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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
bennyman
Stammgast


Beiträge: 24
Ort: Kassel Stadt

New PostErstellt: 11.03.07, 07:20  Betreff: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall Pascal hat Folgen beim Jugendamt

SAARBRÜCKEN (dpa). Im Zusammenhang mit der Kinderschänder-Affäre im Saarland hat der Stadtverband Saarbrücken erste personelle Konsequenzen beim Jugendamt gezogen. Die Leiterin des Amtes und eine Abteilungsleiterin werden versetzt. Eine Soziala

rbeiterin, gegen die die Saarbrücker Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Körperverletzung durch Unterlassen ermittelt, wird von ihren Aufgaben vorläufig entbunden.

Im Umfeld des Falles des fünfjährigen Pascal, der von dem Kinderschänderring ermordet worden sein soll, ging es um mindestens vier andere sexuell missbrauchte Kinder. Bei diesen Kindern war das Jugendamt betreuerisch als Aufsicht mit eingeschaltet. Frühzeitigen Hinweisen über Verwahrlosung und Misshandlung von Kindern in Pflegefamilien eines sozial schwierigen Milieus sollen die Jugendamts-Verantwortlichen dabei nicht oder ungenügend nachgegangen sein.

"Die Glaubwürdigkeit des Jugendamtes hat gelitten und ich will, dass das Vertrauen zum Jugendamt und zu Behörden insgesamt wieder hergestellt wird", begründete Saarbrückens Stadtverbandespräsident Michael Burkert (SPD) die Personalkonsequenzen in der Behörde. Weitere Konsequenzen schloss er bei neuerlichen Überraschungen im Fall Pascal, der bereits jetzt "der schwierigste seiner Amtszeit" sei, nicht aus.

Quelle:
Stuttgarter Zeitung - 14-3-2003



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bennyman
Stammgast


Beiträge: 24
Ort: Kassel Stadt

New PostErstellt: 11.03.07, 07:22  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

rechtspolitischen Initiative "Strafrechtliche Verfolgung der Leitung des Jugendamtes Saarbrücken hinsichtlich einer Verantwortungsübernahme für Kindesmissbrauch, fokusiert auf die Person der Jugendamtsleiterin des Stadtverbandes Saarbrücken Ines Reimann-Matheis" >>>

Der Pascal-Prozess von Saarbrücken ist mittlerweile ein Politikum geworden. Das Saarland kann sich die Millionenkosten des zweifelhaften Justizspektakels nicht mehr leisten und muss Strukturveränderungen der Justizbehörden durchführen. Das Jugendamt Saarbücken hatte die Hauptverdächtige nicht nur als Pflegemutter für den nach Zeugenaussagen missbrauchten und ermordeten Pascal vermittelt, dessen Leiche immer noch nicht gefunden wurde, sondern das Jugendamt Saarbücken hat mit einer positiven Beurteilung auch dafür gesorgt, dass die Hauptverdächtige von 1997 bis zum Jahre 2000 beim Amtsgericht Saarbrücken als Jugendschöffin tätig war. Als ehrenamtliche Jugendschöffin wirkte die Hauptverdächtige bei der Rechtsprechung in Jugendschutzsachen und Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit, während sie gleichzeitig in ihrer Kneipe "Tosa-Klause" oder zu Hause gegen Geld die ihr anvertrauten Kinder missbrauchen ließ. Die Bier- Klause liegt zudem genau gegenüber dem Gebäude des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung.
Wiederholt gab es Hinweise auf chaotische Zustände in der Wohnung. Das Jugendamt Saarbrücken reagierte nicht. Die Erzieherinnen des Saarbrücker Sonderkindergartens wiesen das Jugendamt auf Missstände in der Pflegefamilie hin. Das Jugendamt Saarbrücken reagierte nicht. Die Polizei informierte Jugendamt über verwahrloste Zustände.

http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/ines_reimann_matheis.html



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Gast
New PostErstellt: 21.03.07, 08:22  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Focus Magazin

10. Maerz 2003

Fall Pascal;
An Schlimmes gewohnt

Die Akte von Pascals Freund Bernhard M. enthoellt ein Martyrium. Das Jugendamt sah zu

Sechs Seiten lang ist der vertrauliche Brief, den Rainer Horn am 23. Januar an Stadtverbandspraesident Michael Burkert schreibt. Auf diesen sechs Seiten schildert der Leiter des Sozialen Dienstes in Saarbroecken das Martyrium des heute achtjaehrigen Bernhard M. Er beginnt mit dem Satz: "Ich moechte Sie von einem Einzelfall unterrichten, der nach den heutigen Erkenntnissen einen besonders schweren Fall von sexuellem Missbrauch an einem Kind und Gewalt darstellt, wie ich es in meiner bisherigen Praxis noch nicht erlebt habe."

Am 8. Januar 1995 wird Bernhard geboren. Christa W., Wirtin der "Tosa-Klause" im saarlaendischen Burbach, die bereits seine geistig behinderte Mutter Andrea betreut, erhaelt die Vormundschaft foer das Baby. Damit beginnt sein Martyrium, das in den Akten des Jugendamts festgehalten ist.


Im Oktober 1995 bekommt die zustaendige Sozialarbeiterin erstmals einen Anruf einer Anwohnerin, dass Bernhard verdreckt und antriebslos sei sowie starken Husten habe. Das Jugendamt kann die Vorwoerfe jedoch nicht verifizieren.

