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Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?

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Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 07.06.05, 21:55  Betreff: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen ich habe die 1. Abrechnung in der neuen Gemeinde erhalten. Neu ist, dass ich mit meinem Freund zusammenwohne....unter dem Strich gesehen gehts mir aber entsprechend finaziell schlechter. Folgende Punkte sind mir nicht klar: - Wohnungskosten werden nicht so übernommen wie vereinbart. Sprich, mein Freund und ich haben eine Mietvereinbarung weil die Wohnung sein Eigentum ist. Diese Vereinbarung wird nicht aktzepiert. Er müsse die Unterlagen der Wohnung vorbei bringen (Hypothekarvertrag, Grundbuchauszug, Kaufvertrag und und und) damit sie nachrechnen, ob diese Vereinbarung betraglich korrekt ist.....finden wir beide eine Sauerei, denn wir haben uns auf einen Betrag geeinigt der für beide stimmt....wie schauts da aus? - Grundbedarf II wird mit Fr. 100 angegeben...ich dachte der Kt. ZH hat da 200?? Dieser und GB 1 wird ganz genau gerechnet: Tarif für 4 Personen, durch 4 x 3....soweit für uns verständlich, aber eben GB II scheint ein falscher Ansatz zu sein? - Ich konnte bereits eine neue Stelle antreten (Aushilfe), jedoch wird mir kein Erwerbszustupf angerechnet.....ab wann gibts den? - Entschädigung für Haushaltführung hauen sie mit dem Maximum von 900 Franken rein....das schmerzt ungemein!! Obwohl ich und meine Kinder den Dreck machen (und ich unseren logischerweise auch wegräume) und mein Freund da kaum belastet rechnen sie das Maximum an. Wie das? Ich arbeite und wir sind zu Dritt.... Da könnte ich doch auch glatt noch 2-3 Sozialbezüger zu mir einladen, das Sozi würde nur profitieren aber nicht wirklich helfen.... - Kinderbetreuung wird zwar angerechnet, aber wenn mein Freund guckt dann erst ab nächsten Monat, also nicht gleichberechtigt wie eine Betreuung durch Hort, Tagesmutter oder so. Sie wollen schauen, obs auch funktioniert und gut läuft (O-Ton). Da stellt sich aber für mich die Frage wieso sie nicht schauen obs auch funktioniert und läuft dass ich den Haushalt mache - Uns stellt sich natürlich schon die Frage, ob ich nicht besser eine Wohnung in unmittelbarer Nähe suchen soll. Da würde weniger gezickt wegen den Abzügen. Und käme so schlussendlich den Steuerzahler teurer.. Sorry wenn das jetzt alles berechnet klingt, aber ich bin da einfach etwas ratlos. Ich verlange ja nicht, dass die Zahlen so die nächsten Jahre auf mein Konto wandern. 2-3 Monate brauch ich etwa bis sich mein Aushilfsjob in ein Teilzeitjob gewandelt hat..... Wer weiss Rat? Gruss Jasmin

[editiert: 25.06.05, 01:39 von Admin]
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Joya
Ehemaliges Mitglied

Ort: Zürichsee


New PostErstellt: 08.06.05, 13:18  Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  weiterempfehlen

Sali Jasmin

leider kann ich dir gar nicht weiterhelfen... aber ich fürchte dein Beitrag geht hier ein bisschen unter in dieser Sparte.

ät Admin

könntest du diesen Beitrag nicht bitte ins Thema 'Rechtliches' verschieben? bin mir sicher dass noch einige AE's auch zu einem späteren Zeitpunkt froh sind, dort diese Informationen nachlesen zu können!

Grüessli Joya

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Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 08.06.05, 13:36  Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Joya

ich hab mich schon gewundert...denn ich habe diesen Beitrag via Mail verfasst und ging in die falsche Ecke :(

Gruss
Jasmin
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Kinderohnerechte
Neuling


Beiträge: 9

Kinder:: 2
Zivilstand:: getrennt
Alleinerziehend seit:: Seit Entführung meines Sohnes nicht mehr


New PostErstellt: 27.06.05, 15:18  Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Jasmin

Als erstes gibt es seit April 2005 die neuen SKOS Richtlienien, dabei gibt es keinen GBII mehr und somit gibt es eine Neuberechnung.

Hier die Berechnung für Alleinstehende.

Grundbedarf für Lebensunterhalt GBL 960.-
+ Wohnkosten im ortsüblichen Rahmen (1/2 Miete)
+ Medizinischer Grundbedarf (Krankenkasse Grundbedarf)

Wenn Du mit Deinem Freund zusammenlebst, kann es sein, dass die Gemeinde Euch als Familiengemeinschaft zusammenrechnet. Dazu reicht es aus, dass ihr einen Haushalt teilt. Dabei wird die Sozialhilfe für Euch beide berechnet und Dir davon die Hälfte ausbezahlt.

