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Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit

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Autor Beitrag
technikus
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Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 17.05.06, 02:05  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: colon
    Lotteriegewinne und Lebensversicherungen unterliegen vielfach (hohen) Steuern und Abgaben, vor und nach ihrer Auszahlung. Daß zufällig mal die Auszahlung nicht mit einer Steuer belegt ist, dient m.E. nur psychologischer Beruhigung der Steuerzahler.
Lotteriegewinne betreffend, weiß ich nur, daß man 1 Jahr Zeit hat es anzulegen oh. für dieses eine Jahr Steuern zu zahlen. Nach dem einen Jahr werden dann Steuern fällig auch wenn noch nicht angelegt. Ist es angelegt, werden die Gewinne besteuert. So die Erfahrung aus meinem Bekanntenkreis.
Lebensversicherungen werden besteuert, Kapitallebensversicherungen auch bei Auszahlung. Alte Verträge sind, glaube ich, davon noch freigestellt

    Zitat: colon
    Die SPD fordert aber für die Zukunft, alle Deutschen weltweit in Deutschland steurpflichtig zu machen. Egal wo und warum sie wo wohnen. Das soll sicher wieder auch ein tolles Amt geben, mit Oberamt und Minsterialen und ganz vielen Verwaltungsposten für all die noch unversorgen Parteiirgendwasse.
Da muß ich was verpaßt haben. Ich bin geschockt. Es wird ja immer doller

Das wäre ja dann eine echte Doppelbesteuerung. Einmal bezahle ich in D, obwohl ich da nicht mehr wohne u. arbeite u. z.B. auch noch in Südamerika ? Bleibt nur die Annahme der neuen Staatsbürgerschaft u. das dauert

Gruß technikus






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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 17.05.06, 08:43  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Meine Erfahrung ist (Extremfälle wie Somalia natürlich ausgeschlossen) je weniger Steuern in einem Land bezahlt werden, umso weniger Bürokraten werden finanziert
Das ist nur bedingt richtig. Steuern werden beispielsweise auch für soziale Leistungen und den Verteidigungshaushalt verwendet. Beides hat mit (fühlbarer) Bürokratie erst einmal nicht sehr viel zu tun. Auch nicht zu vernachlässigen sind bei der Betrachtung andere Zwangsabgaben: KV, RV, AV, PV, IHK Beiträge, der Schornsteinfeger, etc.
Auch ist wichtig, welchen Aufwand ein Bürger treiben muss, um gewisse Anforderungen der Bürokratie zu erfüllen. Beispiel: Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses. In D in einer halben Stunde erledigt. Das Führungszeugnis selbst kommt per Post. An meinem Wohnsitz (ein Land mit sehr niedrigen Steuern): Dreimal in einer langen Schlange stehen (für das Empfangen des Antrags, für das Stellen des Antrags und für die Abholung des Führungszeugnisses), Bareinzahlung der Gebühr an der Kasse (wieder in einer langen Schlange stehen) Aufwand ca. 7,5 Stunden! Damit wird dieselbe Tätigkeit hier als Strafe empfunden, in D freut man sich gerade auch nicht, aber es ist eigentlich ohne Probleme machbar.

Zur Lotterie:
Besteuert wird die Betreibergesellschaft der Lotterie und zwar sind rund die Hälfte aller Einsätze an den Staat abzuliefern. Der Lotteriegewinn ist selbst beim Empfänger steuerfrei, die Erträge daraus sind wie alle Erträge aus Kapitalvermögen natürlich steuerpflichtig.

Steuerpflicht von Deutschen im Ausland:
Auch die USA koppeln die Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft (sonst aber kein Land der Welt). Viel ändern würde sich nur für Personen, die in einer Steueroase wohnen. Definition des Wortes Steueroase: Staaten mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Für DBA Staaten (wie beispielsweise Südamerika) regelt dieses DBA, welcher Staat die Besteuerungsrechte aus welchen Einkunftsquellen hat. Wohnt man im Ausland, hat in D also keinen Wohnsitz (hält auch kein Zimmer bei den Eltern mehr für Wohnzwecke bereit), hat keine Immobilien, keine Firmen, etc. hat also wirklich alle Brücken hinter sich abgebrochen, dann liegt somit die Besteuerung immer bei dem Wohnsitzstaat. Also für viele Personen, die im Ausland leben: Kein Grund zur Panik.