Am 5. Juni 1997 meldet ein Mieter von Christa W., dass einer ihrer Besucher den kleinen Jungen mit den Faeusten geschlagen habe und dass er eingesperrt und vernachlaessigt werde. Nachbarn haetten sich deshalb bereits mehrfach an die Polizei gewandt.

Einen Tag spaeter, am 6. Juni 1997, erscheinen Sozialarbeiter zum Hausbesuch. Sie stellen fest, dass die hygienischen Verhaeltnisse tatsaechlich verbesserungswoerdig seien. An Bernhard koennen sie jedoch keine aeusseren Spuren von Gewaltanwendung entdecken. Christa W. sagt aus, der Junge neige zu hospitalistischen Verhaltensweisen, er schloege manchmal mit dem Kopf gegen Toeren und Waende. Um ihn davor zu schoetzen, die Treppe herunterzufallen, werde seine Zimmertoer verschlossen.

Am 12. Juni 1997 meldet die Polizeiinspektion West: "Die Nachbarschaft ist in Aufruhr, weil Andrea M. ihren Sohn Bernhard schlage."

Am 30. Juli 1998 alarmiert die Polizei das Jugendamt. Die Beamten berichten oeber groessere Mengen Unrat und Moell im Haus von Christa W., die hygienischen Verhaeltnisse seien katastrophal, das Zimmer von Bernhard befinde sich in menschenunwoerdigem, Ekel erregendem Zustand. Der von Christa W. mit der Beaufsichtigung Bernhards beauftragte K. sei offensichtlich ungeeignet.

Das Jugendamt reagiert immerhin einen Monat spaeter. Am 8. September 1998 sucht eine Sozialarbeiterin Christa W. auf und findet nichts sonderlich Beanstandenswertes.

Am 1. Juli 1999 weist Bernhards Kindergaertnerin das Familiengericht auf eine Gefaehrdung des Jungen hin. Das Kind zeige Verhaltensauffaelligkeiten, sei oft aggressiv, bockig und launisch. Am 8. Oktober 1999 wird die Vormundschaft auf das Jugendamt oebertragen. Die Betreuung des Jungen aber bleibt in den Haenden von Christa W.

Das Kind wird erst erloest, als sich am 23. Januar 2001, Bernhard ist inzwischen sechs Jahre alt, der Bruder von Christa W. an die Behoerden wendet. Manfred W. sagt aus, schon als Baby sei Bernhard als Drogenkurier missbraucht worden. UEber einen Sohn von Christa W., der gerade eine Haftstrafe absass, habe die Wirtin Drogengeschaefte in groesserem Umfang abgewickelt; man habe Bernhards Windel mit Drogen gefoellt und ihn in das Gefaengnis mitgenommen. Regelmaessige Mahlzeiten habe Bernhard nicht bekommen, oft habe der Junge verdorbenes Essen zu sich nehmen moessen. Sein Kinderzimmer sei aus Kostengroenden nicht beheizt worden. Bernhard habe Alkohol trinken moessen, und man habe ihm das Rauchen beigebracht.

Das Jugendamt sah lange keinen zwingenden Grund, das gepeinigte Kind der Obhut der Gastwirtin und seiner Mutter zu entziehen. Stefan Kiefer, 38, Sprecher des Stadtverbands Saarbroecken, erklaert: "Es war ein Abwaegungsprozess. Uns erschien das emotionale Verhaeltnis zu seiner Mutter und seiner Pflegemutter bedeutender als die nicht immer ganz einfachen Lebensumstaende des Kindes." Hinweise auf sexuellen Missbrauch habe es nicht gegeben. Aus den Erfahrungen der Sozialarbeiter wisse er, so Kiefer, dass "die Zustaende im Hause der Christa W. sich so darstellten, wie sie bei vielen Familien im Arbeiterviertel Burbach tagtaeglich anzutreffen sind". Verdreckte Wohnungen oder Schlaege woerden hier nicht als ungewoehnlich empfunden.

Vielleicht aber missachtete die Behoerde die Warnungen auch deshalb, weil Christa W. als sozial engagiert galt: Die Spelunkenwirtin war von 1997 bis 2000 ehrenamtliche Richterin beim Jugendschoeffengericht Saarbroecken.

Foer Gabriele Karl, 48, Vorsitzende des Vereins Opfer gegen Gewalt in Moenchen, ist es nichts Neues, dass Jugendaemter die Misshandlung und Vernachlaessigung von Kindern vertuschen: "Viele handeln nach dem ideologischen Grundsatz, dass das schlechteste Elternhaus noch besser ist als gar keins."

Spurensuche

- Vermisst

Der foenfjaehrige Pascal verschwindet am 30. September 2001.

- Keine Anhaltspunkte

Die Soko fahndet monatelang erfolglos.

- Erste Hinweise

Im Sommer 2002 berichtet Pascals Freund Bernhard M., dass er von der Wirtin Christa W. missbraucht wurde.

- Festnahmen

14 Personen stehen zurzeit unter Tatverdacht.

Milieu-Figur

- Pflegemutter

Christa W. erhielt die Vormundschaft foer Bernhard M. und betreute dessen geistig behinderte Mutter.

- Schoeffin

Die Wirtin war ehrenamtliche Richterin.

