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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal

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Seite: 1, 2
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Gast
New PostErstellt: 03.07.08, 18:16  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Vorwürfe gegen Ministerin im Fall Pascal: SPD fordert Rücktritt

Saarbrücken (ddp-rps). Die ehemalige saarländische Innenministerin
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte nach eigenen Angaben
frühzeitig Kenntnis von der Erhebung von Telefondaten eines V-Manns
bei Ermittlungen im Fall Pascal. Dem Saarländischen Rundfunk (SR)
sagte die heutige Bildungsministerin am Mittwoch, sie sei nach
eigener Erinnerung im April 2003 sowohl über die Datenerhebung
informiert worden als auch darüber, dass dabei Telefonnummern der
SPD-Landtagsfraktion und des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel»
aufgetaucht seien.

Die saarländische SPD forderte daraufhin den Rücktritt der Ministerin.
Dass Kramp-Karrenbauer bereits im Jahr 2003 über die Erfassung der
Telefondaten eines V-Mannes und damit über die Ausspähung von
Journalisten und der SPD-Landtagsfraktion gewusst habe, mache
personelle Konsequenzen «unausweichlich», sagte die rechtspolitische
Sprecherin der Fraktion, Anke Rehlinger.

Rehlinger verwies zudem darauf, dass der Rechtsexperte und Berater
des Bundeskriminalamtes, Hans-Heiner Kühne, die Erhebung der
Telefondaten des V-Mannes in einem Gespräch mit der «Saarbrücker
Zeitung» (Mittwochsausgabe) als «nach den vorliegenden Informationen
rechtswidrig» bezeichnet hatte. Damit habe der Strafrechtsexperte die
Auffassung der SPD-Fraktion «voll umfänglich bestätigt», betonte
Rehlinger. Zudem fordert die SPD auch personelle Konsequenzen bei der
Kriminalpolizeiinspektion (KPI). Die KPI müsse «in der jetzigen Form
aufgelöst» und organisatorisch beim Landeskriminalamt eingegliedert
werden.

Der damals fünfjährige Pascal war am 30. September 2001 spurlos
verschwunden, seine Leiche wurde bis heute nicht gefunden. In einem
knapp drei Jahre dauernden Prozess wurden zwölf Männer und Frauen,
denen Mord, Missbrauch beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen
worden war, schließlich im September 2007 aus Mangel an Beweisen
freigesprochen.

03.07.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88894
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Gast
New PostErstellt: 12.07.08, 20:14  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall Pascal und keine Ende
Kripo-Chef gibt auf

Saarbrücken (ddp-rps). Der wegen angeblicher Ermittlungspannen im
Fall Pascal in die Kritik geratene Leiter der saarländischen
Kriminalpolizei (KPI), Peter Steffes, ist zurückgetreten. Steffes
habe Innenminister Klaus Meiser (CDU) sein Rücktrittsgesuch am
Donnerstag schriftlich übermittelt, teilte das Ministerium mit. Der
Minister habe dem Gesuch entsprochen. Die Saar-FDP kündigte daraufhin
am Freitag an, dass sie in der ersten Sitzung des Landtags nach der
Sommerpause einen Untersuchungsausschuss beantragen werde. Die SPD
stellte in Aussicht, sich dem anzuschließen. Zunächst müssten aber
inhaltliche Fragen geklärt werden.

Steffes habe den Schritt damit begründet, dass die angeblichen
Ermittlungspannen seit April für Schlagzeilen in den regionalen und
überregionalen Medien gesorgt hätten, wobei Ermittlungsergebnisse und
Erkenntnisse ignoriert worden seien. Durch diese Berichterstattung
sei er derart in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden, dass
das Vertrauen in sein Amt und die Arbeit der Kriminalpolizei
erschüttert worden sei. Dem Vernehmen nach soll der 49-Jährige
künftig eine Aufgabe im Innenministerium übernehmen.

Telefondaten ermittelt, aber keine Gespräche abgehört
Hintergrund ist die Erfassung von Telefondaten eines V-Mannes im
Jahr 2003 im Zuge der Ermittlungen zum Verschwinden des fünfjährigen
Pascal. Auf den Telefonlisten waren auch Nummern der
SPD-Landtagsfraktion sowie des Nachrichtenmagazins «Spiegel»
aufgetaucht. Die Ermittler hatten nach einer
«Spiegel»-Veröffentlichung den Verdacht, der V-Mann habe den Medien
mehr Informationen weitergegeben, als er in einer Vernehmung
angegeben hatte. Sie hatten daher, mit richterlicher Genehmigung, die
Telefondaten des V-Manns ermittelt. Nach Angaben des
Justizministeriums wurden allerdings keine Gespräche abgehört.

