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Kinderzulagen

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haerzdame
Experte


Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 03.09.05, 10:29  Betreff: Kinderzulagen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ich frage nicht für mich sondern für eine Kollegin ohne Internetanschluss!

Sie hat ein Kind von 5 Jahren, hat sich vor 2 Jahren von ihrem Lebenspartner (unverheiratet) getrennt.

Auf der einen Seite sind die Alimente, die sie bevorschusst bekommt, auf der anderen Seite sind die Kinderzulagen. Da sie im Moment nicht arbeitet bekommt sie keine, bei ihrer vorherigen Teilzeitarbeit hat sie diese nicht angemeldet.

Bei der Geburt hat sie das Formular zu Handen des Arbeitgebers ihres Ex-Freundes ausgefüllt. Wo dieses geblieben ist, weiss niemand, jedenfalls ist das Kind bei der SVA nicht angemeldet. Der Arbeitgeber ihres Ex findet, das ginge ihn nichts an!

Die Verjährungsfrist für die KZ beträgt 5 Jahre, also muss sie spätestens jetzt handeln.

Was alles kann sie tun, um doch noch zu diesen KZ zu kommen?

Wäre froh, wenn mir/uns jemand helfen könnte!



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Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 03.09.05, 10:37  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

Salü

ist sie beim RAV gemeldet?? Diese bezahlen nicht rückwirken, aber dass zumindest die laufenden Zulagen geregelt wären.

Der AG kann noch lange sagen es ginge ihn nichts an, er kriegt ja das Geld von der Familienausgleichskasse....muss ja nichts selber bezahlen. Soll bei ihm nochmals Druck machen.
Ansonsten bei ihrem letzten AG nachhaken....wenn sie nicht mind. 80% gearbeitet hat bekommt sie da halt nur anteilsmässig (ist das gesamtschweizerisch so geregelt? Rede hier zumindest von ZH). Ob dies bei einem aufgelösten Arbeitsverhältnis überhaupt noch möglich ist weiss ich nicht....am besten mal direkt eine Kasse anfragen.


es liebs Grüessli
Jasmin
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haerzdame
Experte


Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 03.09.05, 10:44  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

Salü Jasmin Erstmals sind die KZ kantonal geregelt, also der mit der Teilzeit ist überall anders. Die Gesetze und Vorschriften des Kt. AG liegen vor mir.

Die ersten 2 Jahre nach der Geburt war sie selbständig und nachher hat sie Teilzeit gearbeitet und im Moment findet sie keinen Job (das RAV auch nicht). Schon deshalb müsste ja eigentlich die Anmeldung über den AG des Vaters laufen, welcher seit 10 Jahren am gleichen Ort tätig ist und mehr oder weniger regelmässig Anspruch hätte auf KZ............Die KZ steht ja immer demjenigen zu, welcher den höheren Anspruch hat, steht ja auch in diesen Verordnungen.

Aber danke Dir für Deine Mühe!



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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 03.09.05, 11:59  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

salü herzdame

auch wenn mich nun bald einige wieder als "emotionslosen korrinthenkacker" bezeichnen werden, vorab eine präzisierung:

der "lebenspartner" scheint eher ein "lebensabschnittspartner" zu sein und spielt nur dann hinsichtlich der kinderzulagen eine rolle, wenn er auch der rechtliche vater des kindes ist.

nach der geburt müsste eigentlich entweder durch die vormundschaftsbehörde oder ein gericht eine unterhaltsvereinbarung/-regelung getroffen worden sein. im normalfall ist diese so zu verstehen, dass der zu zahlenden unterhalt zuzüglich kinderzulagen (sind anspruch des kindes und nicht eines elternteils) abzuliefern wäre.

selbständig erwerbende haben in aller regel keinen anspruch auf kinderzulagen. insofern ist im vorliegenden fall nur logisch, dass diese über den kindesvater abgewickelt werden - was mit der unterhaltsbevorschussung wiederum nichts zu tun hat. indem der kindesvater beim unterhalt "klemmt" schafft er sich nur schulden bei der behörde, welche eine unendliche geduld haben wird, diese bei ihm dann wieder einzutreiben.

dein Satz "Die KZ steht ja immer demjenigen zu, welcher den höheren Anspruch hat" würde ich nur dann gelten lassen, wenn sich alle beteiligten parteien im gleichen kanton angemeldet sind und arbeiten. die höhe der KZ richtet sich nach dem ansatz in jenem Kanton, in welchem der arbeitgeber des bezügers seinen firmensitz hat. und zustehen tun kinderzulagen immer dem kind und niemandem sonst. gilt übrigens auch für ausbildungszulagen.