BILD: Ermordet Mehrere Kinderschaender gestehen am 26.2.03 die Tat an Pascal;
Abgrund In der "Tosa-Klause" in Saarbroecken-Burbach soll Pascal von Kneipengaesten sexuell missbraucht und getoetet worden sein;
Verscharrt In dieser Kiesgrube bei Forbach sucht die Polizei die Leiche des foenfjaehrigen Pascal;
Drahtzieherin Christa W., 50, soll den Paedophilenring organisiert haben;
Razzia Die Polizei filzte Christa W.s Wohnung in Riegelsberg;
Ekel erregend Christa W. wohnte mit ihrem Pflegekind im Unrat;
Fundstoecke In der Wohnung stellte die Polizei Kinderpornographie sicher;
"Was sich in der Pflegefamilie von Bernhard abspielte, spiegelt die Lebensumstaende vieler Kinder wider, die im Stadtteil Saarbroecken-Burbach aufwachsen" Stefan Kiefer, Sprecher des Stadtverbands Saarbroecken;
Spaete Einsicht Jugendamtsleiterin Ines Reimann-Matheis gab zu, dass sie den Taeuschungen von Pflegemutter Christa W. aufgesessen ist.




[editiert: 03.05.07, 18:51 von Admin]
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Gast
New PostErstellt: 11.05.07, 20:33  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

11. Mai 2007

 
FALL PASCAL
Monsterprozess vor dem Aus

Von Gisela Friedrichsen

Scheinbar endlose zweieinhalb Jahre verhandelt das Landgericht Saarbrücken im "Pascal-Prozess". Es geht um Mord und sexuellen Kindesmissbrauch. Nun deutet plötzlich vieles darauf hin, dass das Mammut-Verfahren sehr bald enden wird - mit Freisprüchen.


Saarbrücken - Als im September 2004 in Saarbrücken der "Pascal-Prozess" begann, hielten sogar die meisten Verteidiger der 13 Angeklagten die Anklage für im Wesentlichen zutreffend. Zwar gründete sich diese allein auf das Gerede geistig behinderter und nur bedingt aussagetüchtiger Personen sowie auf die Aussagenflut eines geistig zurückgebliebenen Kindes - doch irgendetwas, so mutmaßten manche Anwälte, werde schon stimmen. Einige hielten ihre Mandanten sogar für eindeutig überführt.

Vermisster Pascal: Ausgestoßene der bürgerlichen Gesellschaft
Großbildansicht
DPA

Vermisster Pascal: Ausgestoßene der bürgerlichen Gesellschaft
Dann hob die 1. Große Strafkammer Ende 2004 die ersten Haftbefehle auf, 2005 die nächsten, nach 86 Verhandlungstagen im Jahr 2006 kamen anlässlich einer Zwischenbilanz des Gerichts auch die letzten Angeklagten nach zum Teil dreieinhalb Jahren U-Haft frei. Damit wurde klar, dass es zu Verurteilungen wegen Mordes an dem fünfjährigen Pascal nicht mehr kommen würde.

In dem Beschluss der Kammer von 2006 hieß es: "Objektive Beweismittel, wie das Auffinden der Leiche an der von der Angeklagten M. genannten Ablagestelle oder Blut-, DNA- oder Spermaspuren konnten trotz intensivster Suche nicht gefunden werden. Der Verdacht, dass Pascal am 30.9.2001 (...) sexuell missbraucht und schließlich beim sexuellen Missbrauch (...) erstickt wurde, basiert ausschließlich auf häufig wechselnden, sich in vielen Punkten widersprechenden und vielfach nicht miteinander vereinbaren Angaben der Angeklagten G., M., Ka., D. und Ki., die alle, wie sie selbst in der Hauptverhandlung eingeräumt haben, an vielen Stellen gelogen haben." Es stehe nicht einmal fest, ob Pascal an jenem Tag überhaupt in der "Tosa-Klause" war.

Seit einem Jahr nun wird der zweite Anklagekomplex verhandelt: angeblich sexueller Kindesmissbrauch in jener Burbacher Kneipe. Es geht dabei um Kevin (Name geändert), der zur Tatzeit fünf bis sechs Jahre alt gewesen sein soll.

Kevin ist das jüngste von fünf vaterlosen Kindern einer geistig behinderten Angeklagten, die bei der ebenfalls angeklagten Christa W., der Wirtin der "Tosa", Unterschlupf gefunden hatte. Fast blind auf einem Auge entwickelte sich der Junge nicht normal und zeigte bald Verhaltensauffälligkeiten und Zeichen einer Lernbehinderung. Die aufwendige Fürsorge, die ihm hätte angedeihen müssen, konnten weder die gehbehinderte Christa W. noch gar seine unstete Mutter leisten.

"Was Kevin in seinem Kopf hat, muss ja irgendwie hineingekommen sein!"

2001 brachte das Jugendamt den damals Sechsjährigen in einer Pflegefamilie unter, wo zwar sein verwahrlostes Äußeres auffiel, nicht aber ein "sexualisiertes" Verhalten. Knapp ein Jahr später kam er zu Familie F. Dort vergingen wieder Monate, bis diese Pflegemutter Anstoß an Kevins Verhalten nahm.