Im Rahmen der Ermittlungen zum Fall Pascal seien der
Landesregierung, der Staatsanwaltschaft und der Polizei
«unverzeihliche Fehler unterlaufen», sagte der Parlamentarische
Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Manfred Baldauf. Hinzu komme, dass
keiner der Beteiligten frühzeitig bereit gewesen sei, eigene Fehler
einzugestehen. Die Versetzung von KPI-Chef Steffes zeige, dass es
noch ein «weiter Weg bis zur Wahrheit ist», betonte Baldauf. Seiner
Auffassung nach war schon die Erhebung der Telefondaten des V-Mannes
gesetzwidrig.

SPD wertet Rücktritt als Schuldeingeständnis
Wie Baldauf bezeichnete auch der Parlamentarische Geschäftsführer
der SPD-Fraktion, Stefan Pauluhn, das Rücktrittsgesuch von Steffes
als «Bauernopfer». Dass Steffes seine Leitungsfunktionen habe
niederlegen müssen, sei ein überfälliger Schritt und ein
«Schuldeingeständnis». Pauluhn schloss nicht aus, dass sich die SPD
der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss anschließt. Vorab
müsse geklärt werden, mit welchen konkreten Fragen sich der
Untersuchungsausschuss beschäftigen soll.

Steffes war seit 2003 Leiter der saarländischen Kriminalpolizei.
Er leitete die Ermittlungen im Fall des 2001 spurlos verschwunden
Pascal aus Saarbrücken.

12.07.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=89093
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Gast
New PostErstellt: 10.08.08, 07:32  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ermittlungen eingestellt, neues Verfahren möglich

Saarbrücken (ddp-rps). Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein
Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen einen Polizeisprecher
und einen Journalisten im Zusammenhang mit angeblichen
Ermittlungspannen im Fall Pascal eingestellt. Das Verfahren sei wegen
erwiesener Unschuld beziehungsweise mangels Vorliegen einer Straftat
eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am
Freitag mit.

Anlass war eine Strafanzeige eines Kriminalhauptkommissars gegen
einen Kollegen wegen der angeblichen Pannen. In einem Bericht über
diese Anzeige hatte ein Journalist einen Hinweis auf eine mögliche
psychische Erkrankung des Beamten, der die Anzeige gestellt hat,
erwähnt.

Keine eigene Aussage
Der Journalist habe aber deutlich gemacht, dass entsprechende
Informationen von dritter Seite stammten und keine eigenen Aussagen
getroffen wurden, was den Straftatbestand der üblen Nachrede
ausschließe, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Die Anzeige richtete sich auch gegen einen Polizeisprecher, der
die Behauptung einer angeblichen psychischen Erkrankung des
Kriminalhauptkommissars mitgeteilt haben sollte. Der Journalist habe
jedoch klargestellt, dass die Information nicht von dem
Polizeisprecher gekommen sei, dies habe er auch nie behauptet.
Aufgrund dieser Aussage war das Verfahren gegen den Polizeisprecher
nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen erwiesener Unschuld
einzustellen.

Die Anklagebehörde will jetzt ihrerseits mit Blick auf die Angaben
des Anzeigenerstatters die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher
Verdächtigung prüfen.

08.08.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89660
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Gast
New PostErstellt: 10.08.08, 07:32  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall Pascal erneut Thema in Sondersitzung

Saarbrücken (ddp-rps). Im Zusammenhang mit angeblichen
Ermittlungspannen bei der Telefondatenauswertung im Fall Pascal wird
es vorerst keinen Untersuchungsausschuss geben. SPD und FDP
beantragten am Freitag eine erneute gemeinsame Sondersitzung von
Innen- und Rechtsausschuss. Bevor man zum «letzten Mittel» eines
Untersuchungsausschusses greife, wolle man sehen, wie ernst es
Innenminister Klaus Meiser (CDU) mit der Aufklärung sei, sagte der
rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manfred Baldauf.

Die FDP-Fraktion hatte vor der Sommerpause angekündigt, einen
Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Zugleich hatten die SPD
und das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» Feststellungsklagen zur
Rechtmäßigkeit der Telefondatenauswertung eingereicht. Beide
Fraktionen zeigten sich einig darin, zunächst den Ausgang dieser
Klagen abwarten zu wollen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der
SPD-Fraktion, Stefan Pauluhn, sagte, der Untersuchungsgegenstand
eines möglichen U-Ausschusses sollte erst auf der Grundlage weiterer
Befragungen in der Sondersitzung erfolgen.

Darüber hinaus forderten SPD und FDP die Landesregierung auf, über
die Umstände um die Abberufung des ehemaligen Leiters der
Kriminalpolizeiinspektion (KPI) in Saarbrücken zu berichten. Sie
bezogen sich dabei auf die Zusage von Innenminister Meiser zu einer
lückenlosen Aufklärung.

