Jahrzehnten, schwer krank, krank, bewusst, erst kürzlich dessen bewusst, Germany, Deutschland, Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Austria, Schweiz, Switzerland, Federal Republik of Germany, nicht-deutschsprachigen Nachbarländern, Europäischen Union, Europäische Union, Arbeit im Heim, während untergebracht im Heim, ausserhalb des Heims, vor dem oder erst nach dem Erreichen des 14. Lebensjahres, 14. Lebensjahres, völlig egal, gefährliche, überaus gefährliche, gesundheitsgefährdende, gesundheitsgefährdende Arbeit, verlässlichen Anwalt, kompromisslosen Anwalt, aufsuchen, verjährt, nicht verjährt, definitiv nicht zivilrechtlich verjährt, zivilrechtlich, nicht übers Ohr hauen lassen, Schädiger, Agenten, keinen Vergleich eingehen, gefährliche, nicht von Schädiger beraten lassen, nicht mit den Medien darüber reden, Präzedenzfall, entschieden im Menschenrechtsgerichtshof, in Strassburg, Menschenrechtsgerichtshof, Krankheitsopfer gewonnen haben, Philip Stolkin, Anwalt Philip Stolkin, diese Verfahren (2014), italienischen und schweizer Mandanten, gewonnen, Kanzlei in Zürich, ehemaligen Heimkindes, Walter Nowak, gegen den schweizer Staat, schweizer Staat, v. Switzerland, Walter Nowak v. Switzerland,

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 10.03.16, 09:02  Betreff:  Re: Wer hat damals im Heim mit „Asbest“ arbeiten müssen ??  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
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    Appenzeller Zeitung

    6. Juli 2015, 02:40 Uhr


    ( @ www.appenzellerzeitung.ch/ostschweiz/ostschweiz/tb-os/Walter-Nowak-und-Philip-Stolkin;art120094,4282209 )

    ZUR PERSON


    Walter Nowak und Philip Stolkin

    Walter Nowak (58) ist gebürtiger Österreicher. Der Vater war Hoteldirektor, die Eltern liessen sich scheiden. Nowak wuchs bei seiner Mutter auf. Nach einer Hirnhautentzündung kam er mit Zwölf ins Kinderheim St. Iddazell des Klosters Fischingen [in der Schweiz]. Er verbrachte drei Jahre dort, bevor er eine Lehre begann. Philip Stolkin (49) ist Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht und führt eine Kanzlei in Zürich. Er hat massgeblich an der erfolgreichen Klage der Asbestopfer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mitgewirkt. (san)
    .

Und hier wird klar wer diejenigen beiden sind und welche Zusammenhänge sich dadurch herstellen:

www.carookee.de/forum/Staatsterror/6/21190935-0-30115?p=48 (letzter Beitrag auf Seite 48)

www.carookee.de/forum/Staatsterror/6/21190935-0-30115?p=49 (vier ersten Beiträge auf Seite 49)

www.carookee.de/forum/Staatsterror/6/21190935-0-30115?p=50 (vierter Beitrag auf Seite 50)

www.carookee.de/forum/Staatsterror/6/21190935-0-30115?p=50 (siebente, achte und neunte Beitrag auf Seite 50)

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 15.03.16, 06:33  Betreff:  Re: Wer hat damals im Heim mit „Asbest“ arbeiten müssen ??  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Das höchste Gericht der Schweiz, dasBundesgericht“, folgt jetzt der Asbestopfer-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (IN ENGLISCH) im Fall von Howald Moor et al v. Switzerland / (IN DEUTSCH) Howald Moor und andere gegen Schweiz, vom 11.03.2014, eine Entscheidung, die am 11.06.2014 rechtskräftig wurde und für alle Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gleicherweise verbindlich ist. Warum das so ist wird am besten in diesem schon mehrmals zuvor von mir erwähnten deutschsprachigen zusammenfassenden Artikel @ www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/egmr-urteil-howald-moor erklärt.

Ich habe aber seither einen noch ausführlicheren – einen juristischen ! – Bericht in deutscher Sprache, einen Bericht des (Rechtsinformationssystem) RIS Bundeskanzleramtes Österreich, zu dieser Asbestopfer-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gefunden, und zwar hier @
www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20140311_AUSL000_000BSW52067_1000000_000

Und hier geht es jetzt zu einem sehr aufschlußreichen Medienbericht zu der darauffolgenden diesbezüglichen Entscheidung des höchsten Gerichts in der Schweiz:

BERICHT AUS ÖSTERREICH: AZ - AARGAUER ZEITUNG @
www.aargauerzeitung.ch/aargau/bundesgericht-heisst-revisionsgesuch-zu-asbest-urteil-gut-129765424


    Zitat:
    .
    ENTSCHÄDIGUNG

    [ Die Rede ist hier von demBundesgerichtin der Schweiz !! ]