Wiederholt habe er sich "gezeigt", wie sie es nannte - er hatte vor den drei Töchtern der Familie die Hose heruntergelassen. Einmal, da war er sieben, habe er am Swimmingpool mit der Jüngsten "das Liebesspiel zwischen Mann und Frau" versucht, worauf ihm der sofortige Hinauswurf aus der Familie angedroht wurde. Überdies habe er sich selbst "mit entblößtem Geschlechtsteil gemalt".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,482394,00.html

11. Mai 2007

FALL PASCAL
Monsterprozess vor dem Aus

Von Gisela Friedrichsen

2. Teil: Der kleine exhibitionierende Unhold - eine Gefahr für die eigenen Kinder

Als der Junge angeblich auch auf einem Sportplatz die Hosen herunterließ und daraufhin scharf zur Rede gestellt wurde, rechtfertigte er sich damit, dass er solche Dinge früher auf Geheiß seiner Mutter in der "Tosa-Klause" habe machen müssen. Die höchst beunruhigte Pflegemutter wandte sich daraufhin an eine Lebensberatungseinrichtung des Bistums Trier, wo ihr Verdacht, der Junge sei wohl Missbrauchsopfer, bestätigt wurde.

Die Lebensberaterin sagte: "Was Kevin in seinem Kopf hat, muss ja irgendwie hineingekommen sein!" Es bestehe die Gefahr, dass er "das, was er im Kopf hat, auch mit den Töchtern der Pflegefamilie macht".

Im Herbst 2002 beginnt ein unsäglicher und für das Kind qualvoller Befragungsmarathon durch die Pflegemutter, die dem Jungen anbietet, allabendlich, wenn die Mädchen schon im Bett sind, "die schlimmen Bilder im Kopf" bei ihr loszuwerden. Denn sie wollte um jeden Preis ihre eigenen Kinder von den Äußerungen dieses kleinen exhibitionierenden Unholds fernhalten. Was mit ihm in der Folge über viele Monate hinweg angestellt wurde mit Billigung des Jugendamtes, der Polizei und sogenannter Therapeuten - es schreit zum Himmel. Und niemand gebot Einhalt.

"Ich bin schon traumatisiert von der Verfahrensdauer!"

Da die Ergebnisse dieser Zwiegespräche, die sich bald verheerend auf den Zustand des Jungen auswirkten, jeweils am nächsten Tag der Kripo übermittelt wurden, dauerte es nicht lange, bis die erfolglosen Ermittlungen in Sachen des verschwundenen Pascal mit den Ermittlungen wegen Missbrauchs in der "Tosa" zusammenflossen. Denn auch Pascals Vater verkehrte in diesem Lokal, wo sich Kevin häufig mit seiner Mutter aufhielt. Diese örtliche Nähe führte bei der Polizei zu der Hypothese, nicht nur Kevin, sondern auch Pascal könnte dort missbraucht worden sein. Es gab allerdings keinen Beweis dafür.

Die Polizei dehnte also ihre Ermittlungen auf den Gästekreis der "Tosa-Klause" aus. Und hatte Erfolg. Von einigen jener hoffnungslosen, von der bürgerlichen Gesellschaft ausgestoßenen Menschen - Alkoholikern, Obdachlosen, geistig Behinderten -, die nur noch bei Christa W. in der Kneipe eine Heimat hatten, ließen sich mühelos Aussagen erzielen, die den Verdacht stärkten, Pascal könnte an jenem Septembertag im Jahr 2001 dort ermordet worden sein. Das Saarbrücker Landgericht allerdings fand für diesen Verdacht keine überzeugenden Anhaltspunkte.

Eine junge, in der Fachwelt unbekannte Kinder- und Jugendpsychiaterin der Universität Homburg hat nun im Auftrag des Gerichts ein Gutachten verfasst über die Glaubhaftigkeit der Angaben Kevins zum angeblichen Kindesmissbrauch in der "Tosa-Klause". Üblicherweise ist das eine Aufgabe für speziell geschulte forensische Psychologen. Doch diese Ärztin hatte schon einmal mit Kevin zu tun, als sie seine Aussagetüchtigkeit prüfte. Ob sie sich auch mit der Aussagepsychologie auskennt?

Am kommenden Montag soll ihre umfangreiche Expertise den Verfahrensbeteiligten ausgehändigt werden. Dann wird abzusehen sein, ob der Monsterprozess (Ulrich Chudoba, der Vorsitzende Richter: "Ich bin schon traumatisiert von der Verfahrensdauer!") noch vor der Sommerpause mit Freisprüchen zu Ende gehen wird. Oder ob sich ein namhafter Aussagepsychologe noch einmal mit der Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Aussagenflut Kevins beschäftigen muss, der inzwischen so durcheinander ist, dass er als nicht mehr aussagetüchtig gilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,482394-2,00.html

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Gast
New PostErstellt: 23.08.07, 21:47  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Pascal-Prozess: Staatsanwalt fordert fünf Mal «Lebenslang»

Saarbrücken (ddp). Im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht hat die Staatsanwaltschaft für fünf der zwölf Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Unter den Hauptangeklagten ist auch die ehemalige Wirtin der Saarbrücker Gaststätte «Tosa-Klause», Christa W.. In ihrer Kneipe soll der damals fünfjährige Pascal im September 2001 sexuell missbraucht und getötet worden sein. Für vier der fünf Hauptangeklagten beantragte Oberstaatsanwalt Josef Pattar in seinem Plädoyer zusätzlich Sicherungsverwahrung.

