salü herzdame
auch wenn mich nun bald einige wieder als "emotionslosen korrinthenkacker" bezeichnen werden, vorab eine präzisierung:
der "lebenspartner" scheint eher ein "lebensabschnittspartner" zu sein und spielt nur dann hinsichtlich der kinderzulagen eine rolle, wenn er auch der rechtliche vater des kindes ist.
nach der geburt müsste eigentlich entweder durch die vormundschaftsbehörde oder ein gericht eine unterhaltsvereinbarung/-regelung getroffen worden sein. im normalfall ist diese so zu verstehen, dass der zu zahlenden unterhalt zuzüglich kinderzulagen (sind anspruch des kindes und nicht eines elternteils) abzuliefern wäre.
selbständig erwerbende haben in aller regel keinen anspruch auf kinderzulagen. insofern ist im vorliegenden fall nur logisch, dass diese über den kindesvater abgewickelt werden - was mit der unterhaltsbevorschussung wiederum nichts zu tun hat. indem der kindesvater beim unterhalt "klemmt" schafft er sich nur schulden bei der behörde, welche eine unendliche geduld haben wird, diese bei ihm dann wieder einzutreiben.
dein Satz "Die KZ steht ja immer demjenigen zu, welcher den höheren Anspruch hat" würde ich nur dann gelten lassen, wenn sich alle beteiligten parteien im gleichen kanton angemeldet sind und arbeiten. die höhe der KZ richtet sich nach dem ansatz in jenem Kanton, in welchem der arbeitgeber des bezügers seinen firmensitz hat. und zustehen tun kinderzulagen immer dem kind und niemandem sonst. gilt übrigens auch für ausbildungszulagen.
Welche Möglichkeiten hat Deine Kollegin nun?
- wenn sie frech genug ist und ausreichend nerven hat, schreibt sie dem arbeitgeber ihres ex nun einen sachlich formulierten, eingeschriebenen brief. darin macht sie ihn darauf aufmerksam, dass sie vor x jahren (datum) das formular für die kinderzulagen ausgefüllt und zugestellt hat. unter der bedingung, dass sie effektiv nachweisen kann, dass der arbeitgeber klemmt und nicht etwa ihr ex-partner das geld bezieht und einfach einsackt, fordert sie ihn auf, binnen einer klaren frist (14 tage) die angelegenheit zu erledigen und ihr den überfälligen betrag auf konto xxx zu überweisen und auch die künftigen monatlichen überweisungen der kinderzulage darauf vorzunehmen.
kann sie nicht sicher belegen, dass der arbeitgeber klemmt, soll sie verlangen, dass er ihr die auszahlung an den ex schriftlich bestätigt und inskünftig die kinderzulagen direkt auf ihr konto xx überweist.
- wenn sie weniger nerven hat, soll sie doch zur vormundschaftsbehörde gehen und diesen die sache vortragen. sie kann die behörde auffordern, dem arbeitgeber des ex einen netten, amtlichen brief zu schreiben, welcher ihn auffordert, sie sache umgehend in ordnung zu bringen und die zahlungen auf ihr konto zu leiten. dies sowohl hinsichtlich der bisher nicht geleisteten kinderzulagen wie auch der künftig noch fälligen.
sollte deine kollegin tatsächlich und stichhaltig nachweisen können, dass sie das notwendige formular für die kinderzulagen dem arbeitgeber kurz nach der geburt zugestellt hat und dieser die beträge auch nicht ihrem ex ausbezahlt hat, so sähe ich gute chancen, den arbeitgeber direkt dafür haftbar zu machen. er ist nämlich gesetzlich verpflichtet, die abwicklung der kinderzulagen und deren auszahlung zu übernehmen.
ps
die kleinschreibung ist bewusst gewählt und stellt keinen rechtschreibefehler dar.