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Gemeinsames Sorgerecht

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Seite: 1, 2, 3
Autor Beitrag
Chrütli
Dauerschreiber


Beiträge: 176
Ort: Aargau


New PostErstellt: 16.08.05, 13:39  Betreff: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Wie sieht das gemeinsame Sorgerecht eigentlich in der Praxis aus?

Theoretisch gesehen hiesse das ja, 50/50 für beide Elternteile in allen Teilen (Erziehung, Betreuung, Kinderalimente, Frauenalimente (?), etc. etc.). Und doch haben die Kids am Ende auf dem Papier "nur" einen Wohnort, eine Person der elterlichen Gewalt (auf den Formularen etc.), aber welche/n dann? Oder sehe ich das falsch?

Danke für die Antworten.

Lieber Gruss
Chrütli





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Aventura
Ehemaliges Mitglied

Ort: Kt. Luzern

Kinder:: Habe ich ja
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: 2004

New PostErstellt: 16.08.05, 20:50  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

Hallo Chrütli

Bin seit kurzem (nach Aargauer Recht) geschieden.
Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.
In meiner Scheidungsurkunde steht, dass die elterliche Sorge bei beiden bleibt.
Die Wohnadresse steht niergens speziell....... und die Kinder geben unsere Anschrift, als ihre Adresse an.
Die Kinderalimente sind ok. Auf Frauenalimente hab ich verzichtet. Nicht weil ich selbst genug habe..... er verdient zu wenig....... tja.
Den Anteil seinerseits, an denen er die Kinder zu sich nimmt ist, jedes 2.+ 4. WE, Weihnachten, Silvester, Ostern Pfingsten und in den Sommerferien. Die Feiertag sind speziell immer geregelt und wechseln jährlich.
Und vielleicht noch einmal ausserordenlich, dass er sie nimmt ;-))........

Falls du noch Fragen hast..... kannst mich auch anmailen.

Hoffe, konnte dir ein wenig helfen
Schönen Abend




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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 16.08.05, 23:53  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

hoi chrütli

das wesentliche an der "gemeinsamen elterlichen sorge" besteht darin, dass wichtige entscheide, die das kind betreffen von beiden elternteilen gemeinsam getroffen werden müssen. das kann unterschiedlichste lebensbereiche des kindes wie ausbildung, gesundheitliche fragen etc. betreffen.
in der praxis verlangt die gemeinsame elterliche sorge eine gute und vor allem auch vernünftige kommunikation zwischen den elternteilen. in bestimmten situationen kommt ein elternteil nicht umhin, sich mit dem anderen in verbindung zu setzen und zu einem gemeinsamen entscheid zu kommen. beide elternteile müssen in der erziehungspraxis möglichst übereinstimmen, damit für das kind/die kinder eine einheitliche "richtschnur" bleibt und kein gegeneinander ausspielen möglich ist.
im gegensatz dazu entscheidet bei "eiseitiger eltericher sorge" der sorgeberechtigte elternteil allein. er/sie ist aber gehalten bzw. verpflichtet, den nicht obhutsberechtigten elternteil über entwicklung und besonderheiten zu informieren bzw. zu konsultieren.

in jedem fall - bei gemeinsamer wie bei einseitiger elterlicher sorge - wird ergänzend festgelegt, bei wem das kind wohnt bzw. wie die betreuung zwischen den elternteilen aufgeteilt/geregelt wird. genau so werden unterhaltsbeiträge für das kind/die kinder definiert und allfällige zusätzliche regelungen, die das kind bzw. seine interessen betreffen, soweit notwendig festgehalten.

ergänzend ist festzuhalten, dass das die gemeinsame elterliche sorge nur zu stande kommt, wenn beide elternteile dies wünschen und dem zustimmen. verweigert ein elternteil die zustimmung, steht diese "variante" nicht mehr zur diskussion.

