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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 03.07.08, 18:16 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Vorwürfe gegen Ministerin im Fall Pascal: SPD fordert Rücktritt
Saarbrücken (ddp-rps). Die ehemalige saarländische Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte nach eigenen Angaben frühzeitig Kenntnis von der Erhebung von Telefondaten eines V-Manns bei Ermittlungen im Fall Pascal. Dem Saarländischen Rundfunk (SR) sagte die heutige Bildungsministerin am Mittwoch, sie sei nach eigener Erinnerung im April 2003 sowohl über die Datenerhebung informiert worden als auch darüber, dass dabei Telefonnummern der SPD-Landtagsfraktion und des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» aufgetaucht seien.
Die saarländische SPD forderte daraufhin den Rücktritt der Ministerin. Dass Kramp-Karrenbauer bereits im Jahr 2003 über die Erfassung der Telefondaten eines V-Mannes und damit über die Ausspähung von Journalisten und der SPD-Landtagsfraktion gewusst habe, mache personelle Konsequenzen «unausweichlich», sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Anke Rehlinger.
Rehlinger verwies zudem darauf, dass der Rechtsexperte und Berater des Bundeskriminalamtes, Hans-Heiner Kühne, die Erhebung der Telefondaten des V-Mannes in einem Gespräch mit der «Saarbrücker Zeitung» (Mittwochsausgabe) als «nach den vorliegenden Informationen rechtswidrig» bezeichnet hatte. Damit habe der Strafrechtsexperte die Auffassung der SPD-Fraktion «voll umfänglich bestätigt», betonte Rehlinger. Zudem fordert die SPD auch personelle Konsequenzen bei der Kriminalpolizeiinspektion (KPI). Die KPI müsse «in der jetzigen Form aufgelöst» und organisatorisch beim Landeskriminalamt eingegliedert werden.
Der damals fünfjährige Pascal war am 30. September 2001 spurlos verschwunden, seine Leiche wurde bis heute nicht gefunden. In einem knapp drei Jahre dauernden Prozess wurden zwölf Männer und Frauen, denen Mord, Missbrauch beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen worden war, schließlich im September 2007 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
03.07.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88894
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Erstellt: 12.07.08, 20:14 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Fall Pascal und keine Ende Kripo-Chef gibt auf
Saarbrücken (ddp-rps). Der wegen angeblicher Ermittlungspannen im Fall Pascal in die Kritik geratene Leiter der saarländischen Kriminalpolizei (KPI), Peter Steffes, ist zurückgetreten. Steffes habe Innenminister Klaus Meiser (CDU) sein Rücktrittsgesuch am Donnerstag schriftlich übermittelt, teilte das Ministerium mit. Der Minister habe dem Gesuch entsprochen. Die Saar-FDP kündigte daraufhin am Freitag an, dass sie in der ersten Sitzung des Landtags nach der Sommerpause einen Untersuchungsausschuss beantragen werde. Die SPD stellte in Aussicht, sich dem anzuschließen. Zunächst müssten aber inhaltliche Fragen geklärt werden.
Steffes habe den Schritt damit begründet, dass die angeblichen Ermittlungspannen seit April für Schlagzeilen in den regionalen und überregionalen Medien gesorgt hätten, wobei Ermittlungsergebnisse und Erkenntnisse ignoriert worden seien. Durch diese Berichterstattung sei er derart in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden, dass das Vertrauen in sein Amt und die Arbeit der Kriminalpolizei erschüttert worden sei. Dem Vernehmen nach soll der 49-Jährige künftig eine Aufgabe im Innenministerium übernehmen.
Telefondaten ermittelt, aber keine Gespräche abgehört Hintergrund ist die Erfassung von Telefondaten eines V-Mannes im Jahr 2003 im Zuge der Ermittlungen zum Verschwinden des fünfjährigen Pascal. Auf den Telefonlisten waren auch Nummern der SPD-Landtagsfraktion sowie des Nachrichtenmagazins «Spiegel» aufgetaucht. Die Ermittler hatten nach einer «Spiegel»-Veröffentlichung den Verdacht, der V-Mann habe den Medien mehr Informationen weitergegeben, als er in einer Vernehmung angegeben hatte. Sie hatten daher, mit richterlicher Genehmigung, die Telefondaten des V-Manns ermittelt. Nach Angaben des Justizministeriums wurden allerdings keine Gespräche abgehört.
Im Rahmen der Ermittlungen zum Fall Pascal seien der Landesregierung, der Staatsanwaltschaft und der Polizei «unverzeihliche Fehler unterlaufen», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Manfred Baldauf. Hinzu komme, dass keiner der Beteiligten frühzeitig bereit gewesen sei, eigene Fehler einzugestehen. Die Versetzung von KPI-Chef Steffes zeige, dass es noch ein «weiter Weg bis zur Wahrheit ist», betonte Baldauf. Seiner Auffassung nach war schon die Erhebung der Telefondaten des V-Mannes gesetzwidrig.