Die Berechnung für Euch zusammen:

GBL 1469.-
+ Wohnkosten im ortsüblichen Rahmen (Ganze Miete)
+ Medizinischer Grundbedarf (Krankenkasse Grundbedarf)

Dazu kommen Situationsbedingte Leistungen wie u.a.

Erwerbsunkosten und Auslagen
+ Hauptmahlzeit betr. Erwerbstätigkeit 8 - 10 Fr. pro Mahlzeit
+ Fremdbetreuung von Kindern bei erwerbstätigen Alleinerziehenden im vertretenbaren Verhältnis zum Erbwerbseinkommen
+ Integrationszulagen IZU / MIZ

Und verschieden anderes.

Die Idee einer eigenen Wohnung in der Nähe kann ich mit Blick auf die Sozialhilfe nur befürworten. Dies macht vieles einiges einfacher und lohnt sich finanziell allemal. Die Umzugskosten (Eigenleistung) muss das Sozialamt bezahlen.

Grüsse Michael

www.kinderohnerechte.ch



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Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 27.06.05, 15:54  Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Michael

Das mit dem GBII wusste ich gar nicht....naja, wegen den 75 Franken in Hinblick auf die "gekürzten" 900....ist auch nicht tragisch

Ich finde es einfach eine Frechheit dass das Einkommen meines Freundes anscheinend massgebend ist. Klaro, wenn er Multimillionär wäre ists wirklich nicht gerechtfertigt aber all die verlangten Unterlagen....dabei wohnen wir erst seit 2 Monaten zusammen. Wo bitte schön liegt da die Grenze wo das Sozi von einem "gefestigtem" Konkubinat redet??


Gruss
Jasmin
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Kinderohnerechte
Neuling


Beiträge: 9

Kinder:: 2
Zivilstand:: getrennt
Alleinerziehend seit:: Seit Entführung meines Sohnes nicht mehr


New PostErstellt: 27.06.05, 23:56  Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  weiterempfehlen

An Jasmin

Das Einkommen Deines Freundes sollte eigentlich keine Rolle spielen, wohl aber die Wohnverhältnisse. Solange Dein Freund keine gesetzliche Unterstützungspflicht Dir gegenüber hat, kann es der Behörde Wurscht sein, was er verdient.

Du kannst mir sonst gerne mal die Verfügung, resp. Beschluss des Sozialamtes per Post zustellen. Akten rate ich, grundsätlich per Einschreiben zu versenden. Die Daten werden von mir vertraulich behandelt. Ich kann Dir dann genaueres sagen, was allenfalls nicht stimmt.

Meine Adresse findest Du unter: http://www.kinderohnerechte.ch/kor/web/impressum.html

Michael



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Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 28.06.05, 00:02  Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  weiterempfehlen

Michael ich habe bisher nur eine Abrechnung erhalten und noch keine Verfügung. Auf die Abrechnung habe ich entsprechend schon Rekurs eingereicht.

Wohnverhältnis? Also die Wohnung ist Eigentum von meinem Freund.....von daher haben sie seine Steuererklärung verlangt damit sie sehen was er wirklich bezahlt und ob unsere Vereinbarung nicht überrissen ist.....desweiteren verstehe ich nicht wieso er so viel Anteil zahlen müsste obwohl ich ja mit Kindern gekommen bin und ich nicht seine betreue....ist mir einfach unverständlich!!
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Kinderohnerechte
Neuling


Beiträge: 9

Kinder:: 2
Zivilstand:: getrennt
Alleinerziehend seit:: Seit Entführung meines Sohnes nicht mehr


New PostErstellt: 29.06.05, 00:14  Betreff: Re: Abrechnung vom Sozialamt....wer kann helfen?  drucken  weiterempfehlen

Jasmin

Der Ermessenspielraum wirkt sich oft negativ für den Hilfesuchenden aus. Wenn ihr die Wohnung gemeinsam nutzt wird es mit der Berechnung schwer. Der Mietzinsanteil muss im Verhältnis der benutzen Räume stehen. Gemeinsam benutzte Räume werden so viel ich weiss berücksichtigt. Ich war mal in so einer Situation vor einigen Jahren, deshalb ist mir das Dillemma bekannt. Soviel ich weiss gibt es dazu Berechnungen. Der BEOBACHTER Ratgeber weiss hier vielleicht im Detail mehr.

Eine genauere Abrechnung würde helfen zu sehen, ob es in etwa stimmt oder zu Deinen Lasten unrechtmässig gekürzt wurde. Sofern Du ein Interesse daran hast, bitte ich Dich, mir dies zuzustellen und nicht detailiert über das Forum zu besprechen.

Michael





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