"Auswanderungssteuer für Selbstständige"
Das heißt korrekt Wegzugsbesteuerung. Das gilt nicht für Selbständige, sondern nur für wesentliche Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft, d.h. Gesellschafter, die mehr als 1% des Stammkapitals einer GmbH oder AG halten. Das wird es auch in Zukunft geben, nur wenn der Wohnsitz innerhalb der EU verlegt wird, steht dieses Gesetz wohl EU-Regelungen entgegen. Von dieser Regel bin ich auch betroffen, daher habe ich noch einen Wohnsitz in D, obwohl mein Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Andererseits kann man den Hintergrund der Regel verstehen. Würde hier Deutschland nicht die Veräußerungsfiktion beim Wegzug ansetzen, dann könnte beispielsweise eine Person (wie seinerzeit der Eigentümer von Horten) einfach in die Schweiz auswandern und dort dann das Unternehmen verkaufen. Nach dem Wegzug hätte die Schweiz das Besteuerungsrecht, die es aber nicht wahrnimmt (Besteuerung nach "Aufwand der Lebensführung" in der Schweiz, d.h. konstante Steuer unabhängig von der Höhe des Einkommens) und somit könnte man alle Steuern effektiv vermeiden. Das führt nicht zu mehr gefühlter Steuergerechtigkeit in D. Bitte bedenken: Diese Aussage kommt von jemanden, der selbst unter dieser Regel "leidet".

Was mich mehr persönlich mehr gestört hat und auch sicherlich meinen Entschluss D zu verlassen massiv gefördert hat ist die Tatsache, dass ich als Geschäftsführer einer kleinen GmbH regelmäßig Wochenende durcharbeiten musste, dann aber die Früchte des Erfolges mit ca. 60% besteuert werden. Irgendwann hab ich es dann auch begriffen und seit 2 Jahren ist mein maximaler Steuersatz 13%.

Gruß
Siggi

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Samhain
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New PostErstellt: 17.05.06, 10:17  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: technikus
      Zitat: colon
      Die SPD fordert aber für die Zukunft, alle Deutschen weltweit in Deutschland steurpflichtig zu machen. Egal wo und warum sie wo wohnen. Das soll sicher wieder auch ein tolles Amt geben, mit Oberamt und Minsterialen und ganz vielen Verwaltungsposten für all die noch unversorgen Parteiirgendwasse.
    Da muß ich was verpaßt haben. Ich bin geschockt. Es wird ja immer doller

    Das wäre ja dann eine echte Doppelbesteuerung. Einmal bezahle ich in D, obwohl ich da nicht mehr wohne u. arbeite u. z.B. auch noch in Südamerika ? Bleibt nur die Annahme der neuen Staatsbürgerschaft u. das dauert

    Gruß technikus
Ich kann mir denken, das die sowas wirklich planen, war doch nur eine frage der Zeit.

Na wenn du eine neue Staatsbürgerschaft hast Technikus, dann werden die dafür auch eine Lösung finden, möglich wäre ja, das alle Deutschen, auch ehemalige, Steuern an D zu entrichten haben, egal ob du die Amerikanische, Brittische oder sonst eine Staatsbürgerschaft hast.

Aber Firmen werden natürlich nicht besteuert im Ausland, auch nicht wenn diese dort riesen Gewinne erzielen.

Samhain




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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 17.05.06, 10:48  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Na wenn du eine neue Staatsbürgerschaft hast Technikus, dann werden die dafür auch eine Lösung finden,
Jetzt wird es total unsachlich. Solch eine Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Deutschland ist durch internationale Abkommen gebunden, die nicht so einfach gebrochen werden können. Schon die Steuerpflicht aufgrund der Staatsbürgerschaft wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle keinerlei Mehreinnahmen bringen. Und die Personen, für die sich irgendetwas ändern würde, die werden ihre steuerliche Situation dann anderes gestalten und damit das Gesetz umgehen (Verlagerung der Einkünfte auf eine ausländische Kapitalgesellschaft, Verzug in einen DBA-Land, etc.). Ich denke, dass ist so eine von den Diskussionen, die in D geführt wird, um denn Leuten zu vermitteln: "Wir tun was". Effektiv werden dadurch keine größeren Einnahmen für D generiert werden.

    Zitat:
    Aber Firmen werden natürlich nicht besteuert im Ausland, auch nicht wenn diese dort riesen Gewinne erzielen.
Gewinne, die im Ausland erzielt werden (genauso wie Arbeitslöhne) werden im Ausland besteuert. Das ist ein internationales Rechtsprinzip.