Die Angeklagte Andrea M., die zugleich Hauptzeugin der Anklage ist, soll wegen verminderter Schuldfähigkeit vierzehneinhalb Jahre Haft verbüßen. Für fünf weitere Angeklagte beantragte die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren. Bei einem Angeklagten plädierte sie auf Freispruch. Diesem sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Tat in der «Tosa-Klause» gewesen sei.

Leiche verschwunden
Die Anklage stützt sich ausschließlich auf Zeugenaussagen. Die Leiche des am 30. September 2001 verschwundenen Kindes wurde bis heute trotz mehrerer umfangreicher Suchaktionen nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft hält die Aussagen der Zeugen, die sich teilweise selbst schwer belastet haben, jedoch für glaubwürdig. Demnach soll der fünfjährige Junge am Tag seines Verschwindens mehrfach von den fünf Hauptangeklagten missbraucht und danach getötet worden sein.

Zeugenaussagen zufolge wurde die Leiche in einem blauen Müllsack aus der «Tosa-Klause» weggeschafft und danach in einer französischen Kiesgrube verscharrt. Dass die Suchaktionen in der Kiesgrube keinen Erfolg brachten, ist für den Staatsanwalt einerseits auf die Größe des Areals zurückzuführen. Zudem sei man erst eineinhalb Jahre nach Pascals Verschwinden auf diese Spur gestoßen. Es sei also «ausreichend Zeit» gewesen, um mögliche Beweismittel zu beseitigen, sagte Pattar.

Urteile Anfang September
Laut Staatsanwaltschaft soll auch der Spielkamerad von Pascal, Bernie M., mehrfach und systematisch von den Angeklagten missbraucht worden sein. Erst durch dessen Aussagen gegenüber seiner Pflegemutter waren die Ermittler auf die «Tosa-Klause» gestoßen. Der Prozess zieht sich seit nunmehr fast drei Jahren hin. Die Urteile werden für den 7. September erwartet. Die zwölf angeklagten Männer und Frauen müssen sich allesamt wegen Mordes und Missbrauchs beziehungsweise der Beihilfe dazu vor Gericht verantworten.

23.08.07 wel

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=83471
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Gast
New PostErstellt: 29.08.07, 21:35  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Pascal-Prozess: Verteidiger fordern Freisprüche

Saarbrücken (ddp). Im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht fordert die Verteidigung Freispruch für die Hauptangeklagte Christa W. Die frühere Wirtin der Saarbrücker Kneipe «Tosa-Klause» habe «kein Kind ermordet, missbraucht oder misshandelt», sagte Verteidiger Walter Teusch in seinem eineinhalbstündigen Plädoyer. Die Beweisaufnahme habe für diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft keine Belege erbracht.

Auch die Verteidiger von fünf weiteren der insgesamt zwölf Angeklagten forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Teusch erneuerte zudem den Vorwurf, dass bei den polizeilichen Vernehmungen vor Prozessbeginn Zeugen von den Ermittlungsbeamten unter Druck gesetzt worden seien. Im Laufe des knapp dreijährigen Prozesses hatten mehrere Angeklagte ihre während dieser Vernehmungen gemachten Aussagen und Geständnisse wieder zurückgenommen. Noch unmittelbar vor Beginn der Plädoyers wiederrief die der Beihilfe bezichtigte Erika K. ihre bisherigen Aussagen.

Zweifel an Aussagen
Darüber hinaus zog der Rechtsanwalt auch die Aussagen eines ehemaligen Spielkameraden von Pascal in Zweifel, der ebenfalls in der «Tosa-Klause» missbraucht worden sein soll. Das Kind, dessen Mutter Andrea M. ebenfalls auf der Anklagebank sitzt und die überdies bis zum Widerruf ihrer ursprünglichen Aussage eine der Hauptzeuginnen der Staatsanwaltschaft gewesen war, hatte sich seiner späteren Pflegemutter offenbart. Diese war damit zur Polizei gegangen. Dadurch waren die Ermittler überhaupt erst auf die Spur der von der Hauptangeklagten W. geführten Kneipe gebracht worden.

In dem Lokal soll der damals fünfjährige Pascal am 30. September 2001 missbraucht und getötet worden sein. Die Leiche des Kindes wurde bis heute nicht gefunden. Den Angeklagten wird Mord und sexueller Missbrauch beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.

Kein einziger Sachbeweis
Verteidiger Teusch sagte dagegen, auch nach fast drei Jahren Prozess gebe es «nicht einen einzigen Sachbeweis» dafür, dass «etwas Schlimmes» in der «Tosa-Klause» passiert sei. So gebe es beispielsweise keine verwertbaren DNA-Spuren. Die Beweisaufnahme habe vielmehr die Unschuld seiner Mandantin ergeben. Ähnlich argumentierten auch die anderen Anwälte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für fünf Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, für vier von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für eine Angeklagte beantragte die Behörde eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Für die übrigen Beschuldigten wurden Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren gefordert. Ein Urteil wird für den 7. September erwartet.