du siehst - es bedarf bei der einrichtung der gemeinsamen elterlichen sorge genau so die zustimmung beider seiten wie auch für sämtliche späteren entscheide. dies stellt sehr hohe anforderungen an die elternteile, vor allem über die jahre und allenfalls jahrzehnte hinweg, bis das jüngste kind seine erstausbildung abgeschlossen hat. soll das funktionieren, ist absolut kein spielraum für streitigkeiten zwischen den elternteilen - sie müssen sich im prinzip als echte freunde trennen und dies auch über die jahre hinweg bleiben, in ihrer erziehungs- und entscheidungsphilosophie in bezug auf die kinder weitestgehend übereinstimmen und sich auch hinsichtlich der nebenfolgen (betreuung, unterhaltszahlungen etc.) an die vereinbarungen halten. dies auch dann, wenn der eine oder andere elternteil eine neue beziehung eingeht und sich seine "rahmenbedingungen" neu gestalten.




[editiert: 16.08.05, 23:55 von angelface]
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Chrütli
Dauerschreiber


Beiträge: 176
Ort: Aargau


New PostErstellt: 17.08.05, 02:31  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

mmmmmmhh, vielen Dank für die Antworten.

Irgendwie bin ich jetzt schlauer und doch nicht! Ich habe einfach einen "Chnorz" mit diesem "gemeinsamen Sorgerecht" in der Praxis...... aber das liegt sehr wahrscheinlich einfach an mir und an meiner jetzigen Situation.....

Bei mir ist es nämlich so, dass ich auf dem Papier das alleinige Sorgerecht für die Kinder habe (war dazumal bei der Trennung auch berechtigt) und wir in der Praxis das gemeinsame Sorgerecht leben....

Und jetzt weiss ich halt nicht, was ich machen soll. Den Papierkram abändern, was wieder einen Haufen Geld kosten würde, oder einfach so stehen lassen und so weiter leben wie bis anhin.

Ob die zweite Variante gerecht gegenüber dem Vater ist? DAS ist nämlich die Frage, die mich seit längerem beschäftigt.......

Lieber Gruss in die Nacht hinein
Chrütli





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merlin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 17.08.05, 07:10  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

hoi hoi chrütli

yep, wir sind nach schaffhauser recht geschieden! meine ex frau und ich habe zusammen das gemeinsame sorgerecht für die kids. kann ich allen nur ans herz legen! sofern ihr euch noch etwas versteht:-)

die kids leben bei ihrer mutter (ist auch die hauptadresse), den rest der zeit sind sie bei mir. sprich; jeden donnerstag und jedes 2. weekend von freitag bis sonntag 20:00h. sie verbringen 4 wochen ferien bei mir und sind auch sonst jederzeit willkommen. für meine ex frau und mich ist es sehr wichtig, dass wir alles, was die kids betrifft, zusammen entscheiden können/wollen.

chrütli, was meinst du mit gerecht gegenüber deinem ex mann? finanziell wurde das gemeinsame sorgerecht, bei uns, nicht berücksichtigt. ich bezahle für meine ex frau und die kids 100%!

lg merlin



[editiert: 17.08.05, 13:41 von merlin]

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sofo
Stammgast


Beiträge: 44



New PostErstellt: 17.08.05, 11:27  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

hallo,

recht und gelebtes verhalten ist zu unterscheiden.

    Zitat: Chrütli

    Bei mir ist es nämlich so, dass ich auf dem Papier das alleinige Sorgerecht für die Kinder habe ....


alleinsorgeberechtigt ermöglicht dir alle freiheiten welche über das besuchsrecht hinausgehen, bis zur ständigen betreuung durch wen auch immer. aufenthalt usw alles liegt in deiner verantwortung, auch in welcher form und ob du mit dem vater komunizierst.

beim gemeinsamen sorgerecht muss komuniziert werden um die gemeinsame verantwortung wahrnehmen zu können.

natürlich giebt es auch einen moralischen teil. ich denke das du in deinem herzen weist was ok ist. auch beim gemeinsamen sorgerecht wirst du den moralischen teil leben müssen. ob nun alleiniges oder gemeinsames sorgerecht nur euer gelebtes verhalten ist ausschlaggebend.

