Hallo Thomas,erstmal ganz herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort. Du hast dich echt gut in die ganze Thematik eingearbeitet, alle Achtung!
Wie im Thread bei Kontra-schornsteinfeger beschrieben scheint der Feger in meinem Fall was die Fristen der Feuerstättenschau angeht tatsächlich noch im legalen Rahmen gehandelt zu haben, da die der letzte Feuerstättenbescheid von 2013 war. Da die Bauabnahme nach Baurecht und die Feuerstättenschau nach Schornsteinfegerrecht durchgeführt wurde, muss ich die beiden "Arbeiten" wohl erdulden.
Was die Durchführung des Schau durch den Gesellen angeht, frage ich mich halt, welchen Nutzen ein Widerspruch hätte. Ich bin überzeugt, dass der Meister (er wohnt in "meiner" Strasse) dann eben persönlich (und äußerst schlecht gelaunt) hier einreiten würde um dann noch irgend einen kleinen Riss im Schamott zu entdecken um dann womöglich einen erneuten Besuch samt Rechnung zu rechtfertigen. Da dieser Mann nicht unbedingt zu meinem Freundeskreis gehört, hätte ich dadurch ja nichts gewonnen. Kommenden Herbst steht bei mir noch eine Bauabnahme an, spätestens dann wäre ich dem Meister ausgeliefert.
Für die Interessierten habe ich die Dokumente hier nochmal mit angehängt