27.08.07 wel
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=83542
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Gast
New PostErstellt: 31.08.07, 20:34  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Freitag, 31. August 2007, 11:21 Uhr
Angeklagte beteuern Unschuld

Im Saarbrücker Mordprozess um das Schicksal des fünfjährigen Pascal haben die Angeklagten in den Schlussworten ihre Unschuld beteuert. Insgesamt dauerte es nur rund sieben Minuten, bis sich die zwölf Beschuldigten kurz selbst geäußert oder entsprechenden Anträgen ihrer Verteidiger angeschlossen hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes und Kindesmissbrauchs oder der Beihilfe dazu unter anderem lebenslange Freiheitsstrafen für fünf Hauptangeklagte gefordert. Die Urteile in dem seit rund drei Jahre andauernden Hauptverfahren werden für den 7. September erwartet.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/telegramm/Newsticker,rendertext=2418116.html?o=RSS
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New PostErstellt: 08.09.07, 20:56  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Schwieriger Indizienprozess
Schicksal des fünfjährigen Pascal nach Verhandlungen ungeklärt

Saarbrücken (ddp). Beinahe drei Jahre hat das Saarbrücker Landgericht herauszufinden versucht, was am 30. September 2001 in der «Tosa-Klause» im Saarbrücker Stadtteil Burbach tatsächlich geschah. An diesem Tag war der damals fünfjährige Pascal spurlos verschwunden. Sein Schicksal ist auch nach 148 Verhandlungstagen und der Vernehmung von mehr als 200 Zeugen nicht geklärt. Die Leiche des Jungen wurde nie gefunden. Nach zahlreichen Wendungen, Unterbrechungen, zurückgezogenen Aussagen der Angeklagten und verfahrenstaktischen Anträgen der Verteidiger erging am Freitag das Urteil: Freispruch für alle zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen.

Die Justiz machte während des Verfahrens nicht immer die beste Figur. Wegen einer längeren Erkrankung des Vorsitzenden Richters Ulrich Chudoba mussten mehrere Prozesstermine verschoben werden. Das Verfahren drohte deshalb gar zu platzen, weil kein Ersatzrichter bestellt worden war. Mehrere Befangenheitsanträge gegen das Gericht, die allerdings alle abgelehnt wurden, verzögerten den Prozess zusätzlich. Ein Angeklagter hatte in der Untersuchungshaft einen Suizidversuch unternommen. Ein Verhandlungstag musste komplett wiederholt werden, weil einer der Angeklagten von einem Gutachter im Nachhinein als nicht verhandlungsfähig eingestuft worden war.

Unklare Prognose
Nicht einmal erfahrene Prozessbeobachter hatten vor der Urteilsverkündung angesichts all dieser Umstände eine Prognose gewagt, ob überhaupt einer der zwölf Angeklagten verurteilt werden würde. Angesichts der extrem schwierigen Beweislage in dem reinen Indizienprozess schienen Freisprüche - zumindest hinsichtlich des Mordvorwurfs - nicht ausgeschlossen.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Pascal sexuell missbraucht und ermordet beziehungsweise Beihilfe zu diesen Taten geleistet zu haben. In einem Hinterzimmer der Bierkneipe «Tosa-Klause» soll der damals Fünfjährige von mehreren Gästen der Kneipe vergewaltigt und dabei getötet worden sein. Für jeden Missbrauch soll die Hauptangeklagte, die ehemalige «Tosa»-Wirtin Christa W., jeweils 20 Mark auf dem Bierdeckel des jeweiligen Täters notiert haben.

Die Anklage stützte sich ausschließlich auf Zeugenaussagen. Insbesondere die Angeklagten Andrea M. und Erika K. hatten zum angeblichen Geschehen in der «Tosa-Klause» ausgesagt und sich dabei auch selbst belastet. Andrea M. ist die Mutter von Pascals Spielkamerad Bernie, durch dessen Aussagen über den eigenen Missbrauch der Prozess überhaupt erst ins Rollen kam. Laut einem psychiatrischen Gutachten kann Andrea M. aber nur als beschränkt aussagefähig gelten. Zudem hat sie - wie auch die Mitangeklagte Erika K. - im Prozessverlauf ihre oft im Detail widersprüchlichen Aussagen vollständig zurückgezogen.

Die ehemalige «Tosa»-Wirtin Christa W. hatte zunächst, wie die meisten anderen Angeklagten, vor Gericht geschwiegen. Erst nach über 50 Verhandlungstagen erklärte sie, am fraglichen Tag sei in ihrer Kneipe «nichts Besonderes passiert». Mit dem Verschwinden von Pascal habe sie nichts zu tun.

Keine objektiven Beweise vorhanden
Bereits seit Juni 2006 sind alle Angeklagten nach teilweise mehrjähriger Untersuchungshaft auf freiem Fuß. Es seien keine objektiven Beweise wie eine Leiche, DNA-Spuren, Fotos oder Videos von den Taten aufgetaucht, begründete das Gericht damals seine Entscheidung.

Während die Staatsanwaltschaft für elf der zwölf Angeklagten hohe Haftstrafen, darunter fünf Mal lebenslänglich gefordert hatte, hatten die Verteidiger der Angeklagten allesamt auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft legte noch am Tag der Urteilsverkündung Revision ein.

08.09.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=83759
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New PostErstellt: 08.09.07, 20:57  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Der Fall Pascal: Prozess endet nach fast drei Jahren mit Freisprüchen

30. September 2001: Pascal wird um 16.30 Uhr zum letzten Mal im
Saarbrücker Stadtteil Burbach gesehen.

1. Oktober 2001: Das Landeskriminalamt (LKA) richtet eine «Soko
Hütte» ein. Bis zum 5. Oktober 2001 durchkämmen mehr als hundert
Beamte samt Hunden, Tauchern und einem Hubschrauber die Umgebung.

20. Oktober 2001: Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Pressearbeit
im Fall Pascal und erlässt eine Nachrichtensperre.

