Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
"Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO .
Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet.
Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten.
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Finanzierung des BGE

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eus

Beiträge: 48
Ort: Hamburg


New PostErstellt: 21.12.04, 21:00  Betreff: Finanzierung des BGE  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Liebe MitstreiterInnen,
ich möchte zur Finanzierung des BGE einige Eckpunkte zur Diskussion stellen.

1. Konsequente Zinsbesteuerung und Besteuerung anderer leistungsloser Einkommen. Wenn heutzutage bei Arbeitslosengeld II die Konten eingesehen werden dürfen, muss das auch für hohe Einkommen gelten dürfen.

2. Keine Erhöhung der Lohn- und Einkommenssteuern, eher im unteren Bereich niedriger halten, damit der Einstieg in Erwerbsarbeit nicht auch noch bestraft wird.
Auch die Gewerbe- und Unternehmensbesteuerung gehören auf den Prüfstand, einmal wegen des negativen regionalen Wettbewerbs und der vielen Schlupflöcher. Zudem wäre ein Abbau von regionaler Wirtschaftsförderung und Subventionen(wegen der Arbeitsplätze) sinnvoller als eine hohe Steuer.

3. Dreistufige Verbrauchssteuer einführen. 3.Stufe einführen für gehobenen - und Luxusbedarf. Der heutzutage richtige Einwand, Verbrauchssteuer seien unsozial, kann bei entsprechendem Grundeinkommen nicht mehr gelten. Zum anderen werden alle Waren und Dienstleistungen besteuert, auch Importe, die heute zu wenig besteuert werden. Höhere Verbrauchssteuern sind ökologisch vernünftiger als die Besteuerung von Arbeit. Außerdem halten halten sie Schritt mit der Wirtschaftsentwicklung.

4. Sicherung des BGE durch eine Koppelung an das Bruttoinlandsprodukt. Diese gesetzliche Festschreibung ist schon bei anderen Kriterien üblich geworden und macht deutlich, dass ein Grundeinkommen auch erwirtschaftet werden muss.

5. Stufenweise Einführung des BGE als konzertierte Aktion von allen, die am Wirtschaftsleben beteiligt sind, als ein mehrjähriges Programm - schätzungsweise 10 Jahre.


Ich wünsche allen Menschen eine besinnliche Weihnacht und ein schönes Neues Jahr und Wünsche, dass der Bewegung für ein bedingungloses Grundeinkommen im nächsten Jahr noch stärker wächst.
Hier noch ein Geschenkvorschlag für das Weihnachtsfest:

Schenke Aufmerksamkeit!

Herzliche Grüße,
Ernst Ullrich Schultz
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tauschringe.info

Beiträge: 199
Ort: Memmingen



New PostErstellt: 22.12.04, 11:15  Betreff: Re: Finanzierung des BGE  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ullrich Schultz, hallo "BGE"ler+Innen! ;-))

Danke! Es ist wichtig, dass wir uns ALLE Gedanken machen, WIE ein BGE eingeführt werden kann. Nicht erst zum Sanktnimmerleinstag, sondern BALD!

Deine Vorschläge decken sich fast mit meinen eigenen seit mehreren Jahren unter die Leute gebrachten Ideen. Siehe auch folgende Datei (zum Downloaden!) im Dateienspeicher des FORUMs: http://file.carookee.de/forum/Grundeinkommen/file/254934/buergergeld408.pdf?d

Ich war beim Kongress Anfang Dezember in Berlin dabei und habe erfreut festgestellt, dass dort die "Wolkenkuckucksheimer-Fraktion" praktisch nicht vertreten war. Mit Spannung warte ich nun auf die Protokolle aus Berlin!

Übermorgen gehe ich für 14 Tage in Urlaub. Ich wünsche allen die hier mitmachen:
Frohe geruhsame Festtage und einen guten Rutsch in´s 2005 (ohne Auszurutschen ;-))

ALL-ES GUTE! Peter Scharl www.tauschringe.info

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Ernst Ullrich Schultz schrieb:
Dienstag, 21. Dezember 2004 21:00 Finanzierung des BGE

Liebe MitstreiterInnen,
ich möchte zur Finanzierung des BGE einige Eckpunkte zur Diskussion stellen.

1. Konsequente Zinsbesteuerung und Besteuerung anderer leistungsloser Einkommen. Wenn heutzutage bei Arbeitslosengeld II die Konten eingesehen werden dürfen, muss das auch für hohe Einkommen gelten dürfen.

2. Keine Erhöhung der Lohn- und Einkommenssteuern, eher im unteren Bereich niedriger halten, damit der Einstieg in Erwerbsarbeit nicht auch noch bestraft wird.
Auch die Gewerbe- und Unternehmensbesteuerung gehören auf den Prüfstand, einmal wegen des negativen regionalen Wettbewerbs und der vielen Schlupflöcher. Zudem wäre ein Abbau von regionaler Wirtschaftsförderung und Subventionen(wegen der Arbeitsplätze) sinnvoller als eine hohe Steuer.