SPD wertet Rücktritt als Schuldeingeständnis Wie Baldauf bezeichnete auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Stefan Pauluhn, das Rücktrittsgesuch von Steffes als «Bauernopfer». Dass Steffes seine Leitungsfunktionen habe niederlegen müssen, sei ein überfälliger Schritt und ein «Schuldeingeständnis». Pauluhn schloss nicht aus, dass sich die SPD der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss anschließt. Vorab müsse geklärt werden, mit welchen konkreten Fragen sich der Untersuchungsausschuss beschäftigen soll.
Steffes war seit 2003 Leiter der saarländischen Kriminalpolizei. Er leitete die Ermittlungen im Fall des 2001 spurlos verschwunden Pascal aus Saarbrücken.
12.07.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=89093
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Erstellt: 10.08.08, 07:32 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Ermittlungen eingestellt, neues Verfahren möglich
Saarbrücken (ddp-rps). Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen einen Polizeisprecher und einen Journalisten im Zusammenhang mit angeblichen Ermittlungspannen im Fall Pascal eingestellt. Das Verfahren sei wegen erwiesener Unschuld beziehungsweise mangels Vorliegen einer Straftat eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag mit.
Anlass war eine Strafanzeige eines Kriminalhauptkommissars gegen einen Kollegen wegen der angeblichen Pannen. In einem Bericht über diese Anzeige hatte ein Journalist einen Hinweis auf eine mögliche psychische Erkrankung des Beamten, der die Anzeige gestellt hat, erwähnt.
Keine eigene Aussage Der Journalist habe aber deutlich gemacht, dass entsprechende Informationen von dritter Seite stammten und keine eigenen Aussagen getroffen wurden, was den Straftatbestand der üblen Nachrede ausschließe, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Die Anzeige richtete sich auch gegen einen Polizeisprecher, der die Behauptung einer angeblichen psychischen Erkrankung des Kriminalhauptkommissars mitgeteilt haben sollte. Der Journalist habe jedoch klargestellt, dass die Information nicht von dem Polizeisprecher gekommen sei, dies habe er auch nie behauptet. Aufgrund dieser Aussage war das Verfahren gegen den Polizeisprecher nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen erwiesener Unschuld einzustellen.
Die Anklagebehörde will jetzt ihrerseits mit Blick auf die Angaben des Anzeigenerstatters die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Verdächtigung prüfen.
08.08.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89660
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Erstellt: 10.08.08, 07:32 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Fall Pascal erneut Thema in Sondersitzung
Saarbrücken (ddp-rps). Im Zusammenhang mit angeblichen Ermittlungspannen bei der Telefondatenauswertung im Fall Pascal wird es vorerst keinen Untersuchungsausschuss geben. SPD und FDP beantragten am Freitag eine erneute gemeinsame Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss. Bevor man zum «letzten Mittel» eines Untersuchungsausschusses greife, wolle man sehen, wie ernst es Innenminister Klaus Meiser (CDU) mit der Aufklärung sei, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manfred Baldauf.
Die FDP-Fraktion hatte vor der Sommerpause angekündigt, einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Zugleich hatten die SPD und das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» Feststellungsklagen zur Rechtmäßigkeit der Telefondatenauswertung eingereicht. Beide Fraktionen zeigten sich einig darin, zunächst den Ausgang dieser Klagen abwarten zu wollen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Stefan Pauluhn, sagte, der Untersuchungsgegenstand eines möglichen U-Ausschusses sollte erst auf der Grundlage weiterer Befragungen in der Sondersitzung erfolgen.
Darüber hinaus forderten SPD und FDP die Landesregierung auf, über die Umstände um die Abberufung des ehemaligen Leiters der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) in Saarbrücken zu berichten. Sie bezogen sich dabei auf die Zusage von Innenminister Meiser zu einer lückenlosen Aufklärung.
Die saarländische Justiz hatte Anfang Juli Versäumnisse bei der Telefondatenüberwachung im Jahr 2003 eingeräumt. Es sei versäumt worden, die betroffene SPD-Landtagsfraktion über die Datenerhebungen zu informieren. Die Staatsanwaltschaft hatte mit Genehmigung des Amtsgerichts Verbindungsdaten eines V-Manns ausgewertet, bei denen auch die Nummern der SPD-Landtagsfraktion und des Nachrichtenmagazins «Spiegel» auftauchten.
Unterdessen stellte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen einen Polizeisprecher und einen Journalisten im Zusammenhang mit den angeblichen Ermittlungspannen im Fall Pascal ein. Grund sei die erwiesene Unschuld beziehungsweise das Fehlen einer Straftat, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Anlass war eine Strafanzeige eines Kriminalhauptkommissars gegen einen Kollegen wegen der angeblichen Pannen. In einem Bericht über diese Anzeige hatte ein Journalist einen Hinweis auf eine mögliche psychische Erkrankung des Beamten, der die Anzeige gestellt hatte, erwähnt.