September 2002: Pascals Eltern setzen im Internet mehr als 20 000
Euro Belohnung für denjenigen aus, der Pascal lebend zurückbringt.

19. November 2002: Im Großraum Saarbrücken nimmt die Polizei
unabhängig vom Fall Pascal vier mutmaßliche Kinderschänder fest. Sie
stehen im Verdacht, einen inzwischen neunjährigen Jungen, Bernie M.,
mehrere Jahre lang sexuell missbraucht zu haben.

23. Februar 2003: Im Fall Pascal bestehen offenbar doch Verbindungen
zu dem Kinderschänderring im Großraum Saarbrücken. Der verschwundene
Pascal war ein Spielkamerad des missbrauchten Bernie. Zudem traf sich
der Kinderschänderring in der «Tosa-Klause». Die Kneipe liegt in der
Straße, in der auch Pascal mit seinen Eltern gewohnt hat.

21. Juli 2003: Die Staatsanwaltschaft erhebt die erste Anklage im
Fall Pascal gegen den Hilfsarbeiter Peter S.

30. September 2003: Im Fall Pascal ergeht der bislang letzte
Haftbefehl gegen einen 42-jährigen Mann wegen Beihilfe zum Mord. Er
sagt später aus, den Mord beobachtet zu haben.

17. Oktober 2003: Das Landgericht Saarbrücken verurteilt den
49-jährigen Peter S. wegen mehrfachen Missbrauchs von Pascal und
Bernie M. zu sieben Jahren Haft mit anschließender
Sicherungsverwahrung.

19. Februar 2004: Die Ermittlungen zum Tode Pascals sind
abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwölf
Männer und Frauen wegen Mordes und schweren Missbrauch.

20. September 2004: Der Prozess am Saarbrücker Landgericht beginnt.

18. Juni 2005: Die «Tosa»-Wirtin streitet vor Gericht alle Vorwürfe
ab. Der 30. September 2001 sei «ein ganz normaler Tag» gewesen.

12. Juni 2006: Sechs Angeklagte, darunter die Hauptangeklagten,
werden aus der Untersuchungshaft entlassen.

31. August 2006: Die Angeklagte und Hauptbelastungszeugin Andrea M.,
die Mutter von Bernie M., widerruft alle ihre bisherigen Aussagen.

23. November 2006: Die Polizei sucht ergebnislos einen verwilderten
Schrebergarten in Saarbrücken nach der Leiche von Pascal ab.

20. August 2007: Das Gericht schließt nach 143 Verhandlungstagen die
Beweisaufnahme ab.

23. August 2007: Die Staatsanwaltschaft fordert für fünf Angeklagte
lebenslang. Andrea M. soll wegen verminderter Schuldfähigkeit
vierzehneinhalb Jahre in Haft. Für fünf weitere Angeklagte beantragt
die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren.
Bei einem Angeklagten plädiert sie auf Freispruch.

27. und 29. August 2007: Die Verteidiger der zwölf Angeklagten
fordern allesamt Freisprüche für ihre Mandanten.

31. August 2007: Drei der zwölf Angeklagten sprechen vor dem
Landgericht ein Schlusswort. Einer der Hauptangeklagten bezeichnet
dabei den Prozess als «Frechheit». Zudem sei es «ein Witz», was die
Medien in der Berichterstattung aus ihm gemacht hätten.

7. September: Das Landgericht spricht am 148. Prozesstag alle zwölf
Beschuldigten vom Vorwurf des Mordes und sexuellen Missbrauchs
beziehungsweise der Beihilfe dazu aus Mangel an Beweisen frei. Die
Hauptangeklagte Christa W. wird lediglich wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe von
einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

08.09.2007 Sab


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New PostErstellt: 08.09.07, 20:57  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Polizeischutz für Ex-Angeklagte im Pascal-Prozess erwogen

München (ddp). Nach den Freisprüchen im Prozess um den seit sechs´Jahren verschwundenen Pascal bekommen die ehemals Angeklagten möglicherweise Polizeischutz. «Wir haben mit den Anwälten der Betroffenen bereits abgesprochen, dass polizeiliche Maßnahmen getroffen werden, wenn sich Bedrohungssituationen konkretisieren sollten», sagte Saarbrückens Kripo-Chef Peter Steffens der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins «Focus».

Das Landgericht Saarbrücken hatten die Angeklagten am Freitag aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die acht Männer und vier Frauen den fünfjährigen Jungen vergewaltigt und ermordet haben. Die Leiche von Pascal wurde nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft, die hohe Haftstrafen gefordert hatte, will Revision gegen die Urteile einlegen.

08.09.2007 Sab
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New PostErstellt: 03.07.08, 18:16  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Vorwürfe gegen Ministerin im Fall Pascal: SPD fordert Rücktritt

Saarbrücken (ddp-rps). Die ehemalige saarländische Innenministerin
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte nach eigenen Angaben
frühzeitig Kenntnis von der Erhebung von Telefondaten eines V-Manns
bei Ermittlungen im Fall Pascal. Dem Saarländischen Rundfunk (SR)
sagte die heutige Bildungsministerin am Mittwoch, sie sei nach
eigener Erinnerung im April 2003 sowohl über die Datenerhebung
informiert worden als auch darüber, dass dabei Telefonnummern der
SPD-Landtagsfraktion und des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel»
aufgetaucht seien.