3. Dreistufige Verbrauchssteuer einführen. 3.Stufe einführen für gehobenen - und Luxusbedarf. Der heutzutage richtige Einwand, Verbrauchssteuer seien unsozial, kann bei entsprechendem Grundeinkommen nicht mehr gelten. Zum anderen werden alle Waren und Dienstleistungen besteuert, auch Importe, die heute zu wenig besteuert werden. Höhere Verbrauchssteuern sind ökologisch vernünftiger als die Besteuerung von Arbeit. Außerdem halten halten sie Schritt mit der Wirtschaftsentwicklung.

4. Sicherung des BGE durch eine Koppelung an das Bruttoinlandsprodukt. Diese gesetzliche Festschreibung ist schon bei anderen Kriterien üblich geworden und macht deutlich, dass ein Grundeinkommen auch erwirtschaftet werden muss.

5. Stufenweise Einführung des BGE als konzertierte Aktion von allen, die am Wirtschaftsleben beteiligt sind, als ein mehrjähriges Programm - schätzungsweise 10 Jahre.


Ich wünsche allen Menschen eine besinnliche Weihnacht und ein schönes Neues Jahr und Wünsche, dass der Bewegung für ein bedingungloses Grundeinkommen im nächsten Jahr noch stärker wächst.
Hier noch ein Geschenkvorschlag für das Weihnachtsfest:

Schenke Aufmerksamkeit!

Herzliche Grüße,
Ernst Ullrich Schultz
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Silas Bernd

Beiträge: 115
Ort: Osnabrück


New PostErstellt: 22.12.04, 19:02  Betreff: Re: Finanzierung des BGE  drucken  weiterempfehlen

Lieber Ernst Ullrich Schultz

Abgesehen von den anderen Punkten, die ich im wesentlichen
teile, sehe ich doch ein Problem:

>...macht deutlich, dass ein Grundeinkommen auch erwirtschaftet
>werden muss.

Wir sind nicht fähig, jede Freiheit zu schützen. Es gibt einen Ort,
an dem Freiheit beginnt. Hier ist sie unbedingt schützenswert. Es
muß ein Grundeinkommen erwirtschaftet werden. Aber;entweder
nicht 'auch' oder nicht 'muß'. Es kann mehr erwirtschaftet werden,
muß aber nicht.
ZZt. ist es ein Bestandteil der Sozialpolitik, daß soziale 'Errungen-
schaften' als 'Draufgabe' betrachtet werden, die bei Bedarf auch
zur Disposition gestellt werden können (wir sprechen ja auch von
Errungenschaften). Bei unbefangener Betrachtung ist doch aber
das (per EU-Verf. unbeschränkte) Eigentumsrecht die Draufgabe
auf das, was den unabdingbaren Sockel menschlicher Existenz
bildet. Also gilt das 'Muß' für das BGE, der Rest 'kann' - dann.

>5. Stufenweise Einführung des BGE als konzertierte Aktion von
>allen, die am Wirtschaftsleben beteiligt sind, als ein mehrjähriges
>Programm - schätzungsweise 10 Jahre.

Das hielte ich aber für absolut unzureichend. Der Wirtschaft
gegenüber bleibt mensch ein Bettler.
Wirtschaft kann, ähnlich bestehenden privaten Anbietern von
Sozialleistungen, ein wirkliches Grundeinkommen gar nicht
garantieren. Sie kann eines anbieten - solange es ihr gut geht.
Macht sie Pleite wäre auch, und zuerst noch, das Grundeinkom-
men weg.
Die 'am Wirtschaftsleben Beteiligten' haben auch sicher andere
Sorgen, als sich Teilen ihrer Existenzgrundlage zu entledigen.

Das Grundeinkommen muß durch den Gesetzgeber garantiert
werden, oder es ist keines. Nur! der Gesetzgeber hat die Möglich-
keit ein BGE auch bei wirtschaftlichem Niedergang bereitzuhal-
ten. Nur dem Gesetzgeber gegenüber hat mensch Rechte. Auch
die Rechte, die ich, zB. als Arbeitnehmer genieße, hat, so es denn
Rechte, Gesetze sind, der Gesetzgeber erlassen.
Nur er hat die Möglichkeit jenseits von Konkurrenz zu agieren.
Wirtschaft hat nicht nur kein Interesse, sondern keine Möglich-
keit, ein Sozialsystem aufzubauen, das Menschen auch ohne
Verwertbarkeit ihr Dasein sichert. Wirtschaft und die Menschen
darinnen unterliegen Konkurrenzzwängen (die sich aktuell durch
Globalisierung noch veschärfen).

MfG
b

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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267


New PostErstellt: 22.12.04, 21:59  Betreff: Re: Fünfte Fassung eines BGE (Fragment)  drucken  weiterempfehlen

BGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGE

Preface

Als ich mich mit der Frage des Grundeinkommens zu beschäftigen begann, beschränkte ich mich hauptsächlich auf Deutschland. Langsam aber kristallisierte sich das Bemühen um ein Bedingungsloses Grundeinkommen als etwas Länderübergreifendes, Weltumfassendes, Weltumspannendes heraus, als ein Etwas, das a l l e angeht, weil es die Daseinsumstände eines jeden Erdenbürgers direkt berührt.
Anders gesagt: In einer immer kleiner werdenden Welt ist es schier unmöglich, einen einzelnen Staat isoliert von allen anderen einer gewissenhaften Betrachtung zu unterziehen

Bei diesem Thema geht es in erster Linie nicht um die Belange irgendwelcher politischen Parteien oder um den Versuch einer Gruppe, den letztlich weltweit herrschenden demokratischen Kapitalismus zu stürzen, sondern schlicht und einfach um die Freiheit eines j e d e n Menschen, keine Angst vor dem Morgen haben zu müssen.
Dazu gehört als Grundvoraussetzung ein festes Dach über dem Kopf, genügend Nahrung, eine Beschäftigung und eine Schulbildung.