Die saarländische Justiz hatte Anfang Juli Versäumnisse bei der
Telefondatenüberwachung im Jahr 2003 eingeräumt. Es sei versäumt
worden, die betroffene SPD-Landtagsfraktion über die Datenerhebungen
zu informieren. Die Staatsanwaltschaft hatte mit Genehmigung des
Amtsgerichts Verbindungsdaten eines V-Manns ausgewertet, bei denen
auch die Nummern der SPD-Landtagsfraktion und des Nachrichtenmagazins
«Spiegel» auftauchten.

Unterdessen stellte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein
Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen einen Polizeisprecher
und einen Journalisten im Zusammenhang mit den angeblichen
Ermittlungspannen im Fall Pascal ein. Grund sei die erwiesene
Unschuld beziehungsweise das Fehlen einer Straftat, teilte die
Staatsanwaltschaft mit.

Anlass war eine Strafanzeige eines Kriminalhauptkommissars gegen
einen Kollegen wegen der angeblichen Pannen. In einem Bericht über
diese Anzeige hatte ein Journalist einen Hinweis auf eine mögliche
psychische Erkrankung des Beamten, der die Anzeige gestellt hatte,
erwähnt.

Der Journalist habe aber deutlich gemacht, dass entsprechende
Informationen von dritter Seite stammten und keine eigenen Aussagen
getroffen wurden, was den Straftatbestand der üblen Nachrede
ausschließe, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Der
mitangeklagte Polizeisprecher wurde durch den Journalisten
dahingehend entlastet, dass die Behauptung über die angeblich
psychische Erkrankung nicht von ihm komme.

Die Anklagebehörde will jetzt mit Blick auf die Angaben des
Anzeigenerstatters die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher
Verdächtigung prüfen.

Der fünfjährige Pascal war 2001 spurlos verschwunden. In einem
drei Jahre währenden Prozess wurden im September 2007 alle
Angeklagten, denen unter anderem Mord und Missbrauch vorgeworfen
worden waren, freigesprochen.

09.08.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89678
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Gast
New PostErstellt: 15.08.08, 21:07  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Was für ein Nachthemd hast Du an?



Doch kein Untersuchungsausschuss

Saarbrücken (ddp-rps). Im saarländischen Landtag wird es wohl doch
keinen Untersuchungsausschuss zu den Ermittlungen im Fall «Pascal»
geben. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und
Rechtsausschuss. Alle in der Sitzung gestellten Fragen
zur Erhebung von Telefondaten eines ehemaligen V-Manns seien von der
Landesregierung beantwortet worden, hieß es im Anschluss an die
Sitzung von Vertretern aller Fraktionen.

Der Themenkomplex Telefondatenerhebung sei ausermittelt und ein
Untersuchungsausschuss damit «vom Tisch», sagte FDP-Rechtsexperte
Manfred Baldauf. Zugleich warf er der CDU-Landesregierung jedoch
einen «Eiertanz in der Informationspolitik» vor. Hätte die Regierung
gleich detailliert geantwortet, wäre das Thema der Datenerhebung
schon längst abgeschlossen gewesen. Was den Rücktritt des ehemaligen
Leiters der Kriminalpolizeiinspektion (KPI), Peter Steffes, betreffe,
sei allerdings «noch sehr wenig besprochen worden». Zu diesem Bereich
sei seine Partei «noch nicht abschließend entschieden».

Alle offenen Fragen beantwortet
Auch Grünen-Chef Hubert Ulrich betonte, es seien eigentlich alle
offenen Fragen beantwortet worden. Er wisse deshalb nicht, was bei
einem Untersuchungsausschuss zusätzlich herauskommen sollte.

Innenminister Klaus Meiser (CDU) zeigte sich überzeugt, dass die
Regierung umfassend geantwortet hat. «Ein Untersuchungsausschuss ist
deshalb überflüssig», sagte Meiser. Er habe nicht den Eindruck, dass
jemand aus der Sitzung herausgegangen sei, der nicht umfassend
informiert worden sei, ergänzte der CDU-Abgeordnete Günter Becker.

SPD will Feststellungsklage abwarten
Die SPD-Abgeordnete Anke Rehlinger sagte, die Entscheidung über
einen Untersuchungsausschuss stehe derzeit ohnehin nicht an. Sie
verwies darauf, dass ihre Fraktion das Rechtsmittel einer
Feststellungsklage eingelegt hat, um die Rechtmäßigkeit der
Datenerhebung gerichtlich prüfen zu lassen. Ihre Partei wolle
zunächst den Ausgang dieser Klage abwarten.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall «Pascal» waren die
Telefonverbindungsdaten eines V-Manns erfasst worden. Dabei tauchten
auch Telefonnummern der SPD-Landtagsfraktion sowie des Magazins «Der
Spiegel» auf. Die Betroffenen waren aber auch nach Abschluss der
Ermittlungen zunächst nicht informiert worden. Beide haben inzwischen
eine Feststellungsklage zur Rechtmäßigkeit der Datenerhebung
eingereicht.