Der Journalist habe aber deutlich gemacht, dass entsprechende Informationen von dritter Seite stammten und keine eigenen Aussagen getroffen wurden, was den Straftatbestand der üblen Nachrede ausschließe, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Der mitangeklagte Polizeisprecher wurde durch den Journalisten dahingehend entlastet, dass die Behauptung über die angeblich psychische Erkrankung nicht von ihm komme.
Die Anklagebehörde will jetzt mit Blick auf die Angaben des Anzeigenerstatters die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Verdächtigung prüfen.
Der fünfjährige Pascal war 2001 spurlos verschwunden. In einem drei Jahre währenden Prozess wurden im September 2007 alle Angeklagten, denen unter anderem Mord und Missbrauch vorgeworfen worden waren, freigesprochen.
09.08.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89678
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Erstellt: 15.08.08, 21:07 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Was für ein Nachthemd hast Du an?
Doch kein Untersuchungsausschuss
Saarbrücken (ddp-rps). Im saarländischen Landtag wird es wohl doch keinen Untersuchungsausschuss zu den Ermittlungen im Fall «Pascal» geben. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und Rechtsausschuss. Alle in der Sitzung gestellten Fragen zur Erhebung von Telefondaten eines ehemaligen V-Manns seien von der Landesregierung beantwortet worden, hieß es im Anschluss an die Sitzung von Vertretern aller Fraktionen.
Der Themenkomplex Telefondatenerhebung sei ausermittelt und ein Untersuchungsausschuss damit «vom Tisch», sagte FDP-Rechtsexperte Manfred Baldauf. Zugleich warf er der CDU-Landesregierung jedoch einen «Eiertanz in der Informationspolitik» vor. Hätte die Regierung gleich detailliert geantwortet, wäre das Thema der Datenerhebung schon längst abgeschlossen gewesen. Was den Rücktritt des ehemaligen Leiters der Kriminalpolizeiinspektion (KPI), Peter Steffes, betreffe, sei allerdings «noch sehr wenig besprochen worden». Zu diesem Bereich sei seine Partei «noch nicht abschließend entschieden».
Alle offenen Fragen beantwortet Auch Grünen-Chef Hubert Ulrich betonte, es seien eigentlich alle offenen Fragen beantwortet worden. Er wisse deshalb nicht, was bei einem Untersuchungsausschuss zusätzlich herauskommen sollte.
Innenminister Klaus Meiser (CDU) zeigte sich überzeugt, dass die Regierung umfassend geantwortet hat. «Ein Untersuchungsausschuss ist deshalb überflüssig», sagte Meiser. Er habe nicht den Eindruck, dass jemand aus der Sitzung herausgegangen sei, der nicht umfassend informiert worden sei, ergänzte der CDU-Abgeordnete Günter Becker.
SPD will Feststellungsklage abwarten Die SPD-Abgeordnete Anke Rehlinger sagte, die Entscheidung über einen Untersuchungsausschuss stehe derzeit ohnehin nicht an. Sie verwies darauf, dass ihre Fraktion das Rechtsmittel einer Feststellungsklage eingelegt hat, um die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung gerichtlich prüfen zu lassen. Ihre Partei wolle zunächst den Ausgang dieser Klage abwarten.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall «Pascal» waren die Telefonverbindungsdaten eines V-Manns erfasst worden. Dabei tauchten auch Telefonnummern der SPD-Landtagsfraktion sowie des Magazins «Der Spiegel» auf. Die Betroffenen waren aber auch nach Abschluss der Ermittlungen zunächst nicht informiert worden. Beide haben inzwischen eine Feststellungsklage zur Rechtmäßigkeit der Datenerhebung eingereicht.
15.08.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89796
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Erstellt: 05.09.08, 20:53 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Fall Pascal: Revision bei BGH eingegangen
Karlsruhe (ddp-rps). Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche im Pascal-Prozess ist inzwischen beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingegangen. Das bestätigte eine Sprecherin des BGH heute auf ddp-Anfrage. Wann das Gericht darüber entscheide, sei noch unklar, hieß es. Auch ein Termin für eine mündliche Verhandlung stehe noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits unmittelbar nach dem Urteilsspruch Anfang September 2007 die Revision beantragt und diese dann im April eingelegt. In der schriftlichen Begründung wird die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen vier der damals Angeklagten, darunter die ehemalige Wirtin der «Tosa-Klause», vor einer anderen Kammer des Landgerichts gefordert.