    Bundesgericht heisst Revisionsgesuch zu Asbest-Urteil gut

    sda • Zuletzt aktualisiert am 26.11.2015 um 15:24 Uhr

    Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch zweier Frauen gutgeheissen, deren Vater 2005 an Brustfellkrebs gestorben ist. Die Töchter verlangten von der ehemaligen Arbeitgeberin des Verstorbenen Schadenersatz und Genugtuung, weil Asbest den Krebs ausgelöst haben soll.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im März 2014 im Fall einer gleichgelagerten Klage der Mutter der beiden Frauen entschieden, dass die Schweizer Verjährungsfristen im Zusammenhang mit Asbest zu einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) führten, also zu einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.

    Gemäss Schweizer Recht tritt die absolute Verjährung zehn Jahre nach dem schädigenden Ereignis ein. Asbesterkrankungen können aber erst Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbestfasern auftreten.

    Das Bundesgericht hat nun seinen Entscheid vom November 2010 aufgehoben. Damals entschied es – wie die beiden Vorinstanzen – dass die Ansprüche der Klägerinnen verjährt seien. Diese hatten von der Alstom Schadenersatz und Genugtuung von 213'000 Franken gefordert. Die Lehre hatte der Mann 1962 bei der Maschinenfabrik Oerlikon gemacht, der Rechtsvorgängerin der Alstom.

    Neu heisst es im Urteil des Bundesgerichts, dass die Beschwerde gutgeheissen und der Entscheid des Obergerichts aufgehoben wird. Die Sache geht zur Ergänzung des Sachverhalts und zur neuen Entscheidung zurück an das Arbeitsgericht Baden.

    Bei der Neubeurteilung muss es die Verjährung gemäss den Vorgaben des EGMR unberücksichtigt lassen. Es muss darüber hinaus prüfen, ob auch die weiteren Voraussetzungen für die Forderung der Klägerinnen erfüllt sind. Dies wurde wegen der angenommenen Verjährung im ersten Anlauf nicht gemacht. (Urteil 4F_15/2014 vom 11.11.2015)

    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 15.03.16, 06:36  Betreff:  Re: Wer hat damals im Heim mit „Asbest“ arbeiten müssen ??  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Gerichtlich anerkannte gesundheitliche Gefahren des Asbests.

Gerichtlich anerkannt von deutschen Gerichten.

Zum Beispiel: LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 – AZ 65 S 419/10 –

Urteil im Original ausgeführt @
www.kanzlei-leistikow.de/asbest_hintergrund_urteil_mietminderung.php

Mit kurzer anwaltlicher Einleitung und Zusammenfassung der in diesem Fall mandatierten Kanzlei: „Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Leistikow Schreyeck, Schaperstrase 14, 10719 Berlin“


    Zitat:
    .
    Asbest Hintergrund und Wissen

    Urteil Landesgericht Berlin, 16.01.2013

    Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16.01.2013 festgestellt, dass die Mieter einer Wohnung der GEWOBAG am Klausener Platz bei einem Bruch einer Vinyl-Asbestplatte eine Mietminderung von 10 % der Miete rechtfertigt. Das Urteil ist insofern etwas Besonderes, dass allein schon der Bruch einer Platte, wie diese in zahlreichen Wohnungen der GEWOBAG vorhanden sind, zur Minderung berechtigt.

    .

Siehe also das vollständige Urteil im Original @ www.kanzlei-leistikow.de/asbest_hintergrund_urteil_mietminderung.php

Siehe hierzu auch @ www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/asbest-in-der-wohnung-mietminderung-wegen-gesundheitsgefaehrdung.html

Viele weitere solche Asbest-Gefahren-Urteile, das jüngste vom 11.02.2016 im Landgericht Berlin, sind, zum Beispiel, auch aufgeführt hier @ www.kanzlei-leistikow.de/asbest_urteil.php

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 15.03.16, 06:49  Betreff:  Re: Wer hat damals im Heim mit „Asbest“ arbeiten müssen ??  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Schiffsladungen voll mit Asbest für Deutschland aus Übersee @ www.digitales-heimatmuseum.de/node/230

Bürgerinitiative gegen Berge von Bauschutt verseucht mit Asbest. - Hilfe mit der Beschaffung von Beweismaterial für Asbestopfer @ www.driftsethe-gegen-deponien.de/?p=5253 ( Driftsethe liegt bei Bremen )

»Gefährliche Wunderfaser in vielen Gebäuden« @
www.badische-zeitung.de/schuelertexte/gefaehrliche-wunderfaser-in-vielen-gebaeuden--40475686.html

Asbestbelasting auch auf allen damaligen Schiffen: »Abestbelastung« @ www.ssamerica.bplaced.net/asbestos.html

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