Die Idee und das Ringen um eine Verwirklichung des Bedingungslosen Grundeinkommens bedarf keiner großartigen Organisationsstrukturen oder Gründung neuer politischen Parteien oder Volksbewegungen..
Jeder Erdenbürger ist aufgerufen, sich an der Realisierung dieser Idee in Wort und Schrift zu beteiligen. Und da j e d e r von diesem Grundeinkommen profitieren wird, muß es möglich sein, dieses ohne Blutvergießen demokratisch durchzusetzen.
Weil prinzipiell alle Menschen eines Landes das Bedingungslose Grundeinkommen erhalten sollen - ein Einkommen also, von dem jeder Mensch so leben kann, dass er nicht gezwungen ist, seine Arbeitskraft gegen einen Lohn verkaufen zu müssen - werden gleichberechtigte Verhältnisse entstehen.
Der Lohnabhängige wird dem Unternehmer (auch er erhält selbstverständlich das Bedingungslose Grundeinkommen) nicht als Arbeitssuchender gegenübertreten (der dazu verurteilt ist, will er nicht Hungers sterben), sondern als Arbeitswollender, der seiner Gemeinschaft dankend dienen will, weil sie ihm ein lebenswertes Dasein ermöglicht.

Die Entwicklung der Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften
(an dieser Entwicklung war und ist letzten Endes die gesamte Menschheit beteiligt !!! ) ermöglicht es der Menschheit, die Herstellung der meisten Produkte technisch/naturwissenschaftlich so zu automatisieren, das jeder Erdenbürger die Möglichkeit erhält, ein würdevolles lebenswertes Leben zu führen.
Die Aufgabe eines Unternehmers in diesem Prozeß besteht nicht darin, Arbeitgeber zu sein, Arbeit „um jeden Preis“ zu beschaffen, sondern darin, die Volkswirtschaft des jeweiligen Landes stringent weiter in Richtung hochqualifizierter Tätigkeiten fortzuentwickeln.
Angeblich sollen ja alle Unternehmer dieser Welt dorthin gehen, wo es sich am billigsten produzieren lässt.
- Allerdings sind es nur verschwindend wenige die das tun und zweitens können sie das getrost tun, und drittens müssen sie auf unserem Planeten bleiben.

Das Bedingungslose Grundeinkommen muß durch den Gesetzgeber garantiert werden, oder es ist keines. Nur der Gesetzgeber hat die Möglichkeit ein solches auch bei wirtschaftlichem Niedergang bereitzuhalten.
Die Unternehmen haben nicht nur kein Interesse, sondern auch keine Möglichkeit, ein Sozialsystem aufzubauen, das Menschen nach dem produktionstechnischen Verfallsdatum (Ende ihrer Verwertbarkeit) ihr Dasein sichert.
Fallen Menschen aus dem Produktionsprozeß raus, fallen sie in die Arme des Gesetzgebers. Was soll dieser mit ihnen tun? Objektiv betrachtet müsste er sie alle töten ( Stichwort: Sozialverträgliches Ableben), was er aber nicht kann, will er nicht seine demokratische Legitimation aufs Spiel setzen. So bleibt ihm nichts anderes übrig, als sie eines langsamen schleichenden Todes zu überantworten.

Manche sagen mir, all das wäre eine Utopie, die sich nie erfüllen werde, ein unausführbarer Plan, der sich nie verwirklichen ließe.
Wenn ich das höre, sehe ich deutsche Politiker, wie sie sagen, dass wir unsere Kinder und Kindeskinder nur dann in eine glücksverheißende Zukunft führen können, wenn wir heute tiefe Schnitte in unser eigenes Fleisch, das heißt in unserem sozialen Netz vornehmen.
--Dann denke ich, dass ja dann beispielsweise die Afrikaner, die Chinesen, die Inder, die Amerikaner im größten Glück schwelgen müssten, weil sie ein solches Netzt überhaupt nicht haben… Dann glaube ich schon eher und lieber an die Erfüllbarkeit meiner Utopie.

Manche sagen mir: „Wenn die Leute so viel bekämen, dass sie nicht mehr arbeiten brauchen, würden sie sich alle auf die faule Haut legen.“
Merkwürdigerweise sind immer die anderen die potentiell Faulen. Noch kein einziger hat mir gesagt: „ Ohhh, das wäre schön, dann würde ich mich auf die faule Haut legen und nie wieder arbeiten!“
Wäre die Menschheit von Natur aus so faul, wie sie von einigen Zeitgenossen dargestellt wird, würden wir mit Sicherheit heute alle immer noch in einer Steinzeit leben, Bären und Fische jagen und Beeren sammeln.