Welche Möglichkeiten hat Deine Kollegin nun?

- wenn sie frech genug ist und ausreichend nerven hat, schreibt sie dem arbeitgeber ihres ex nun einen sachlich formulierten, eingeschriebenen brief. darin macht sie ihn darauf aufmerksam, dass sie vor x jahren (datum) das formular für die kinderzulagen ausgefüllt und zugestellt hat. unter der bedingung, dass sie effektiv nachweisen kann, dass der arbeitgeber klemmt und nicht etwa ihr ex-partner das geld bezieht und einfach einsackt, fordert sie ihn auf, binnen einer klaren frist (14 tage) die angelegenheit zu erledigen und ihr den überfälligen betrag auf konto xxx zu überweisen und auch die künftigen monatlichen überweisungen der kinderzulage darauf vorzunehmen.
kann sie nicht sicher belegen, dass der arbeitgeber klemmt, soll sie verlangen, dass er ihr die auszahlung an den ex schriftlich bestätigt und inskünftig die kinderzulagen direkt auf ihr konto xx überweist.

- wenn sie weniger nerven hat, soll sie doch zur vormundschaftsbehörde gehen und diesen die sache vortragen. sie kann die behörde auffordern, dem arbeitgeber des ex einen netten, amtlichen brief zu schreiben, welcher ihn auffordert, sie sache umgehend in ordnung zu bringen und die zahlungen auf ihr konto zu leiten. dies sowohl hinsichtlich der bisher nicht geleisteten kinderzulagen wie auch der künftig noch fälligen.

sollte deine kollegin tatsächlich und stichhaltig nachweisen können, dass sie das notwendige formular für die kinderzulagen dem arbeitgeber kurz nach der geburt zugestellt hat und dieser die beträge auch nicht ihrem ex ausbezahlt hat, so sähe ich gute chancen, den arbeitgeber direkt dafür haftbar zu machen. er ist nämlich gesetzlich verpflichtet, die abwicklung der kinderzulagen und deren auszahlung zu übernehmen.

ps
die kleinschreibung ist bewusst gewählt und stellt keinen rechtschreibefehler dar.





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haerzdame
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New PostErstellt: 03.09.05, 12:08  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

Engelchen, ich bin so froh, dass ich jederzeit auf Dich zählen kann

Ok!

Vorab: Er ist der Vater des Kindes ohne wenn und aber! Nach der Geburt wurde ein Vertrag aufgesetzt - dies aber in der guten Annahme, dass man/frau zusammenbleibt und dieses Schriftstück nicht brauchen wird. Aber erstens kommt es anders als man zweitens meistens denkt!

Das Kind ist bei der SVA definitiv nicht gemeldet, dies ist keine Behauptung sondern Tatsache. Die Gründe dafür weiss wohl nur der KV, mit dem sie meines Wissens keinen Kontakt mehr hat.

Mit der Erklärung ihrer teilweisen Selbständigkeit und Berufstätigkeit wollte ich aufzeigen, dass es wohl vor allem von der Bürokratie her einfach ist, wenn der KV die KZ beantragt, arbeitet er doch im Angestelltenverhältnis und viele Jahre beim gleichen Arbeitgeber, während sie nur für eine relativ kurze Zeit teilweise Anspruch gehabt hätte auf die KZ.

Aber danke Dir mal für Deine Erklärungen, hilft mir ein Stück weiter!



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angelface
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New PostErstellt: 03.09.05, 12:15  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

grins....

dir mal frohes schreiben wünsch und fass den wisch - allenfalls auch für die vormundschaftsbehörde (damit man's belegen kann) - möglichst clever ab...

die chancen, dass der arbeitgeber sich plötzlich bewegt sind nicht schlecht - seine eigene kohle ist in gefahr...

übrigens... so unter uns... von wegen verjährung. so deine kollegin sauber belegen kann, verjährt nicht die gesamtforderung... sondern nur jener teil, der die fünf jahre übesteigt... das könnte für den herrn teuer werden... handgelenk mal pi... 12'000 ... (plus zinsen nicht zu vergessen)





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haerzdame
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New PostErstellt: 03.09.05, 12:24  Betreff: Re: Kinderzulagen  drucken  weiterempfehlen

Verjährung - jep - die Mutter des Kindes hat sich gestern an mich gewendet und Junior wird am 23. September 5 Jahre alt. So muss sie sich sputen und ich werde sie entsprechend hetzen!



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