Gruß
Siggi

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Gentleman
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New PostErstellt: 17.05.06, 10:49  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

Ja es ist ein wahnsinn mit den Steuern. Ein Steuerstreik würde gar nichts bringen weil er nicht funktioniert.
Wie z.B. an der Tankstelle Benzin oder Diesel kaufen ohne Steuern ?
Oder im Supermarkt an der Kasse "Nee ich zahle alles nur ohne MWST ! " Dann ist wieder auspacken angesagt und hungern
Ist also in der Realität nonsens !
Und als Selbstständiger mit Absicht Steuern hinerziehen ... Naja ich sag nur Papa Graf . Es schütz nicht mal Unwissenheit vor Strafe.
Ein großer Steuerhinterzieher wird in Deutschland härter bestraft als ein "normaler" Dieb und teilweise sogar härter als ein Totschläger... .
Und nochmal zu den Steuern selber: Lotteriegewinne sind (wie schon richtig gesagt wurde) innerhalb von 1Jahr anzulegen sonst kommt die Steuer , wobei das "Anlegen" später auch mit Kapitalertrags- bzw. Spekulationssteuer behaftet ist.
Auszahlungen aus Kap.- Lebensvers. , Rentenvers. auch auch der Riesterrente und Fondsanlagen müßen versteuert werden. Nur Altverträge bis Abschluß 12/2004 bzw. wenn man clever ist und seine Versicherung über die Schweizer macht kann man um bzw. kommt man um die volle Steuer herum. (ich kann leider da nicht genauer drüber schreiben, max. per PN).
Und natürlich ist beim auswandern darauf zu achten wohin ich gehe. Die DBA hat da auch im Ausland ein Auge drauf wie schon ebenfalls gesagt wurde.
Ich kann nur eines sagen:
Da ich "ab und zu " beruflich in der Schweiz bin , fällt es besonders an der Grenze auf, daß doch recht viele Fahrzeuge nicht nur auf Drogen sondern auch stark auf mitgeführtes Geld kontrolliert werden. Die Kapitalausfuhrsteuer winkt...


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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 17.05.06, 11:16  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    wenn man clever ist und seine Versicherung über die Schweizer macht kann man um bzw. kommt man um die volle Steuer herum.
Die Steuer kann man sicher defakto vermeiden. Aber dies erfüllt Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Die Erträge aus einer LV unterliegen bei Ausschüttung der Steuerpflicht in dem Land, in dem der Empfänger der Ausschüttung ansäßig ist. Aus Ansäßigkeit in D folgt Steuerpflicht in D.

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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 17.05.06, 11:25  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Lotteriegewinne sind (wie schon richtig gesagt wurde) innerhalb von 1Jahr anzulegen sonst kommt die Steuer
Ist mir ja ganz neu. Im Einkommenssteuergesetz habe ich dazu nichts gefunden. Da wäre ich ja mal auf eine Quellenangabe sehr gespannt. Ich vermute doch sehr stark, dass diese Aussage unkorrekt ist.

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Samhain
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New PostErstellt: 17.05.06, 11:58  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: siggi_siggi_siggi
    Gewinne, die im Ausland erzielt werden (genauso wie Arbeitslöhne) werden im Ausland besteuert. Das ist ein internationales Rechtsprinzip.

    Gruß
    Siggi
Da kann ich mit einem eindeutigen Jein Antworten.
Habe lange für einen sehr großen Konzern in der FIBU, genauer B&A (Berichterstattung & Auswertung), welche direkt dem Managment unterstellt war gearbeitet.
Es gab einige, nicht grade wenige, Tochterfirmen, die Ihre Gewinne an die Mutter weiterleiteten ohne diese im jeweiligen Land versteuern zu müssen, diese wurden auch in D dann nicht versteuert, es gab dort ein paar Verträge welche dieses möglich machten.
Ebenso wurde mit extra gegründeten Firmen, welche nur Verluste fuhren verfahren. Mit dem Unterschied, das besagte Verluste von der Mutter getragen wurden, welche somit den zu Versteuernden Gewinn, welcher in D erwitschaftet wurde, minderten.
Das wird noch jetzt so in diesem Konzern gemacht
Kann leider nicht genaueres sagen, da ich immer noch zum Schweigen verpflichtet bin.