Die Disskussion um die Finanzierung eines Bedingungslosen Grundeinkommen steckt noch in den Kinderschuhen.
Ich selbst bin der Auffassung, dass es in Deutschland soweit finanziert werden könnte, dass niemand gezwungen wäre, Lohnarbeit anzunehmen.
Die Höhe dieser Summe dürfte im Augenblick für eine Person bei 1000 bis 1100 Euro monatlich liegen.
Alle anderen Regelungen die s o weit unterhalb dieser Summe liegen, dass diese einen Menschen zur Lohnarbeit zwingen, sind kontraproduktiv (Status quo), - weil dann ja immer noch von Bedürftigen und Nichtbedürftigen die Rede ist (Teile und herrsche !) und der bestehende ungeheuer große Beamtenapparat weiterhin aufrechterhalten werden müsste.
Weiterhin muß die Finanzierung des Gesundheitssystems und der unterschiedlichen Versicherungen geklärt werden (Lebensversicherung könnte wohl wegfallen, sowie das Rentensystem).
Der Krieg muß geächtet werden.

Wichtig ist, dass man sich erstmal über das Fundament im Klaren ist. Über die darüber liegenden Stockwerke kann man immer noch herzhaft streiten…..

Ich stelle mir den Rechtsanspruch auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen momentan als eine Art Gesetz vor, das quasi über allen anderen Gesetzen steht (thront). Ein „Grund – Gesetz“ der Menschheit im wahrsten Sinne des Wortes.
Es könnte aus drei Teilen bestehen: Aus einer Präambel, die einmal die Ausgangssituation der Weltgemeinschaft beschreibt und einmal die des jeweiligen Landes, indem der daran anschließende Gesetzestext (für ein Bedingungsloses Grundeinkommen) folgt.

In der Vorbereitungsphase könnte man solch ein „Grund-Gesetz“ erarbeiten, veröffentlichen…darüber diskutieren….neue Erkenntnisse sammeln, diese in einer zweiten Ausgabe berücksichtigen…erneut darüber diskutieren…neue Erkenntnisse sammeln…..
Wie schon erwähnt: Jeder kann daran mitarbeiten.


Hier nun der vierte Entwurf (Fragment) zu einem Bedingungslosem Grundeinkommen:

BGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGEBGE

Absolut jeder Mensch der eine Identität, d.h einen Vornamen und Nachnamen und eine Steuernummer besitzt, kann ein Bedingungsloses Grundeinkommen
( im weiteren Text BGE genannt) erhalten. Die Steuernummer ist Teil der Identität.
Diese Identität ordnet einen Menschen einer bestimmten Nation zu, die zur Auszahlung des BGE an diesen verpflichtet ist.
Eine Datenschutzregelung (die Daten der Bürger selbst werden eh nie geschützt, sie werden nur vor dem Zugriff der Bürger geschützt) in Bezug auf das Grundeinkommen entfällt, weil es jeder Mensch erhält.
Diese Regelung entfällt an dem Tag, an dem der letzte Nationalstaat aufgehört hat zu existieren, d.h. sie kann dann den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Höhe des BGE ist für alle Menschen die es erhalten gleich.
Der auszuzahlende Betrag liegt so hoch, dass damit ein Mensch in einer Art und Weise existieren kann, die es ihm nicht abverlangt, eine Lohnarbeit annehmen zu müssen.
Die Kosten für das Gesundheitssystems werden gesondert geregelt.
Das BGE wird vom Finanzamt überwiesen.

Das BGE wird zum ersten Mal für den Monat gezahlt, indem die Geburt stattfand. Selbst dann, wenn die Schwangere meint, diese an einem 28.; 29.; 30.; oder 31. eines Monats einleiten zu müssen.
Stirbt ein Kind im darauffolgenden Lebensmonat, erhält es nur noch für diesen Lebensmonat ein BGE.
Absolut jeder Mensch der in Deutschland geboren wird, erhält ein Bedingungsloses Grundeinkommen, nachdem er einen Vornamen und einen Nachnamen, sowie eine Steuernummer erhalten hat (diese wird auf der Geburtsurkunde eingetragen).
Absolut jeder in Deutschland geborene Mensch erhält die deutsche Staatsbürgerschaft. Er darf auch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Steuernummer ist gleichzeitig Kontonummer, auf die das BGE monatlich überwiesen wird.

Allein der Staat hat das Recht, auf dieses Konto Einzahlungen vorzunehmen.
Diejenigen, die berechtigt sind, das Neugeborene zu erziehen und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, haben unbeschränktes Zugriffsrecht auf das Konto.
Besitzt weder die Mutter noch ein anderer Erziehungsberechtigter die deutsche Staatsbürgerschaft, so erhält allein die Mutter Zugriffsrecht auf das Konto ihres Kindes und zwar deshalb, weil sie es geboren hat.
Die leibliche Mutter erhält prinzipiell das Erstrecht auf den Zugriff des Kontos. Auf ihren und dem Antrag des Lebenspartners hin, kann auch dieser unbeschränktes Zugriffsrecht erhalten.

Hat ein Mensch sein 16.Lebensjahr erreicht, erhält er automatisch alleiniges Zugriffsrecht auf sein BGE –Konto ab dem darauf folgenden Monat nach seinem Geburtstag. Er hat das Recht mittels eines formlosen Antrages die bisher abhebungsberechtigten Personen ( keine anderen!) bis zu seinem 18. Geburtstag
als mitabhebungsberechtigt einzusetzen. Er kann diese Berechtigung jederzeit allerdings nur ein einziges Mal rückgängig machen.