In dem Prozess, der sich über drei Jahre hinzog, waren zwölf Männer und Frauen wegen Missbrauchs und Mordes an dem fünfjährigen Pascal beziehungsweise wegen Beihilfe dazu angeklagt. Der Prozess endete mit Freisprüchen für alle Angeklagten, da die Taten nach Auffassung des Gerichts nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Pascal war im September 2001 spurlos verschwunden. Eine Leiche des Jungen wurde bis heute nicht gefunden.
05.09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90240
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Erstellt: 23.09.08, 21:07 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Pascal-Prozess: Unterstützung für Revision von Bundesanwaltschaft?
Karlsruhe/Saarbrücken (ddp-rps). Die Bundesanwaltschaft unterstützt möglicherweise die Revision der Saarbrücker Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche im Pascal-Prozess. Die oberste Anklagebehörde habe die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Dienstag auf ddp-Anfrage in Karlsruhe. Er bestätigte damit zumindest in Teilen einen entsprechenden Bericht in der heutigen Ausgabe der «Saarbrücker Zeitung».
Nicht äußern wollte sich der Sprecher hingegen zu der Frage, ob dies bedeute, dass die Bundesanwaltschaft den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft unterstützen werde. Dies sei Gegenstand der Hauptverhandlung.
Wird Prozess neu aufgerollt? Falls die Bundesanwaltschaft den Revisionsantrag unterstützt, würden die Freisprüche gegen drei der Angeklagten überprüft und könnten gegebenenfalls aufgehoben werden. In diesem Fall müsste der Prozess neu aufgerollt werden.
In dem Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht hatten sich insgesamt zwölf Männer und Frauen verantworten müssen. Ihnen wurden Mord und Missbrauch beziehungsweise Beihilfe zu diesen Taten an dem im Jahr 2001 spurlos verschwundenen fünfjährigen Pascal vorgeworfen. Nach dreijähriger Verhandlungsdauer sprach das Landgericht dann im September 2007 alle zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. Die Staatsanwaltschaft hält aber drei der Angeklagten weiterhin für schuldig.
23.09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90622
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Erstellt: 13.01.09, 16:28 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Dienstag, 13. Januar 2009 Fall Pascal bleibt ungesühntBGH bestätigt Freisprüche
Das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken bleibt ungeklärt - die Freisprüche aller Angeklagten sind rechtskräftig. Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Fall verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von vier Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH. Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der Bierkneipe "Tosa-Klause" vergewaltigt und dann getötet zu haben. Bei vier Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, darunter bei der Kneipenwirtin. Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur, trotz aufwendiger Suchaktionen mit radargestützten Tornadoflugzeugen und Spürhunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es allein um sexuellen Missbrauch eines Jungen ging, endete mit Freispruch. Freispruch zweiter Klasse Die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien räumte ein, dass das Ergebnis unbefriedigend sei, auch für die Richter selbst. "Ob die Angeklagten schwere Verbrechen an zwei Kindern begangen haben, bleibt offen." Gleichwohl sei das Urteil des Landgerichts juristisch korrekt. Nach den Feststellungen des Gerichts gebe es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten. Weder sei auch nur eine Spur des verschwundenen Jungen gefunden worden, noch seien trotz akribischer Suche in der "Tosa-Klause" oder den Autos der Angeklagten DNA-Spuren aufgetaucht. "Es gibt Sachverhalte, die mit den Mitteln der Justiz nicht aufgeklärt werden können." Im Zentrum des Revisionsprozesses standen die zeitweiligen - und letztlich widerrufenen - Geständnisse von fünf Angeklagten. Der BGH hält die These des Landgerichts für denkbar, dass diese durchweg von intellektuell minderbegabten oder alkoholkranken Menschen stammenden Aussagen durch suggestive Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen ausgelöst worden sind. "Die Aussagen kamen in einer Art Schneeballsystem zustande", so Tepperwien. Das erste dieser "Geständnisse" - ausgelöst durch die erfundene "Arbeitshypothese" eines Polizisten - stamme von einem krankhaften Lügner, der einem Gutachter zufolge am "Münchhausen-Syndrom" leide. Falsches Geständnis schon am Anfang der Ermittlungen Nach den Worten der Richterin sind falsche Geständnisse in der Gerichtspraxis nicht so absurd, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Dies zeige auch der konkrete Fall: Zu Anfang der Ermittlungen war die ältere der beiden Stiefschwestern Pascals mordverdächtig. Sie hatte die Tat gestanden - eine Aussage, die sich später als falsch erwies. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen am Dienstag nachdrücklich die Neuauflage des Strafprozesses gefordert. Die Freisprüche des Landesgerichts Saarbrücken vom September 2007 seien juristisch fehlerhaft, erklärte Bundesanwalt Wilhelm Schmidt. Zumindest im Kern belegten die Aussagen den Mordvorwurf. "Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist." Die Verteidigung dagegen hatte eine Bestätigung der Freisprüche gefordert. http://www.n-tv.de/1084384.html
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Erstellt: 13.01.09, 16:30 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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* 13.01.2009, 13:32 Uhr
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Beginn des Artikels Mordfall Pascal: Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche Mordfall Pascal: Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche © Polizeifoto/AP Die von der saarländischen Polizei veröffentlichte, undatierte Aufnahme zeigt den damals fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken-Burbach
Die Freisprüche im Prozess um das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken bleibt ungeklärt - die Freisprüche aller Angeklagten sind rechtskräftig. Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Fall verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von vier Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH. Mehr zum Thema Erpresste Geständnisse?: Die seltsamen Aussagen im Fall Pascal Fall Pascal: Die Chronologie der Ereignisse
Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der Bierkneipe "Tosa- Klause" vergewaltigt und dann getötet zu haben. Bei vier Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, darunter bei der Kneipenwirtin.
Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur, trotz aufwendiger Suchaktionen mit radargestützten Tornadoflugzeugen und Spürhunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es allein um sexuellen Missbrauch eines Jungen ging, endete mit Freispruch.
Richterin spricht von "unbefriedigendem Ergebnis Die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien räumte ein, dass das Ergebnis unbefriedigend sei, auch für die Richter selbst. "Ob die Angeklagten schwere Verbrechen an zwei Kindern begangen haben, bleibt offen." Gleichwohl sei das Urteil des Landgerichts juristisch korrekt. Nach den Feststellungen des Gerichts gebe es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten. Weder sei auch nur eine Spur des verschwundenen Jungen gefunden worden, noch seien trotz akribischer Suche in der "Tosa-Klause" oder den Autos der Angeklagten DNA-Spuren aufgetaucht. "Es gibt Sachverhalte, die mit den Mitteln der Justiz nicht aufgeklärt werden können." (Az: $ StrR 301/08 vom 13. Januar 2009).
Im Zentrum des Revisionsprozesses standen die zeitweiligen - und letztlich widerrufenen - Geständnisse von fünf Angeklagten. Der BGH hält die These des Landgerichts für denkbar, dass diese durchweg von intellektuell minderbegabten oder alkoholkranken Menschen stammenden Aussagen durch suggestive Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen ausgelöst worden sind. "Die Aussagen kamen in einer Art Schneeballsystem zustande", so Tepperwien. Das erste dieser "Geständnisse" - ausgelöst durch die erfundene "Arbeitshypothese" eines Polizisten - stamme von einem krankhaften Lügner, der einem Gutachter zufolge am "Münchhausen-Syndrom" leide.
Nach den Worten der Richterin sind falsche Geständnisse in der Gerichtspraxis nicht so absurd, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Dies zeige auch der konkrete Fall: Zu Anfang der Ermittlungen war die ältere der beiden Stiefschwestern Pascals mordverdächtig. Sie hatte die Tat gestanden - eine Aussage, die sich später als falsch erwies.
Niederlage für Bundesanwaltschaft Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen am Dienstag nachdrücklich die Neuauflage des Strafprozesses gefordert. Die Freisprüche des Landesgerichts Saarbrücken vom September 2007 seien juristisch fehlerhaft, erklärte Bundesanwalt Wilhelm Schmidt. Zumindest im Kern belegten die Aussagen den Mordvorwurf. "Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist." Die Verteidigung dagegen hatte eine Bestätigung der Freisprüche gefordert.
Das Ergebnis sei unbefriedigend für die Betroffenen und die Öffentlichkeit, räumte die Richterin ein. "Es gibt Sachverhalte, die mit den Mitteln der Justiz nicht aufgeklärt werden können." DPA/AP
Artikel vom 13. Januar 2009
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Auch in der vierten Staffel des Dschungelcamps kämpfen zehn Promis um die begehrte Dschungel-Krone....
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Das umfangreiche Archiv der "Luftblasen" aus dem stern-Magazin
http://www.stern.de/panorama/:Mordfall-Pascal-Bundesgerichtshof-Freispr%FCche/651395.html?rss=all
BGH bestätigt Freisprüche: Mordfall Pascal wird nicht neu verhandelt 13. Jan 15:41 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Freisprüche im Mordfall Pascal. Bild vergrößern Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Freisprüche im Mordfall Pascal. Foto: dpa Die Akten im Mordfall Pascal werden endgültig geschlossen - auch wenn die Staatsanwaltschaft «fest» davon überzeugt ist, dass der damals fünfjährige Junge in der «Tosa Klause» in Saarbrücken umgekommen ist.
Das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken bleibt ungeklärt - die Freisprüche aller Angeklagten sind rechtskräftig. Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Fall verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von vier Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH.
Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der Bierkneipe «Tosa- Klause» vergewaltigt und dann getötet zu haben. Bei vier Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, darunter bei der Kneipenwirtin.