Die saarländische SPD forderte daraufhin den Rücktritt der Ministerin.
Dass Kramp-Karrenbauer bereits im Jahr 2003 über die Erfassung der
Telefondaten eines V-Mannes und damit über die Ausspähung von
Journalisten und der SPD-Landtagsfraktion gewusst habe, mache
personelle Konsequenzen «unausweichlich», sagte die rechtspolitische
Sprecherin der Fraktion, Anke Rehlinger.

Rehlinger verwies zudem darauf, dass der Rechtsexperte und Berater
des Bundeskriminalamtes, Hans-Heiner Kühne, die Erhebung der
Telefondaten des V-Mannes in einem Gespräch mit der «Saarbrücker
Zeitung» (Mittwochsausgabe) als «nach den vorliegenden Informationen
rechtswidrig» bezeichnet hatte. Damit habe der Strafrechtsexperte die
Auffassung der SPD-Fraktion «voll umfänglich bestätigt», betonte
Rehlinger. Zudem fordert die SPD auch personelle Konsequenzen bei der
Kriminalpolizeiinspektion (KPI). Die KPI müsse «in der jetzigen Form
aufgelöst» und organisatorisch beim Landeskriminalamt eingegliedert
werden.

Der damals fünfjährige Pascal war am 30. September 2001 spurlos
verschwunden, seine Leiche wurde bis heute nicht gefunden. In einem
knapp drei Jahre dauernden Prozess wurden zwölf Männer und Frauen,
denen Mord, Missbrauch beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen
worden war, schließlich im September 2007 aus Mangel an Beweisen
freigesprochen.

03.07.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88894
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New PostErstellt: 12.07.08, 20:14  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall Pascal und keine Ende
Kripo-Chef gibt auf

Saarbrücken (ddp-rps). Der wegen angeblicher Ermittlungspannen im
Fall Pascal in die Kritik geratene Leiter der saarländischen
Kriminalpolizei (KPI), Peter Steffes, ist zurückgetreten. Steffes
habe Innenminister Klaus Meiser (CDU) sein Rücktrittsgesuch am
Donnerstag schriftlich übermittelt, teilte das Ministerium mit. Der
Minister habe dem Gesuch entsprochen. Die Saar-FDP kündigte daraufhin
am Freitag an, dass sie in der ersten Sitzung des Landtags nach der
Sommerpause einen Untersuchungsausschuss beantragen werde. Die SPD
stellte in Aussicht, sich dem anzuschließen. Zunächst müssten aber
inhaltliche Fragen geklärt werden.

Steffes habe den Schritt damit begründet, dass die angeblichen
Ermittlungspannen seit April für Schlagzeilen in den regionalen und
überregionalen Medien gesorgt hätten, wobei Ermittlungsergebnisse und
Erkenntnisse ignoriert worden seien. Durch diese Berichterstattung
sei er derart in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden, dass
das Vertrauen in sein Amt und die Arbeit der Kriminalpolizei
erschüttert worden sei. Dem Vernehmen nach soll der 49-Jährige
künftig eine Aufgabe im Innenministerium übernehmen.

Telefondaten ermittelt, aber keine Gespräche abgehört
Hintergrund ist die Erfassung von Telefondaten eines V-Mannes im
Jahr 2003 im Zuge der Ermittlungen zum Verschwinden des fünfjährigen
Pascal. Auf den Telefonlisten waren auch Nummern der
SPD-Landtagsfraktion sowie des Nachrichtenmagazins «Spiegel»
aufgetaucht. Die Ermittler hatten nach einer
«Spiegel»-Veröffentlichung den Verdacht, der V-Mann habe den Medien
mehr Informationen weitergegeben, als er in einer Vernehmung
angegeben hatte. Sie hatten daher, mit richterlicher Genehmigung, die
Telefondaten des V-Manns ermittelt. Nach Angaben des
Justizministeriums wurden allerdings keine Gespräche abgehört.

Im Rahmen der Ermittlungen zum Fall Pascal seien der
Landesregierung, der Staatsanwaltschaft und der Polizei
«unverzeihliche Fehler unterlaufen», sagte der Parlamentarische
Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Manfred Baldauf. Hinzu komme, dass
keiner der Beteiligten frühzeitig bereit gewesen sei, eigene Fehler
einzugestehen. Die Versetzung von KPI-Chef Steffes zeige, dass es
noch ein «weiter Weg bis zur Wahrheit ist», betonte Baldauf. Seiner
Auffassung nach war schon die Erhebung der Telefondaten des V-Mannes
gesetzwidrig.

SPD wertet Rücktritt als Schuldeingeständnis
Wie Baldauf bezeichnete auch der Parlamentarische Geschäftsführer
der SPD-Fraktion, Stefan Pauluhn, das Rücktrittsgesuch von Steffes
als «Bauernopfer». Dass Steffes seine Leitungsfunktionen habe
niederlegen müssen, sei ein überfälliger Schritt und ein
«Schuldeingeständnis». Pauluhn schloss nicht aus, dass sich die SPD
der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss anschließt. Vorab
müsse geklärt werden, mit welchen konkreten Fragen sich der
Untersuchungsausschuss beschäftigen soll.

Steffes war seit 2003 Leiter der saarländischen Kriminalpolizei.
Er leitete die Ermittlungen im Fall des 2001 spurlos verschwunden
Pascal aus Saarbrücken.

12.07.2008 Ta
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