Vom Tag der Volljährigkeit an besitzt einzig und allein der Volljährige Zugriffsrecht auf das BGE. Es gibt nur eine Ausnahme:

Ist ein Mensch nach dem 16 Lebensjahr dauerhaft nicht in der Lage, die einfachsten Verrichtungen des täglichen Lebens in Eigenverantwortung zu übernehmen, so erhält d e r j e n i ge Zugriffsrecht auf das Konto, der praktisch jede Nacht in Rufnähe dieses Menschen verbringt. Handelt es sich dabei um zwei Menschen (Eltern, Ehepaar oder Paar)in Rufnähe, so können auf Antrag dieser b e i d e n Pflegepersonen, beide das Zugriffsrecht erhalten.
Verläßt einer der beiden Pflegepersonen dauerhaft die Lebensbeziehung, so verliert er das Zugriffsrecht auf das Konto.

Bei einer Anstaltsunterbringung, die stets nur durch ein Vormundschaftsgericht erfolgen kann, erhält derjenige Träger Zugriff auf das Konto, in dessen Obhut der zu pflegende Mensch (der Betreute)sich aufhält.
Der Träger erhält Zugriff auf das Konto nur, wenn sich der zu Pflegende (der Betreute)dauerhaft weder sprachlich noch schriftlich artikulieren kann.
Die Zugriffsberechtigung muß spätestens alle vier Jahre von einem Vormund-schaftsgericht bestätigt werden.

In allen anderen Fällen bestellt das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der mit dem Betreuten Entscheidungen fällt. Nur beide gemeinsam haben Zugriff auf das Konto, das heißt im Bedarfsfall hilft der gesetzliche Betreuer dem Betreuten in finanziellen Angelegenheiten.



Leben zwei Menschen nach dem 50 Lebensjahr eines Partners länger als zehn Jahre in einer gemeinsamen Wohnung, so können sie einen formlosen Antrag auf gegenseitigen Zugriff ihre BGE - Konten stellen.

Beim Tod eines Menschen fällt sämtliches BGE-Kontoguthaben dem Staat zu, gleichgültig um welche Summe es sich handelt.


Über die Anzahl der Menschen, die jährlich in Deutschland aufgenommen werden und ein v o r l ä u f i g e s Wohnrecht erhalten, entscheidet der Bundesrat.
Alle Menschen die in Deutschland aufgenommen werden wollen, müssen einen formlosen Antrag an deutsche Botschaften, Konsulate, Auslandsvertretungen
oder an die Bundesregierung Deutschland, Berlin richten.
Alle Namen werden zentral gesammelt und mittels Zufallsgenerator ausgewählt. Vater Mutter und Kinder zählen in der Zufallsauswahl als EINE „Stimme“ Die so zustanden gekommene Personenanzahl jedoch beträgt 98 Prozent der jährlichen Gesamtaufnahme.
Die restlichen 2 Prozent bleiben Menschen vorbehalten, die auf ungewohnte „abenteuerliche“ Weise deutschen Boden erreichen. Diese Menschen besitzen häufig keinen Namen, ja wissen nicht den Tag und das Jahr ihrer Geburt.
Läßt sich ihre Identität nicht verifizieren, so erhalten sie eine Identität (einen Vor- und Nachnamen, ein Geburtsdatum, einen ungefähren Geburtsort und eine Irisscannung). Diese Identität wird von allen Staaten anerkannt (weil sie selbst ein Interesse daran haben, dass Menschen eine Identität besitzen, selbst dann, wenn es sich wie im vorliegendem Fall um zunächst S t a a t e n l o s e handelt).

Werden Menschen nichtdeutscher Nationalität von Firmen (juristische Personen) aus ihren Heimatländern angeworben, so erwachsen diesen absolut keine Ansprüche auf ein BGE. Außerdem können aufgrund ihrer Verweilzeit auf deutschem Boden keine Rechtsansprüche auf ein Dauerwohnrecht (siehe weiter unten) abgeleitet und geltend gemacht werden.
Wollen diese Menschen dauerhaft in Deutschland aufgenommen werden, müssen sie wie alle anderen auch, einen formlosen Antrag stellen (siehe weiter oben)
Ein Anspruch auf BGE besteht selbstverständlich dort, wo ein bilaterales Abkommen mit Staaten besteht, die Ihren Bürgern ein BGE zahlen (siehe weiter unten)

Alle Kinder von Menschen, die deutschen Boden noch nicht betreten haben, also aus welchen Gründen auch immer von Mutter oder Vater in deren Herkunftsland zurückgelassen wurden und im oben genannten formlosen Antrag nicht berücksichtigt wurden, werden als nichtexistent betrachtet. Der entsprechende Personenkreis wird bei der Einreise nach Deutschland sofort darauf intensiv aufmerksam gemacht. Erklärt er sich damit nicht einverstanden, wird er umgehend wieder in das Herkunftsland zurückgeschickt (Kinder zu verlassen ist weitaus schlimmer, als wieder dorthin zurückgeschickt zu werden, wo man sie verlassen hat)

Nach dem dritten Lebensjahr erhält jeder in Deutschland geborene Menschen eine Iris-Scannung.