Noch immer fehlt jede Spur
Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur, trotz aufwendiger Suchaktionen mit radargestützten Tornadoflugzeugen und Spürhunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es allein um sexuellen Missbrauch eines Jungen ging, endete mit Freispruch.
«Es gibt Urteile, mit denen ist keiner recht zufrieden. Dennoch können diese Urteile juristisch korrekt sein. So verhält es sich hier», räumte die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien. «Ob die Angeklagten schwere Verbrechen an zwei Kindern begangen haben, bleibt offen.» Gleichwohl sei das Urteil des Landgerichts juristisch korrekt. Nach den Feststellungen des Gerichts gebe es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten.
«Eine Art Schnellballsystem»
Von Pascal fehlt noch immer jede Spur. Bild vergrößern Von Pascal fehlt noch immer jede Spur. Foto: dpa Im Zentrum des Revisionsprozesses standen die zeitweiligen - und letztlich widerrufenen - Geständnisse von fünf Angeklagten. Der BGH hält die These des Landgerichts für denkbar, dass diese durchweg von intellektuell minderbegabten oder alkoholkranken Menschen stammenden Aussagen durch suggestive Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen ausgelöst worden sind. «Die Aussagen kamen in einer Art Schneeballsystem zustande», so Tepperwien. Das erste dieser «Geständnisse» - ausgelöst durch die erfundene «Arbeitshypothese» eines Polizisten - stamme von einem krankhaften Lügner, der einem Gutachter zufolge am «Münchhausen-Syndrom» leide.
Nach den Worten der Richterin sind falsche Geständnisse in der Gerichtspraxis nicht so absurd, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Dies zeige auch der konkrete Fall: Zu Anfang der Ermittlungen war die ältere der beiden Stiefschwestern Pascals mordverdächtig. Sie hatte die Tat gestanden - eine Aussage, die sich später als falsch erwies.
Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen am Dienstag nachdrücklich die Neuauflage des Strafprozesses gefordert. Die Freisprüche des Landesgerichts Saarbrücken vom September 2007 seien juristisch fehlerhaft, erklärte Bundesanwalt Wilhelm Schmidt. Zumindest im Kern belegten die Aussagen den Mordvorwurf. «Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist.»
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1250877.html
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Erstellt: 14.01.09, 06:41 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Mordfall Pascal „Auf einen bloßen Verdacht hin darf niemand verurteilt werden“
Von Friedrich Schmidt, Karlsruhe DruckenVersendenSpeichernVorherige Seite linkfurloneviewyiggwebnewsfacebookwongdeliciousdigg Bis heute vermisst: Pascal
Bis heute vermisst: Pascal
13. Januar 2009 Vom „Kernbereich des Geschehens“ spricht der Vertreter der Bundesanwaltschaft häufig an diesem Dienstagvormittag, bei seinem Plädoyer in der Hauptverhandlung in der - vom Bundesgerichtshof so angekündigten - „Mordsache Pascal“. An den vielen „Ungereimtheiten“ im Detail will Wilhelm Schmidt sich nicht aufhalten, etwa, wer „außer dem Angeklagten Martin R.“ noch Pascal vergewaltigt habe, im sogenannten Kämmerchen der „Tosa-Klause“ im Saarbrücker Stadtteil Burbach, am 30. September 2001, dem Tag, als der fünf Jahre alte Junge verschwand.
Denn zwischen den Angaben der vier der ursprünglich dreizehn, später zwölf Angeklagten, die in dem vom 2004 bis 2007 währenden Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken zunächst geständig waren, ehe sie widerriefen, will Schmidt eine „evidente Aussagekonstanz“ ausmachen: Wie man Pascal mit Süßigkeiten in die „Klause“ gelockt habe. Wie er dann, gegen seinen Willen, ins „Kämmerchen“ gebracht worden sei. Wie ihn R. dort vergewaltigt, wie ihn die Angeklagte Andrea M. mit einem Kissen erstickt habe. Und wie, unter der Regie der Angeklagten Christa W., der Wirtin der „Klause“, eines Refugiums für Alkoholiker und Drogensüchtige, der Leichnam des Jungen in einen blauen Müllsack verpackt und mit dem Auto weggebracht worden sei.