15.08.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89796
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Gast
New PostErstellt: 05.09.08, 20:53  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall Pascal: Revision bei BGH eingegangen

Karlsruhe (ddp-rps). Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die
Freisprüche im Pascal-Prozess ist inzwischen beim Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe eingegangen. Das bestätigte eine Sprecherin des
BGH heute auf ddp-Anfrage. Wann das Gericht darüber entscheide,
sei noch unklar, hieß es. Auch ein Termin für eine mündliche
Verhandlung stehe noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits unmittelbar nach dem
Urteilsspruch Anfang September 2007 die Revision beantragt und diese
dann im April eingelegt. In der schriftlichen Begründung wird die
Wiederaufnahme des Verfahrens gegen vier der damals Angeklagten,
darunter die ehemalige Wirtin der «Tosa-Klause», vor einer anderen
Kammer des Landgerichts gefordert.

In dem Prozess, der sich über drei Jahre hinzog, waren zwölf
Männer und Frauen wegen Missbrauchs und Mordes an dem fünfjährigen
Pascal beziehungsweise wegen Beihilfe dazu angeklagt. Der Prozess
endete mit Freisprüchen für alle Angeklagten, da die Taten nach
Auffassung des Gerichts nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden
konnten. Pascal war im September 2001 spurlos verschwunden. Eine
Leiche des Jungen wurde bis heute nicht gefunden.

05.09.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90240
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Gast
New PostErstellt: 23.09.08, 21:07  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Pascal-Prozess: Unterstützung für Revision von Bundesanwaltschaft?

Karlsruhe/Saarbrücken (ddp-rps). Die Bundesanwaltschaft
unterstützt möglicherweise die Revision der Saarbrücker
Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche im Pascal-Prozess. Die
oberste Anklagebehörde habe die mündliche Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, sagte ein Sprecher der
Bundesanwaltschaft am Dienstag auf ddp-Anfrage in Karlsruhe. Er
bestätigte damit zumindest in Teilen einen entsprechenden Bericht in
der heutigen Ausgabe der «Saarbrücker Zeitung».

Nicht äußern wollte sich der Sprecher hingegen zu der Frage, ob
dies bedeute, dass die Bundesanwaltschaft den Revisionsantrag der
Staatsanwaltschaft unterstützen werde. Dies sei Gegenstand der
Hauptverhandlung.

Wird Prozess neu aufgerollt?
Falls die Bundesanwaltschaft den Revisionsantrag unterstützt,
würden die Freisprüche gegen drei der Angeklagten überprüft und
könnten gegebenenfalls aufgehoben werden. In diesem Fall müsste der
Prozess neu aufgerollt werden.

In dem Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht hatten sich
insgesamt zwölf Männer und Frauen verantworten müssen. Ihnen wurden
Mord und Missbrauch beziehungsweise Beihilfe zu diesen Taten an dem
im Jahr 2001 spurlos verschwundenen fünfjährigen Pascal vorgeworfen.
Nach dreijähriger Verhandlungsdauer sprach das Landgericht dann im
September 2007 alle zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.
Die Staatsanwaltschaft hält aber drei der Angeklagten weiterhin für
schuldig.

23.09.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90622
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Gast
New PostErstellt: 13.01.09, 16:28  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Dienstag, 13. Januar 2009
Fall Pascal bleibt ungesühntBGH bestätigt Freisprüche

Das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken bleibt ungeklärt - die Freisprüche aller Angeklagten sind rechtskräftig. Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Fall verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von vier Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH.

Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der Bierkneipe "Tosa-Klause" vergewaltigt und dann getötet zu haben. Bei vier Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, darunter bei der Kneipenwirtin.

Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur, trotz aufwendiger Suchaktionen mit radargestützten Tornadoflugzeugen und Spürhunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es allein um sexuellen Missbrauch eines Jungen ging, endete mit Freispruch.

Freispruch zweiter Klasse

Die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien räumte ein, dass das Ergebnis unbefriedigend sei, auch für die Richter selbst. "Ob die Angeklagten schwere Verbrechen an zwei Kindern begangen haben, bleibt offen." Gleichwohl sei das Urteil des Landgerichts juristisch korrekt. Nach den Feststellungen des Gerichts gebe es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten. Weder sei auch nur eine Spur des verschwundenen Jungen gefunden worden, noch seien trotz akribischer Suche in der "Tosa-Klause" oder den Autos der Angeklagten DNA-Spuren aufgetaucht. "Es gibt Sachverhalte, die mit den Mitteln der Justiz nicht aufgeklärt werden können."

