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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 16.08.05, 23:53     Betreff: Re: Gemeinsames Sorgerecht

hoi chrütli

das wesentliche an der "gemeinsamen elterlichen sorge" besteht darin, dass wichtige entscheide, die das kind betreffen von beiden elternteilen gemeinsam getroffen werden müssen. das kann unterschiedlichste lebensbereiche des kindes wie ausbildung, gesundheitliche fragen etc. betreffen.
in der praxis verlangt die gemeinsame elterliche sorge eine gute und vor allem auch vernünftige kommunikation zwischen den elternteilen. in bestimmten situationen kommt ein elternteil nicht umhin, sich mit dem anderen in verbindung zu setzen und zu einem gemeinsamen entscheid zu kommen. beide elternteile müssen in der erziehungspraxis möglichst übereinstimmen, damit für das kind/die kinder eine einheitliche "richtschnur" bleibt und kein gegeneinander ausspielen möglich ist.
im gegensatz dazu entscheidet bei "eiseitiger eltericher sorge" der sorgeberechtigte elternteil allein. er/sie ist aber gehalten bzw. verpflichtet, den nicht obhutsberechtigten elternteil über entwicklung und besonderheiten zu informieren bzw. zu konsultieren.

in jedem fall - bei gemeinsamer wie bei einseitiger elterlicher sorge - wird ergänzend festgelegt, bei wem das kind wohnt bzw. wie die betreuung zwischen den elternteilen aufgeteilt/geregelt wird. genau so werden unterhaltsbeiträge für das kind/die kinder definiert und allfällige zusätzliche regelungen, die das kind bzw. seine interessen betreffen, soweit notwendig festgehalten.

ergänzend ist festzuhalten, dass das die gemeinsame elterliche sorge nur zu stande kommt, wenn beide elternteile dies wünschen und dem zustimmen. verweigert ein elternteil die zustimmung, steht diese "variante" nicht mehr zur diskussion.

du siehst - es bedarf bei der einrichtung der gemeinsamen elterlichen sorge genau so die zustimmung beider seiten wie auch für sämtliche späteren entscheide. dies stellt sehr hohe anforderungen an die elternteile, vor allem über die jahre und allenfalls jahrzehnte hinweg, bis das jüngste kind seine erstausbildung abgeschlossen hat. soll das funktionieren, ist absolut kein spielraum für streitigkeiten zwischen den elternteilen - sie müssen sich im prinzip als echte freunde trennen und dies auch über die jahre hinweg bleiben, in ihrer erziehungs- und entscheidungsphilosophie in bezug auf die kinder weitestgehend übereinstimmen und sich auch hinsichtlich der nebenfolgen (betreuung, unterhaltszahlungen etc.) an die vereinbarungen halten. dies auch dann, wenn der eine oder andere elternteil eine neue beziehung eingeht und sich seine "rahmenbedingungen" neu gestalten.




[editiert: 16.08.05, 23:55 von angelface]
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