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Papierberge...

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Vielschreiber


Beiträge: 78


New PostErstellt: 26.04.05, 14:47  Betreff: Papierberge...  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ich fange mal von vorne an:

Im November erkrankte ich an einer Lungenentzündung, kurz danach gleich nochmals. Ich hatte einen 20 Prozent - Job, bei dem ich in der Folge 6 mal ausfiel (Wochenendarbeit).
Ende Januar (ich war inzwischen so einigermassen gesund) bekam ich deswegen die Kündigung zugeschickt auf Ende April.
Im April war ich zwei Tage krank.

Nun meinte der Arbeitgeber, diese zwei Tage "müssten" sie mir noch geben im Mai.
Ich bin am Arbeitsplatz bereits auf dem Plan, wie ich gesehen habe.

Wenn alles klappt, hab ich im Juni wieder eine Teilzeitstelle.
Im Moment bin ich beim RAV, weil ich im Mai ja eigentlich arbeitslos gewesen wäre.
Am nächsten Donnerstag habe ich wieder einen Termin.

Wie läuft das nun genau?
Bekomme ich die Kinderalimente immer noch vom Arbeitgeber, da ich im Mai nochmals arbeiten muss?
Da dies aber nur die Hälfte meines üblichen Pensums wäre, bekomme ich dann den anderen Teil dennoch von der Arbeitslosenversicherung ausbezahlt?

Nun ist am Sonntag abend auch noch was ganz Doofes passiert... ich hatte einen kleinen Unfall und war gestern beim Arzt: Bänderzerrung, leicht angerissen.

Dort bekam ich einen Unfallschein, den ich dem Arbeitgeber zustellen sollte.

Was passiert nun? Ich müsste im April nicht mehr arbeiten, falle also nicht aus...aber hat dieser Unfall nun doch Auswirkungen auf den Monat Mai? Müsste man mir nun etwa noch mehr Tage "geben"?

Ich habe da überhaupt keinen Durchblick...


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haerzdame
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Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
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Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 26.04.05, 17:34  Betreff: Re: Papierberge...  drucken  weiterempfehlen

Salü Souris

Also mal das Eine: Wenn Dir der Arbeitgeber kündigt, und Du während der Kündigungsfrist krank wirst, wird in dieser Zeit die Kündigungszeit "unterbrochen" und wenn Du wieder gesund bist, geht sie weiter. Da Kündigungen jeweils auf Ende Monat ausgesprochen werden, wird nun Deine Kündigungsfrist verlängert auf Ende Mai. Wenn Du arbeitest, hast Du nach Deinen kantonalen Richtlinien (Sozialversicherungsanstalt Deines Wohnkantons) Anrecht auf Kinderzulage. Dürfte allerdings sehr bescheiden sein bei 2 Tagen.
Zwischenfrage: Warum bezieht Dein Ex nicht die KZ?

Bei Unfall bin ich mir da nicht so sicher, ob das da auch gilt (eher nicht). Aber frag doch bitte beim RAV nach, da Du eh einen Termin hast, die können Dir das bestimmt beantworten. Abgeben musst Du aber den Unfallschein unbedingt, es geht ja da nicht nur um Lohnausfall sondern um alle Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall, die von der Versicherung Deines Arbeitgebers übernommen werden müssen (Artzbesuch, Medikamente, Therapien etc.)

Ich hoffe, ich konnte Dir ein klein wenig weiterhelfen

Gruess hd







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haerzdame
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New PostErstellt: 27.04.05, 07:54  Betreff: Re: Papierberge...  drucken  weiterempfehlen

Salü Souris

Ich habe Dir hier noch die entsprechenden Artikel aus dem OR!

Art. 324a

1 Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person

liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten

oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschul-den

an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitge-ber

für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu

entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallen-den

Naturallohn, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei

Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate ein-gegangen

ist.

2 Sind durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeits-vertrag

nicht längere Zeitabschnitte bestimmt, so hat der Arbeit-geber

im ersten Dienstjahr den Lohn für drei Wochen und nach-her

für eine angemessene längere Zeit zu entrichten, je nach

der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Um-ständen.

2. bei Verhin- derung des Arbeitnehmers

a.       Grundsatz

 

Art. 329b

1 Ist der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während eines

Dienstjahres insgesamt um mehr als einen Monat an der Ar-beitsleistung

verhindert, so kann der Arbeitgeber die Ferien für

jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kür-zen.

81

2 Beträgt die Verhinderung insgesamt nicht mehr als einen

Monat im Dienstjahr und ist sie durch Gründe, die in der Person

des Arbeitnehmers liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung ge-setzlicher

Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes oder

Jugendurlaub, ohne Verschulden des Arbeitnehmers verur-sacht,

so dürfen die Ferien vom Arbeitgeber nicht gekürzt wer-den.

 

 

Art. 336c 125

1 Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeits-verhältnis

nicht kündigen:

a.126 während die andere Partei schweizerischen obligatori-schen

Militär- oder Schutzdienst oder schweizerischen

Zivildienst leistet, sowie, sofern die Dienstleistung mehr

als elf 127 Tage dauert, während vier Wochen vorher und

nachher;

b. während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden

durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an

der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten

Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit

fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem

Dienstjahr während 180 Tagen;

c. während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen

nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin;

d. während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeit-gebers

an einer von der zuständigen Bundesbehörde

angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Aus-land

teilnimmt.

2 Die Kündigung, die während einer der in Absatz 1 festgesetz-ten

Sperrfristen erklärt wird, ist nichtig; ist dagegen die Kündi-gung

vor Beginn einer solchen Frist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird deren Ablauf

unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortge-setzt.

3 Gilt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Endter-min,

wie das Ende eines Monats oder einer Arbeitswoche, und

fällt dieser nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist

zusammen, so verlängert sich diese bis zum nächstfolgenden

Endtermin.

Gruess hd







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souris
Vielschreiber


Beiträge: 78


New PostErstellt: 28.04.05, 07:25  Betreff: Re: Papierberge...  drucken  weiterempfehlen

Danke dir :-)

Heute hab ich den Termin beim RAV, mal sehen, was die mir jetzt ganz genau sagen...


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souris
Vielschreiber


Beiträge: 78


New PostErstellt: 28.04.05, 10:57  Betreff: Re: Papierberge...  drucken  weiterempfehlen

Die Kündigungsfrist wird durch den Unfall einen Monat weitergezogen.
Ich bin also im Mai noch beim alten Arbeitgeber angestellt, ob sie mich einsetzen oder nicht, ist denen überlassen, aber den Lohn (und damit auch die Kinderzulagen) muss mir dennoch ausbezahlt werden.
Da ich auf Juni voraussichtlich eine neue Arbeitsstelle habe (erst nä Woche weiss ich das definitiv), braucht es also auch kein Geld von der Arbeitslosenversicherung.

Der Arbeitgeber wird wohl nicht grad Luftsprünge machen...


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