Samhain




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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 17.05.06, 14:16  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital kann eine Gewinnabführung zwischen zwei Gesellschaften, die unter der Kontrolle eines gemeinsamen Gesellschafters stehen, der Gesellschaftsteuer unterworfen werden, wenn es sich nach den Umständen des Einzelfalls eindeutig um eine Zahlung des Gesellschafters über die eine Gesellschaft an die andere handelt. Eine solcher Vorgang kann jedoch dann nicht der Gesellschaftsteuer unterworfen werden, wenn die Gesellschaft, die die Gewinne erhält, an der Gesellschaft, die sie an sie abführt, beteiligt ist. Ein solcher Vorgang ist nämlich mit einer Ausschüttung von Dividenden gleichzusetzen, die als solche nicht der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann.
Dies gilt nur für Gesellschaften in der EU. Das ist eigentlich auch schlüssig, denn die EU will ja Grenzbarrieren abbauen. Das dies in Einzelfällen zu Steuerungerechtigkeit führen kann, will ich nicht bestreiten.
Eine Gewinnabführung aber beispielsweise zwischen einer deutschen GmbH und einer off-shore Gesellschaft in irgendeiner Steueroase hätte in D keine steuerliche Wirkung: Die Gewinne würden zuerst mit Körperschaftssteuer, Sol.Zuschlag und Gewerbesteuer belastet, der Netto Gewinn könnte abgeführt werden. Ist die off-shore Gesellschaft eine reine Sitzgesellschaft ohne eigenen aktiven Geschäftsbetrieb, so findet sogar gemäß Außensteuergesetz eine Hinzurechnung der thesaurierten Gewinne der off-shore Gesellschaft zum deutschen Gesellschafter statt. (Bei Interesse einfach mal "Hinzurechnungsbesteuerung" in eine beliebige Suchmaschine eingeben). Eine Gewinnverlagerung in das niedrig besteuerte Ausland wird dadurch in vielen Fällen wirkungsvoll vermieden!
Gruß
Siggi

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technikus
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New PostErstellt: 17.05.06, 14:34  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

Tja, so ist das

Das eine ist die Theorie, das andere die Praxis.

Bin auch selbständig u. man bekommt da so einiges mit, hautnah !

technikus


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[editiert: 17.05.06, 14:37 von technikus]
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New PostErstellt: 17.05.06, 15:39  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: siggi_siggi_siggi
    ...Dies gilt nur für Gesellschaften in der EU. Das ist eigentlich auch schlüssig, denn die EU will ja Grenzbarrieren abbauen. ...

    ...Eine Gewinnabführung aber beispielsweise zwischen einer deutschen GmbH und einer off-shore Gesellschaft in irgendeiner Steueroase hätte in D keine steuerliche Wirkung...

    ...Ist die off-shore Gesellschaft eine reine Sitzgesellschaft ohne eigenen aktiven Geschäftsbetrieb, so findet sogar gemäß Außensteuergesetz eine Hinzurechnung der thesaurierten Gewinne der off-shore Gesellschaft zum deutschen Gesellschafter statt....
Hola Siggi,

von der Offshore Regel gibt es die Kanarischen Inseln als Ausnahme. Ein auch in Deutschland steuerlich voll anerkannter Offshore Standort sind die Kanarischen Inseln.

Die Kanaren haben einerseits das Privileg aller EU Vorteile (niedrige bis keine Körperschaftssteuern -0 bis max 5%-, die höchsten Subventionssätze für Unternehmen in der EU, volle steuerlich Anerkennung), gleichzeitig aber auch das Privileg einer Steuerautonomie (offshore Standort mit eigenen Steuersätzen).

Weil das ganze Verfahren auch sehr billig ist (im Unterschied zu fast allen Offshore Standorten), gibt es hier schon hunderte kleine und mittlere Unternehmen, die ganz legal in Deutschland Steuern sparen. Auch viele chinesische Unternehmen wickeln auch aus diesen Gründen ihren Europaimport über eigene Importgesellschaften in Las Palmas ab.

Saludos de las Islas Canarias
Colon

P.S. Dank für Deine sehr fundierten und informativen Kommentare.



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New PostErstellt: 17.05.06, 16:24  Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Weil das ganze Verfahren auch sehr billig ist (im Unterschied zu fast allen Offshore Standorten), gibt es hier schon hunderte kleine und mittlere Unternehmen, die ganz legal in Deutschland Steuern sparen
Von was ist das eine Ausnahme? Ich verstehe die Aussage nicht. Wenn es sich um wirklich existente Unternehmen handelt, so gilt die EU Richtlinie und das DBA Spanien. Somit ist das wohl keinerlei Ausnahme oder?

Andererseits ist für den Besteuerungsanspruch im deutschen Steuerrecht regelmäßig nicht der eingetragene Sitz des Unternehmens das entscheidene Kriterium sondern der Begriff der Betriebsstätte. Eine reine Sitzgesellschaft auf den kanarischen Insel würde somit nicht zur Gewinnverlagerung dienen können.

Gruß
Siggi

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