Richter finden Atomgesetz "missraten"
26. März 2009 | 14:29 Uhr | Von lno
Darf das Kernkraftwerk Brunsbüttel seine Laufzeit verlängern? Foto: ddp
Die
Laufzeiten der Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel werden nicht
verlängert. Die Kraftwerksbetreiber RWE Power und Vattenfall
scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
mit ihrer Forderung, sogenannte Reststrommengen des lange stillgelegten
Kernkraftwerks Mülheim- Kärlich auf die beiden AKWs zu übertragen.
Damit müssen die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler wie im
Atomkonsens vereinbart in absehbarer Zeit vom Netz.
Die
Richter und Kläger hatten zuvor das Atomgesetz als "missraten"
kritisiert. "Wenn man die gesetzgeberische Leistung in diesem Verfahren
anschaut, muss man schon sagen, das ist beachtlich im negativen Sinn",
sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Wolfgang
Sailer.
Die Betreiber der beiden mehr als 30 Jahre alten Atommeiler hatten
gefordert, Reststrommengen des stillgelegten Atomkraftwerks
Mülheim-Kärlich auf Biblis A (Hessen) und Brunsbüttel zu übertragen.
Damit hätten sie die Atomkraftwerke länger als beim Atomausstieg
vereinbart am Netz lassen können. Das Bundesumweltministerium hat das
abgelehnt. Laut Atomgesetz sollten die Strommengen nur auf sieben
andere namentlich genannte Kernkraftwerke übertragen werden dürfen.