Im Zentrum des Revisionsprozesses standen die zeitweiligen - und letztlich widerrufenen - Geständnisse von fünf Angeklagten. Der BGH hält die These des Landgerichts für denkbar, dass diese durchweg von intellektuell minderbegabten oder alkoholkranken Menschen stammenden Aussagen durch suggestive Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen ausgelöst worden sind. "Die Aussagen kamen in einer Art Schneeballsystem zustande", so Tepperwien. Das erste dieser "Geständnisse" - ausgelöst durch die erfundene "Arbeitshypothese" eines Polizisten - stamme von einem krankhaften Lügner, der einem Gutachter zufolge am "Münchhausen-Syndrom" leide.

Falsches Geständnis schon am Anfang der Ermittlungen

Nach den Worten der Richterin sind falsche Geständnisse in der Gerichtspraxis nicht so absurd, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Dies zeige auch der konkrete Fall: Zu Anfang der Ermittlungen war die ältere der beiden Stiefschwestern Pascals mordverdächtig. Sie hatte die Tat gestanden - eine Aussage, die sich später als falsch erwies.

Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen am Dienstag nachdrücklich die Neuauflage des Strafprozesses gefordert. Die Freisprüche des Landesgerichts Saarbrücken vom September 2007 seien juristisch fehlerhaft, erklärte Bundesanwalt Wilhelm Schmidt. Zumindest im Kern belegten die Aussagen den Mordvorwurf. "Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist." Die Verteidigung dagegen hatte eine Bestätigung der Freisprüche gefordert.
http://www.n-tv.de/1084384.html
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Gast
New PostErstellt: 13.01.09, 16:30  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

* 13.01.2009, 13:32 Uhr

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Beginn des Artikels
Mordfall Pascal:
Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche
Mordfall Pascal: Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche
© Polizeifoto/AP
Die von der saarländischen Polizei veröffentlichte, undatierte Aufnahme zeigt den damals fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken-Burbach

Die Freisprüche im Prozess um das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken bleibt ungeklärt - die Freisprüche aller Angeklagten sind rechtskräftig. Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Fall verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von vier Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH.

Mehr zum Thema
Erpresste Geständnisse?: Die seltsamen Aussagen im Fall Pascal
Fall Pascal: Die Chronologie der Ereignisse

Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der Bierkneipe "Tosa- Klause" vergewaltigt und dann getötet zu haben. Bei vier Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, darunter bei der Kneipenwirtin.

Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur, trotz aufwendiger Suchaktionen mit radargestützten Tornadoflugzeugen und Spürhunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es allein um sexuellen Missbrauch eines Jungen ging, endete mit Freispruch.


Richterin spricht von "unbefriedigendem Ergebnis
Die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien räumte ein, dass das Ergebnis unbefriedigend sei, auch für die Richter selbst. "Ob die Angeklagten schwere Verbrechen an zwei Kindern begangen haben, bleibt offen." Gleichwohl sei das Urteil des Landgerichts juristisch korrekt. Nach den Feststellungen des Gerichts gebe es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten. Weder sei auch nur eine Spur des verschwundenen Jungen gefunden worden, noch seien trotz akribischer Suche in der "Tosa-Klause" oder den Autos der Angeklagten DNA-Spuren aufgetaucht. "Es gibt Sachverhalte, die mit den Mitteln der Justiz nicht aufgeklärt werden können." (Az: $ StrR 301/08 vom 13. Januar 2009).

Im Zentrum des Revisionsprozesses standen die zeitweiligen - und letztlich widerrufenen - Geständnisse von fünf Angeklagten. Der BGH hält die These des Landgerichts für denkbar, dass diese durchweg von intellektuell minderbegabten oder alkoholkranken Menschen stammenden Aussagen durch suggestive Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen ausgelöst worden sind. "Die Aussagen kamen in einer Art Schneeballsystem zustande", so Tepperwien. Das erste dieser "Geständnisse" - ausgelöst durch die erfundene "Arbeitshypothese" eines Polizisten - stamme von einem krankhaften Lügner, der einem Gutachter zufolge am "Münchhausen-Syndrom" leide.

Nach den Worten der Richterin sind falsche Geständnisse in der Gerichtspraxis nicht so absurd, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Dies zeige auch der konkrete Fall: Zu Anfang der Ermittlungen war die ältere der beiden Stiefschwestern Pascals mordverdächtig. Sie hatte die Tat gestanden - eine Aussage, die sich später als falsch erwies.