lg sofo



Sorge tragen Verantwortung übernehmen SoFo

[editiert: 17.08.05, 11:43 von sofo]

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 17.08.05, 13:25  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

entschuldigt mal...

aargauer recht? schaffhauser recht??
donnerstag und jedes zweite wochenende zuzüglich vier wochen ferien = 45 % ??
gemeinsames sorgerecht (und nicht der betreuungsanteil etc.) soll den unterhalt beeinflussen ?

irgendwie steig ich nun dabei nicht mehr durch... echt... ähm... *studier und am hinterkopfkratz  (auch wenn's ne glatze gibt)

at chrütli

konkreter vorschlag: so wie's ist, scheints für dich ja gut und in ordnung zu sein. also lass' es einfach und mach weiter so. jetzt hinzugehen, in einem abänderungsverfahren das sorgerecht ummodeln um dann in ein paar jahren dasselbe "rückgängig" zu machen oder das zu versuchen, bringt nix.

at sofo

richtig - die praktische umsetzung ist ein anderes thema. und wenn die eltern miteinander auskommen und auf kommunikativem weg lösungen finde, zu denen sie beide stehen können und die für die kinder gut sind, sollte daran nicht "gefummelt" werden.




[editiert: 17.08.05, 13:25 von angelface]
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0815....
Stammgast


Beiträge: 39

Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: Teilzeitvater 30%

New PostErstellt: 17.08.05, 16:34  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

Wenn man nicht geschieden ist besteht das gemeinsame Sorgerecht weiterhin. Es gibt keine "interne" Regelung, dass "alleinige Sorge der Kinder" besteht.

In einer Trennung wird einzig die Obhut geregelt und die hat "rechtlich" nichts mit der gemeinsamen Sorge zu tun.






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Joya
Ehemaliges Mitglied

Ort: Zürichsee


New PostErstellt: 17.08.05, 18:48  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

Chrütli warum fragst du nicht den Papi deiner Kinder wie er das sieht und was für Ihn wichtig ist?

Ich kenne ja deine Geschichte und weiss dass er ein überaus liebevoller und engagierter Papi ist, auch entlastet er dich oft und gerne, nimmt die Kinder an Tagen und Wochenenden an denen sie bei Dir wären und umgekehrt, nimmt sie kurzfristig zu sich in die Ferien damit du mal ausspannen kannst.

Ich an Deiner Stelle würde mir nicht 'Dein' Köpfchen darüber zerbrechen sondern das Gespräch mit Papi suchen, bin mir sicher dass ihr gemeinsam eine optimale Lösung erarbeiten könnt.

Grüessli

Joya

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Joya
Ehemaliges Mitglied

Ort: Zürichsee


New PostErstellt: 17.08.05, 18:54  Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht  drucken  weiterempfehlen

Noch was zum gemeinsamen Sorgerecht:

Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht und besprechen alles/vieles zusammen.

Wenn ich jetzt zum Beispiel plötzlich der Ansicht bin, dass unsere Söhne in eine Privatschule gehen sollen, könnte ich, hätte ich das alleinige Sorgerecht dies umsetzen, müsste allerdings auch alleine für die Kosten aufkommen.

Da wir gemeinsames Sorgerecht haben, müssten wir beide einverstanden sein und würden uns entsprechend auch die Kosten teilen.

Ich plädiere auch auf gemeinsames Sorgerecht wo immer die Möglichkeit besteht, ich denke einfach man nimmt sich auch in Krisenzeiten eher zusammen und bleibt respektvoller einander gegenüber als wenn jemand das alleinige Sorgerecht hat und mal eine Krise aufkommt. Alleiniges Sorgerecht gibt vielleicht einigen Menschen in Krisenzeiten ein 'falsches' Gefühl der Macht.

Gemeinsames Sorgerecht bringt von Anfang an eine gewisse Routine im gemeinsamen respektvollen Umgang miteinander mit dem Ziel vorallem im Sinne der Kinder zu handeln

Meine Meinung.

Joya

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