Das Gericht muss überzeugt sein
Das ist, auf ihren „Kernbereich“ eingedampft, die Geschichte, die schon die Staatsanwaltschaft im Saarbrücker Verfahren ihrer Anklageschrift zugrunde gelegt hatte. Im September 2007 hatte das Landgericht Saarbrücken nach 146 Verhandlungstagen und der Einvernehmung von mehreren hundert Zeugen alle Angeklagten freigesprochen. Nun, im Revisionsverfahren, vertritt die Bundesanwaltschaft die Anklage vor den fünf Richtern des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Zum Thema
* Kommentar zum Pascal-Prozess: Die Ungewissheit bleibt * BGH bestätigt Freisprüche im „Pascal-Prozess“ * Bundesanwalt fordert neuen Prozess im Fall Pascal * FAZ.NET-Spezial zum Pascal-Prozess
Die Revision ist auf vier Angeklagte beschränkt: auf die Wirtin W., den vermeintlichen Vergewaltiger R., Andrea M. sowie Dieter S., der mit dieser gemeinsam 1999 ihren kleinen Sohn missbraucht habe. In ihrem Bemühen muss sich die Bundesanwaltschaft, so wollen es die Regeln für Revisionen, darauf beschränken, Rechtsfehler nachzuweisen: Widersprüche oder Lücken in der Beweisführung oder, wie es Bundesanwalt Schmidt nennt, „überspannte Anforderungen“ an die Regel, dass das Gericht von der Schuld eines Angeklagten überzeugt sein muss, um ihn zu verurteilen.
Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur
Dabei hängt in der „Mordsache Pascal“ jede Überzeugung einzig von der Glaubwürdigkeit von Angeklagten und Zeugen ab. Denn Pascal ist seit jenem Kirmestag im September spurlos verschwunden; weder in der „Tosa-Klause“, dem angeblichen Tatort, noch in den Wohnungen und Autos der Tatverdächtigen fand sich auch nur der geringste Hinweis auf ihn - kein Blut, keine Textilfaser, nichts. Auch für den BGH waren die Beweise nicht ausreichend für eine Verurteilung de...
Auch für den BGH waren die Beweise nicht ausreichend für eine Verurteilung der zwölf Angeklagten
Auch Spürhunde und ein Tornado-Flugzeug mit Wärmebildkamera fanden keine Spur von dem Jungen. Einzig die verworrenen, in sich widersprüchlichen und später widerrufenen Selbstbezichtigungen der Angeklagten und die Aussagen des Sohnes der Andrea M. waren zu ihren Lasten ins Gewicht gefallen - ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Die Aussagen der Angeklagten: Äußerst widersprüchlich
Und so mühte sich Schmidt nach Kräften, die Glaubwürdigkeit der die Angeklagten belastenden Aussagen zu erhöhen. Zu Unrecht habe das Gericht belastende Aussagen wegen Beeinflussbarkeit, Debilität und Alkoholismus der „Tosa“-Gäste verworfen; das Gericht habe nicht geprüft, ob die Aussagen nicht doch möglicherweise wahr sein könnten. Schließlich, so der Bundesanwalt, hätte etwa Andrea M., die sich zeitweilig selbst der Tatbeteiligung bezichtigt und mit Ermittlern das angebliche Geschehen in der „Tosa-Klause“ nachgestellt hatte, doch unmöglich eine solche Rolle „ohne Hintergrund“ spielen können.
Rasch wird jedoch klar, was die Richter des 4. Strafsenats von dieser Argumentation halten: nichts. Die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien referiert Passagen aus dem Urteil, die deutlich machen, wie sich das Landgericht mit den Aussagen in all ihrer Widersprüchlichkeit auseinandergesetzt hat. Da sprach Andrea M. von einem „blauen Müllsack“, der beim Wegbringen von Pascals Leichnam benutzt worden sei; der in Saarbrücken gleichfalls Angeklagte Siegmund D. sprach hingegen von „Decken“, in die das Kind eingewickelt worden sei. Und eine andere Angeklagte, so rekapituliert die Richterin, sprach zunächst „ganz plastisch“ davon, wie Pascal aus der „Tosa-Klause“ getragen worden sei.
Nicht um den Schuldspruch gedrückt
Bundesanwalt Schmidt beharrt dennoch darauf, dass zu einer Verurteilung „keine absolute Sicherheit“ auf Seiten des Gerichts erforderlich sei. „Gewisse Zweifel“ stünden einer für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung von der Schuld der Angeklagten nicht entgegen - das ist es, was er eine „Überspannung“ der Überzeugungsregel nennt. So habe sich das Gericht den Weg zu einem Schuldspruch „verbaut“.
Doch bei der Urteilsverkündung lässt die Vorsitzende Richterin keinen Zweifel daran, dass sich das Landgericht Saarbrücken keineswegs um einen Schuldspruch herumgedrückt hatte. „Wenn hinreichend andere Indizien vorhanden gewesen wären, wäre eine Verurteilung in Frage gekommen“, sagt sie. Die Qualität der Beweise habe jedoch keinen anderen Schluss zugelassen als Freispruch. Besonders geht die Vorsitzende auf die Aussagen des Sohnes der Andrea M. ein, der bei einer Pflegefamilie lebt.