Niederlage für Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen am Dienstag nachdrücklich die Neuauflage des Strafprozesses gefordert. Die Freisprüche des Landesgerichts Saarbrücken vom September 2007 seien juristisch fehlerhaft, erklärte Bundesanwalt Wilhelm Schmidt. Zumindest im Kern belegten die Aussagen den Mordvorwurf. "Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist." Die Verteidigung dagegen hatte eine Bestätigung der Freisprüche gefordert.


Das Ergebnis sei unbefriedigend für die Betroffenen und die Öffentlichkeit, räumte die Richterin ein. "Es gibt Sachverhalte, die mit den Mitteln der Justiz nicht aufgeklärt werden können."

DPA/AP



Artikel vom 13. Januar 2009

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http://www.stern.de/panorama/:Mordfall-Pascal-Bundesgerichtshof-Freispr%FCche/651395.html?rss=all

BGH bestätigt Freisprüche:
Mordfall Pascal wird nicht neu verhandelt
13. Jan 15:41
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Freisprüche im Mordfall Pascal.
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Freisprüche im Mordfall Pascal.
Foto: dpa
Die Akten im Mordfall Pascal werden endgültig geschlossen - auch wenn die Staatsanwaltschaft «fest» davon überzeugt ist, dass der damals fünfjährige Junge in der «Tosa Klause» in Saarbrücken umgekommen ist.

Das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken bleibt ungeklärt - die Freisprüche aller Angeklagten sind rechtskräftig. Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Fall verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von vier Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH.

Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der Bierkneipe «Tosa- Klause» vergewaltigt und dann getötet zu haben. Bei vier Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, darunter bei der Kneipenwirtin.

Noch immer fehlt jede Spur

Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur, trotz aufwendiger Suchaktionen mit radargestützten Tornadoflugzeugen und Spürhunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es allein um sexuellen Missbrauch eines Jungen ging, endete mit Freispruch.

«Es gibt Urteile, mit denen ist keiner recht zufrieden. Dennoch können diese Urteile juristisch korrekt sein. So verhält es sich hier», räumte die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien. «Ob die Angeklagten schwere Verbrechen an zwei Kindern begangen haben, bleibt offen.» Gleichwohl sei das Urteil des Landgerichts juristisch korrekt. Nach den Feststellungen des Gerichts gebe es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten.

«Eine Art Schnellballsystem»

Von Pascal fehlt noch immer jede Spur.
Bild vergrößern
Von Pascal fehlt noch immer jede Spur.
Foto: dpa
Im Zentrum des Revisionsprozesses standen die zeitweiligen - und letztlich widerrufenen - Geständnisse von fünf Angeklagten. Der BGH hält die These des Landgerichts für denkbar, dass diese durchweg von intellektuell minderbegabten oder alkoholkranken Menschen stammenden Aussagen durch suggestive Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen ausgelöst worden sind. «Die Aussagen kamen in einer Art Schneeballsystem zustande», so Tepperwien. Das erste dieser «Geständnisse» - ausgelöst durch die erfundene «Arbeitshypothese» eines Polizisten - stamme von einem krankhaften Lügner, der einem Gutachter zufolge am «Münchhausen-Syndrom» leide.

Nach den Worten der Richterin sind falsche Geständnisse in der Gerichtspraxis nicht so absurd, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Dies zeige auch der konkrete Fall: Zu Anfang der Ermittlungen war die ältere der beiden Stiefschwestern Pascals mordverdächtig. Sie hatte die Tat gestanden - eine Aussage, die sich später als falsch erwies.

Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen am Dienstag nachdrücklich die Neuauflage des Strafprozesses gefordert. Die Freisprüche des Landesgerichts Saarbrücken vom September 2007 seien juristisch fehlerhaft, erklärte Bundesanwalt Wilhelm Schmidt. Zumindest im Kern belegten die Aussagen den Mordvorwurf. «Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist.»

http://www.netzeitung.de/vermischtes/1250877.html
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Gast
New PostErstellt: 14.01.09, 06:41  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Mordfall Pascal
„Auf einen bloßen Verdacht hin darf niemand verurteilt werden“

Von Friedrich Schmidt, Karlsruhe
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Bis heute vermisst: Pascal

Bis heute vermisst: Pascal

13. Januar 2009 Vom „Kernbereich des Geschehens“ spricht der Vertreter der Bundesanwaltschaft häufig an diesem Dienstagvormittag, bei seinem Plädoyer in der Hauptverhandlung in der - vom Bundesgerichtshof so angekündigten - „Mordsache Pascal“. An den vielen „Ungereimtheiten“ im Detail will Wilhelm Schmidt sich nicht aufhalten, etwa, wer „außer dem Angeklagten Martin R.“ noch Pascal vergewaltigt habe, im sogenannten Kämmerchen der „Tosa-Klause“ im Saarbrücker Stadtteil Burbach, am 30. September 2001, dem Tag, als der fünf Jahre alte Junge verschwand.