Vornamen, Nachnamen, Steuernummer und Iris-Scannung bleiben bis zum Tod unveränderliche Identitätsmerkmale. Nur der Nachname darf geändert werden. Dem oder den Vornamen dürfen weitere Vornamen hinzugefügt werden. Die ursprünglich eingetragenen Vornamen dürfen nicht ausgetragen werden.

Absolut jeder deutsche Staatsbürger erhält prinzipiell das BGE.

Ein Gefängnisaufenthalt, der das Zeitmaß von zwei Jahren überschreitet, führt für diesen Zeitraum zum Verlust des BGE.
Nach jedem Gefängnisaufenthalt, der zwei Jahre überschreitet, erhält dieser Mensch das BGE plus der Geldsumme, die nötig ist, eine Wohnung anzumieten, falls er seine letzte Wohnung verloren hat.
Hatte er vor der Verurteilung keine Wohnung gehabt, gilt diese Regelung dennoch.

Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, einen Vornamen und Nachnamen hat, und nachweisen kann, dass er drei Jahre lang von 12 Monaten, 11Monate (ein Monat zaehlt 31 Tage) lang deutschen Boden nicht verlassen hat, erhaelt nach drei Jahren ein Dauerwohnrecht, eine nicht veraenderbare Steuernummer und eine Iris-Scannung. Von diesem Tag an erhält er auch einen Rechtsanspruch auf das BGE unter der Bedingung, dass er der deutschen oder der englischen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. (Zum Thema Sprache muß ich noch Genaueres ausarbeiten)
Als Beweismittel, dass deutsches Territorium im genannten Zeitraum nicht verlassen wurde, gilt der Nachweis eines ständigen Wohnsitzes. Es gilt der Eintrag der örtlichen polizeidienstlichen Meldestelle (Einwohnermeldeamt).
Die gemeldete Person muß an der angegebenen Adresse auch zu erreichen sein.
Einen absoluten Beweis der Einhaltung dieses Paragraphen kann es nicht geben. Er baut nur auf das Vertrauen, das in diesem Paragrafen der betreffenden Person staatlicherseits entgegengebracht wird

Jeder Mensch der Dauerwohnrecht besitzt, erhaelt das BGE.
Jeder Mensch, der das Dauerwohnrecht erlangt hat, erhält nach Ablauf eines Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Höhe des BGE muß so hoch liegen, dass ein Mensch damit so leben kann, dass er nicht gezwungen ist, Lohnarbeit anzunehmen.

Absolut jeder Mensch, der laenger als 5 Jahre außerhalb der Europaeischen Union lebt, verliert seinen Anspruch auf ein BGE. Er erhaelt seinen Anspruch wieder, sobald er einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland oder der Europaeischen Union hat.
Kein Buerger der Europaeischen Union kann einen Anspruch auf deutsches BGE ableiten bloß weil er Buerger der Europaeischen Union ist. Es sei denn, es handelt sich um ein Land, dass seinen Buergern ebenfalls ein BGE zahlt und mit Deutschland ein entsprechendes gegenseitiges Abkommen auf Zahlung geschlossen hat.
-E N D E -

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eus

Beiträge: 48
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New PostErstellt: 22.12.04, 23:30  Betreff: Re: Finanzierung des BGE  drucken  weiterempfehlen

LIebe MitstreiterInnen,
lieber Silas Bernd,
zu den beiden Widersprüchen:
Im ersten Fall, wo es um das Erarbeiten eines BGE geht, sehe ich nicht, dass ich mich korrigieren müsste. Zum ersten ist es eine Binsenweisheit, dass Geld nicht vom Himmel fällt, sondern, dass Arbeit und produzierte Waren dahinter stehen. Zweitens ist die von mir vorgeschlagene Anbindung des BGE an das Bruttoinlandsprodukt gerade ein Mittel, nicht vom Wohl und Wehe wirtschaflicher und politischer Mächte abhängig zu sein, sondern es soll gesetzlich verankert werden!

Die Formulierung "der am Wirtschaftsleben Beteiligten" muss ich korrigieren, sie ist mißverständlich. Natürlich muss ein demokratischer Mehrheitsprozeß diese Maßnahmen einleiten. Gemeint war lediglich, dass sich durch das Grundeinkommen in der Erwerbsarbeit auch etwas ändert, was Arbeitgeber und die Gewerkschaften aushandeln müssen. Schließlich kann man ein Grundeinkommen auf die normalen Tariflöhne doch nicht einfach oben draufzahlen! Das wäre währungspolitisches Harakiri.

Das zu den beiden Punkten. Bei Ihnen, Silas Bernd lugt ein wenig heraus, dass wir erst einmal den Kapitalismus abschaffen müssten, ehe wir zu einem BGE kommen. Vielleicht täusche ich mich. Für mich ist das jedenfalls eine illusorische Vorstellung. Ich streite auch für Veränderungen und meine, ein BGE ist dafür der richtige Ansatz.

Also, Gute Nacht,
übermorgen Kinder, wird's was geben....
es grüßt
Ernst Ullrich Schultz
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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267


New PostErstellt: 23.12.04, 12:21  Betreff: Die Rolle der Gewerkschaften im Jahr 1 des BGE  drucken  weiterempfehlen

Liebe Mitstreiter !