Der Verdacht bleibt
Dieser hatte in langen Gesprächen mit seiner Pflegemutter mehr und mehr Geschichten über sexuellen Missbrauch im Umfeld der „Tosa-Klause“ erzählt, die, so sagt es die Richterin, nach Ansicht eines Sachverständigen „nicht mit hinreichender Sicherheit auf reales Geschehen schließen lassen“. Es waren diese Geschichten, die die Ermittlungen erst ins Rollen brachten; durch die „immer mehr ausufernden“ Geschichten habe der Junge eine Bedeutung bei seiner Pflegemutter erlangt, die er sonst nie gehabt hätte. Es liege damit ein „Lehrbuchfall für die Entstehung von Falschaussagen“ vor.
Mit Freisprüchen aus Mangel an Beweisen sei niemand so recht zufrieden - dennoch sei das Urteil nicht angreifbar, nicht weil man von der Unschuld überzeugt sei, „sondern weil die Schuld nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisbar ist“. Schon der Vorsitzende Richter im Verfahren am Landgericht Saarbrücken hatte bei der Urteilsbegründung gesagt: „Der Verdacht bleibt, aber auf einen bloßen Verdacht hin darf niemand verurteilt werden.“ Und nun, mit derselben Begründung, weist der Senat die Revision der Staatsanwaltschaft zurück; die Kosten der Verfahrens trägt die Staatskasse.
Text: F.A.Z. Bildmaterial: AP, dpa http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E159B4D9B12AE4007972C0D0E032F2D85~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
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Erstellt: 29.04.09, 09:46 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal
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Fall «Pascal»: Telefondatenerhebungen rechtswidrig
Saarbrücken (ddp-rps). Die Telefondatenerhebungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall «Pascal» sind rechtswidrig gewesen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken hervor. Bei der Auswertung der Telefondaten eines Polizeiinformanten waren sowohl Kontakte zum Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» als auch zur SPD-Landtagsfraktion festgestellt worden, die daraufhin beide gegen die Erhebung geklagt hatten. Die SPD-Fraktion forderte daraufhin den sofortigen Rücktritt der damals verantwortlichen Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) von ihrem heutigen Amt als Bildungsministerin.
In seinem Beschluss hob das Amtsgericht hervor, dass die 2003 gerichtlich angeordnete Erhebung von Telefondaten eines V-Manns zwar einen inhaltlichen Bezug zu den Ermittlungen im Fall des spurlos verschwundenen Pascal gehabt habe. Allerdings sei es der Polizei dabei offenbar «von Anfang an» gar nicht darum gegangen, weitergehende Informationen in dem Ermittlungsverfahren zu gewinnen.
Eigentliches Ziel verschwiegen Vielmehr habe es sich darum gehandelt, einen Kontakt des Informanten zur Redaktion des «Spiegels» nachzuweisen. Hätte dies die Polizei bei der Beantragung der gerichtlichen Beschlüsse zur Telefondatenerhebung offen ausgesprochen, wäre diese nicht angeordnet worden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Als Folge des Urteils forderte SPD-Generalsekretär Reinhold Jost den «sofortigen Rücktritt» der damaligen Innen- und heutigen Kultusministerin Kramp-Karrenbauer. Das Gericht habe den damals Verantwortlichen «ein Armutszeugnis» ausgestellt, sagte Jost. Deshalb müsse sich der zuständige Innen- und Rechtsausschuss des Landtags diesen Fragen stellen. Dazu will die SPD neben der damaligen Innenministerin auch Innenstaatssekretär Gerhard Müllenbach zur nächsten Sitzung laden. Auch die Staatsanwaltschaft müsse sich dann fragen lassen, «inwieweit sie sich getäuscht fühlt oder sich hat instrumentalisieren lassen», fügte Jost hinzu.
Auf Richter vertraut CDU-Generalsekretär Stephan Toscani wies die Rücktrittsforderung als «absurd» zurück. Die Maßnahmen seien von der früheren Innenministerin «weder initiiert noch beeinflusst» worden. Sie sei «erst im Nachhinein» informiert worden und habe auf die Rechtmäßigkeit einer Anordnung «von einem unabhängigen Richter» vertrauen können.
Die Grünen forderten wie die SPD eine Berichterstattung der Landesregierung im zuständigen Landtagsausschuss. Es müsse geklärt werden, warum das Gericht, das die Erhebung der Telefondaten angeordnet habe, nicht in der Lage gewesen sei, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung zu erkennen, sagte die rechtspolitische Sprecherin Claudia Willger-Lambert.
Der FDP-Abgeordnete Manfred Baldauf forderte als Konsequenz aus dem Urteil eine Stärkung der sachbearbeitenden Staatsanwaltschaft. Er verwies darauf, dass die damalige Telefondatenerhebung durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt und nicht durch die für die Ermittlungen zuständige und mit dem Verfahren vertraute Staatsanwaltschaft getroffen worden sei.
06.02.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93440
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TorstenBlau
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