Denn zwischen den Angaben der vier der ursprünglich dreizehn, später zwölf Angeklagten, die in dem vom 2004 bis 2007 währenden Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken zunächst geständig waren, ehe sie widerriefen, will Schmidt eine „evidente Aussagekonstanz“ ausmachen: Wie man Pascal mit Süßigkeiten in die „Klause“ gelockt habe. Wie er dann, gegen seinen Willen, ins „Kämmerchen“ gebracht worden sei. Wie ihn R. dort vergewaltigt, wie ihn die Angeklagte Andrea M. mit einem Kissen erstickt habe. Und wie, unter der Regie der Angeklagten Christa W., der Wirtin der „Klause“, eines Refugiums für Alkoholiker und Drogensüchtige, der Leichnam des Jungen in einen blauen Müllsack verpackt und mit dem Auto weggebracht worden sei.

Das Gericht muss überzeugt sein

Das ist, auf ihren „Kernbereich“ eingedampft, die Geschichte, die schon die Staatsanwaltschaft im Saarbrücker Verfahren ihrer Anklageschrift zugrunde gelegt hatte. Im September 2007 hatte das Landgericht Saarbrücken nach 146 Verhandlungstagen und der Einvernehmung von mehreren hundert Zeugen alle Angeklagten freigesprochen. Nun, im Revisionsverfahren, vertritt die Bundesanwaltschaft die Anklage vor den fünf Richtern des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs.
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Die Revision ist auf vier Angeklagte beschränkt: auf die Wirtin W., den vermeintlichen Vergewaltiger R., Andrea M. sowie Dieter S., der mit dieser gemeinsam 1999 ihren kleinen Sohn missbraucht habe. In ihrem Bemühen muss sich die Bundesanwaltschaft, so wollen es die Regeln für Revisionen, darauf beschränken, Rechtsfehler nachzuweisen: Widersprüche oder Lücken in der Beweisführung oder, wie es Bundesanwalt Schmidt nennt, „überspannte Anforderungen“ an die Regel, dass das Gericht von der Schuld eines Angeklagten überzeugt sein muss, um ihn zu verurteilen.

Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur

Dabei hängt in der „Mordsache Pascal“ jede Überzeugung einzig von der Glaubwürdigkeit von Angeklagten und Zeugen ab. Denn Pascal ist seit jenem Kirmestag im September spurlos verschwunden; weder in der „Tosa-Klause“, dem angeblichen Tatort, noch in den Wohnungen und Autos der Tatverdächtigen fand sich auch nur der geringste Hinweis auf ihn - kein Blut, keine Textilfaser, nichts.
Auch für den BGH waren die Beweise nicht ausreichend für eine Verurteilung de...

Auch für den BGH waren die Beweise nicht ausreichend für eine Verurteilung der zwölf Angeklagten

Auch Spürhunde und ein Tornado-Flugzeug mit Wärmebildkamera fanden keine Spur von dem Jungen. Einzig die verworrenen, in sich widersprüchlichen und später widerrufenen Selbstbezichtigungen der Angeklagten und die Aussagen des Sohnes der Andrea M. waren zu ihren Lasten ins Gewicht gefallen - ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Die Aussagen der Angeklagten: Äußerst widersprüchlich

Und so mühte sich Schmidt nach Kräften, die Glaubwürdigkeit der die Angeklagten belastenden Aussagen zu erhöhen. Zu Unrecht habe das Gericht belastende Aussagen wegen Beeinflussbarkeit, Debilität und Alkoholismus der „Tosa“-Gäste verworfen; das Gericht habe nicht geprüft, ob die Aussagen nicht doch möglicherweise wahr sein könnten. Schließlich, so der Bundesanwalt, hätte etwa Andrea M., die sich zeitweilig selbst der Tatbeteiligung bezichtigt und mit Ermittlern das angebliche Geschehen in der „Tosa-Klause“ nachgestellt hatte, doch unmöglich eine solche Rolle „ohne Hintergrund“ spielen können.

Rasch wird jedoch klar, was die Richter des 4. Strafsenats von dieser Argumentation halten: nichts. Die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien referiert Passagen aus dem Urteil, die deutlich machen, wie sich das Landgericht mit den Aussagen in all ihrer Widersprüchlichkeit auseinandergesetzt hat. Da sprach Andrea M. von einem „blauen Müllsack“, der beim Wegbringen von Pascals Leichnam benutzt worden sei; der in Saarbrücken gleichfalls Angeklagte Siegmund D. sprach hingegen von „Decken“, in die das Kind eingewickelt worden sei. Und eine andere Angeklagte, so rekapituliert die Richterin, sprach zunächst „ganz plastisch“ davon, wie Pascal aus der „Tosa-Klause“ getragen worden sei.