Warum fällt es einigen hier so schwer, einzusehen, dass die Gewerkschaften so überflüssig wie ein Kropf sein werden, wenn das Bedingungslose Grundeinkommen erstmal Realität geworden ist? Einmal ganz davon abgesehen, dass sie es heute schon sind. Wer mir das Gegenteil beweisen möchte, darf den Beweis gerne antreten.
Wenn ein Unternehmer im Jahre Eins des Bedingungslosen Grundeinkommens einen Produktionsplatz mit einem Menschen besetzen möchte, dann hat er sich das vorher reiflich überlegt. Er wird die Stelle ausschreiben und es werden sich X- Menschen darum bewerben. Der Unternehmer weiß, dass er den zukünftigen Mitarbeiter einschulen muß, und dieser dazu auch bereit sein wird. Der Unternehmer weiß auch, dass dieser nicht gezwungen ist, unbedingt die Stelle anzunehmen, weil dessen Existenz eben durch das Bedingungslose Grundeinkommen abgesichert ist. Beide werden sich als gleichberechtigte Menschen, gleichberechtigte Geschäftsparner gegenüberstehen.

Der zukünftige Mitarbeiter wird nicht zuviel verlangen und der Unternehmer nicht zu wenig geben. Der Mitarbeiter in spe hat ein aufrichtiges Interesse, den Platz zu bekommen und der Unternehmer ein aufrichtiges Interesse, diesen zu besetzen. Beide werden sich als freie Menschen gegenüber stehen (nicht vergessen: Der Unternehmer bekommt auch jeden Monat sein BGE auf das BGE-Konto vom Finanzamt überwiesen!). Beide werden die Konditionen gemeinsam aufrichtig und gewissenhaft erarbeiten, unter denen sie fürderhin zusammen arbeiten und leben wollen.
Was haben in dieser Verhandlung Dritte zu suchen?
Was ist daran so schwer zu verstehen, dass wir im Jahre Eins des Bedingungslosen Grundeinkommens keine Gewerkschaften mehr brauchen?
Selbstverständlich ist es natürlich, dass sie sich gegen ihren Untergang zur Wehr setzen werden.
………….Aber selbst das werden sie nur kraftlos tun- sind doch ihre Apologeten schon jetzt längst mit der Frage beschäftigt, in welchem Unternehmen sie unterschlüpfen können, bevor das Gewerkschaftsschiff endgültig vom letzten Wassertropfen in den Untergang gezogen wird.

Besinnliche Tage und nicht vergessen:

Liebe Arbeit und Wissen sind die Quellen unseres Daseins, und wir sind auf der Welt, diese Dinge zu vervollkommnen.
(Wilhelm Reich und Lothar Samuel Tesche)

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Silas Bernd

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New PostErstellt: 23.12.04, 16:49  Betreff: Re: Finanzierung des BGE  drucken  weiterempfehlen

Lieber Ernst Ullrich Schultz

Was ich da zum 'Müssen' des Erwirtschaften sagte wird vielen
als Wortklauberei erscheinen - ist es aber nicht. Wir erwirtschaf-
ten hier allen möglichen und unmöglichen Überfluss, Luxus.
Bislang gibt die Politik das Recht dazu. Unser Recht auf Kommerz
macht das Recht aufs Dasein zur Zugabe: Der Staat sieht seine
Aufgabe darin, den Reichtum der Wohlhabenden zu mehren, da
nur so die noch nicht Besitzenden einmal auch zu ihm (Reichtum)
gelangen können. Aus dieser Willkürlichkeit in der Aufgaben-
stellung des Staates ergibt sich Lothars Polemik:

>Was soll dieser (Staat) mit ihnen (den aus dem Produktionspro-
>zeß Gefallenen) tun? Objektiv betrachtet müsste er sie alle töten...

Objektvität und Willkür widersprechen sich natürlich. Wenn heu-
tiges Handeln des Staates willkürlich ist (das ist der Fall, denn er
schützt Freiheit an beliebigen Orten) bleibt Objektivität Illusion.
Objektiv ist Freiheit dort zu schützen, wo sie beginnt, das ist in
der Existenz, im Dasein, und erst wenn das Dasein der Menschen
sicher ist, ergibt sich objektiv auch die Legitimität, andere Frei-
heiten zu schützen.
Wenn man einsieht, das es die primäre Aufgabe des Staates ist,
das Dasein der Menschen zu schützen und zu bewahren, erkennt
man, das nicht >auch< das BGE erwirtschaftet werden muß, son-
dern >zuerst< muß dieses erarbeitet werden.
Solange wir glauben, das der Besitz der Reichen erst noch gestei-
gert werden muß, damt es einmal auch für 'die da unten' reicht,
bleibt das BGE unfundiert. Insofern denke ich, daß Lothars An-
sicht über die Stellung des Rechtes aufs BGE stimmt; es muß als
ein fundamentales Menschenrecht aufgefasst werden, will es
nicht ein Sahnehäubchen darstellen, das schnell wieder wegge-
putzt werden kann.

Nein, Geld fällt nicht von Himmel - aber was fürs BGE an Geld
erforderlich ist, das ist lange schon erwirtschaftet.
Es besteht die Gefahr, das durch Luxuskomsum übermäßig Werte
vernichtet werden (auch 500PS rosten wie 40) und so die Einführ-
ung des BGE erschwert wird.

Der Koppelung ans BIP folge ich (real); ich hatte die Inflationsra-
te vorgeschlagen und eine (regelmäßige) Überprüfung der Bemes-
sungsgrundlagen. Real, weil beide zZt. sehr ähnlich aussehen. Ich
bevorzuge die Inflationsrate, da sie mir krisenfester erscheint.
ZZt. sind die Regelsätze an die Rentenentwicklung gekoppelt.

Die Löhne können mit Anwendung der 'Ulmer Formel' doch im we-
sentlichen gleich bleiben. Und Minilöhne gibts ja jetzt auch schon.
Mit der Formel müssen die Löhne sogar unverändert bleiben, da
nur so die zur Finanzierung des BGE erforderlichen Steuern anfallen.

>...erst einmal den Kapitalismus abschaffen müssten, ehe wir zu
>einem BGE kommen...

Nicht ganz; ich halte das BGE für die Überwindung (wesentliche
Einschränkung) des Kapitalismus. Das BGE ist für mich 'eine Art'
Sozialismus.
Dazu auch mein Beitrag >Sozialimpuls<.


* M A Y * A L L * B E * H A P P Y *


MfG
b


[editiert: 23.12.04, 23:27 von Silas Bernd]
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Muslix

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Ort: Montabaur


New PostErstellt: 24.12.04, 10:55  Betreff: Finanzierung des BGE  drucken  weiterempfehlen

LIebe MitstreiterInnen,
lieber Silas Bernd,
zu den beiden Widersprüchen:
Im ersten Fall, wo es um das Erarbeiten eines BGE geht, sehe ich nicht, dass
ich mich korrigieren müsste. Zum ersten ist es eine Binsenweisheit, dass
Geld nicht vom Himmel fällt, sondern, dass Arbeit und produzierte Waren
dahinter stehen. ....

*****************
Genau an dieser Stelle liegt der Hase im Pfeffer: Es wird immer
vorausgesetzt, daß man sich "Geld" erst erarbeiten muß. Das setzt aber
voraus, daß es schon jemand besitzt. Der Jemand ist der große Machthaber, da
er alle zur Arbeit zwingen kann.
Richtiger ist es natürlich, daß Geld vom Himmel fällt, bzw. die Gemeinschaft
emittiert es selbst in nötigem Umfang. Dazu gehört natürlich dann auch ein
Vernichtungsmechanismus.
Wir haben das in unserem Bürgergeldmodell im www.tauschring-ww.de gelöst.

Frohes Fest

Michael Musil
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Silas Bernd

Beiträge: 115
Ort: Osnabrück


New PostErstellt: 25.12.04, 18:01  Betreff: Re: Finanzierung des BGE  drucken  weiterempfehlen

Lieber Michael Musil

Ich wage einmal zu behaupten, daß praktisch keine private Organi-
sation jene Dinge leisten kann, die ich in meinem Beitrag >BGEG<
unter "Durchführungsverordnung zum § 22 BGEG" zusammenge-
fasst habe, als da wären:
Ernährung, Bekleidung, Miete, KrPflVers., Telefon, Buskarten, ect....

Darüberhinaus bliebe mensch gegen Privatorganen immer Bettler
und deshalb kann kein Tausch-, Gold-, Sonstwasring irgendein
Ersatz für das BGE sein.

Natürlich kann man sagen, das Problem sei für die Mitglieder
solcher Vereine gelöst; man muß nicht einmal Mitglied dort
sein, um auch ohne BGE leben zu können; 90% der Germanen
hielten, spontan zum Bedarf an einem BGE gefragt solches für
überflüssig, und wenn diese Befragung im Internet stattfände,
wären es wohl 98%.
Es gibt aber Menschen, denen ein BGE praktisch Lebensnot-
wendig wäre. Solche sind nicht nur Obdachlose aber mensch
findet sie selten im Internet.
Tauschringe sind eine Zugabe. Sinnvoll, wenn die Rundfunk-
und Kontogebühren, Krankenkasse und Miete bezahlt sind.

Das Netzwerk Grundeinkommen arbeitet für die Installation
eines BGE. Ich bin kein Sprecher dieses Netzwerkes, halte
es aber für zunehmend nervig, praktisch unter jedem zweiten
Beitrag Werbung für Tausch- und Goldringe zu finden.

Tausch- und Goldringe sind m.e. nicht unser Thema und die
ständig wiederholte Behauptung, das Problem eines BGE sei
durch sie längst gelöst, macht sie nicht wahr.

Unwahr ist die Behauptung, Tausch- und Goldringe seinen in
der Lage, Krankenkassenbeiträge und Mieten zu zahlen. Wahr
hingegen ist, das Mitgliedschaft in Tausch- und Goldringen
nicht vor Zwang zur Arbeit, Zwang zum Bettlerdasein schützt.

Ausserdem ist mir sehr unersichtlich, warum ich, um meine Ar-
beitskraft anzubieten, Geld bezahlen soll. Noch! leistet das die
BA für jeden, auch ohne Mitgliedschaft und Einzahlung.

MfG
b


[editiert: 25.12.04, 18:03 von Silas Bernd]
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