Nicht um den Schuldspruch gedrückt

Bundesanwalt Schmidt beharrt dennoch darauf, dass zu einer Verurteilung „keine absolute Sicherheit“ auf Seiten des Gerichts erforderlich sei. „Gewisse Zweifel“ stünden einer für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung von der Schuld der Angeklagten nicht entgegen - das ist es, was er eine „Überspannung“ der Überzeugungsregel nennt. So habe sich das Gericht den Weg zu einem Schuldspruch „verbaut“.

Doch bei der Urteilsverkündung lässt die Vorsitzende Richterin keinen Zweifel daran, dass sich das Landgericht Saarbrücken keineswegs um einen Schuldspruch herumgedrückt hatte. „Wenn hinreichend andere Indizien vorhanden gewesen wären, wäre eine Verurteilung in Frage gekommen“, sagt sie. Die Qualität der Beweise habe jedoch keinen anderen Schluss zugelassen als Freispruch. Besonders geht die Vorsitzende auf die Aussagen des Sohnes der Andrea M. ein, der bei einer Pflegefamilie lebt.

Der Verdacht bleibt

Dieser hatte in langen Gesprächen mit seiner Pflegemutter mehr und mehr Geschichten über sexuellen Missbrauch im Umfeld der „Tosa-Klause“ erzählt, die, so sagt es die Richterin, nach Ansicht eines Sachverständigen „nicht mit hinreichender Sicherheit auf reales Geschehen schließen lassen“. Es waren diese Geschichten, die die Ermittlungen erst ins Rollen brachten; durch die „immer mehr ausufernden“ Geschichten habe der Junge eine Bedeutung bei seiner Pflegemutter erlangt, die er sonst nie gehabt hätte. Es liege damit ein „Lehrbuchfall für die Entstehung von Falschaussagen“ vor.

Mit Freisprüchen aus Mangel an Beweisen sei niemand so recht zufrieden - dennoch sei das Urteil nicht angreifbar, nicht weil man von der Unschuld überzeugt sei, „sondern weil die Schuld nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisbar ist“. Schon der Vorsitzende Richter im Verfahren am Landgericht Saarbrücken hatte bei der Urteilsbegründung gesagt: „Der Verdacht bleibt, aber auf einen bloßen Verdacht hin darf niemand verurteilt werden.“ Und nun, mit derselben Begründung, weist der Senat die Revision der Staatsanwaltschaft zurück; die Kosten der Verfahrens trägt die Staatskasse.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E159B4D9B12AE4007972C0D0E032F2D85~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
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Gast
New PostErstellt: 29.04.09, 09:46  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall «Pascal»: Telefondatenerhebungen rechtswidrig

Saarbrücken (ddp-rps). Die Telefondatenerhebungen im Zusammenhang
mit den Ermittlungen im Fall «Pascal» sind rechtswidrig gewesen. Das
geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des
Amtsgerichts Saarbrücken hervor. Bei der Auswertung der Telefondaten
eines Polizeiinformanten waren sowohl Kontakte zum Nachrichtenmagazin
«Der Spiegel» als auch zur SPD-Landtagsfraktion festgestellt worden,
die daraufhin beide gegen die Erhebung geklagt hatten. Die
SPD-Fraktion forderte daraufhin den sofortigen Rücktritt der
damals verantwortlichen Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer
(CDU) von ihrem heutigen Amt als Bildungsministerin.

In seinem Beschluss hob das Amtsgericht hervor, dass die 2003
gerichtlich angeordnete Erhebung von Telefondaten eines V-Manns zwar
einen inhaltlichen Bezug zu den Ermittlungen im Fall des spurlos
verschwundenen Pascal gehabt habe. Allerdings sei es der Polizei
dabei offenbar «von Anfang an» gar nicht darum gegangen,
weitergehende Informationen in dem Ermittlungsverfahren zu gewinnen.

Eigentliches Ziel verschwiegen
Vielmehr habe es sich darum gehandelt, einen Kontakt des
Informanten zur Redaktion des «Spiegels» nachzuweisen. Hätte dies die
Polizei bei der Beantragung der gerichtlichen Beschlüsse zur
Telefondatenerhebung offen ausgesprochen, wäre diese nicht angeordnet
worden, heißt es in der Urteilsbegründung.

Als Folge des Urteils forderte SPD-Generalsekretär Reinhold Jost
den «sofortigen Rücktritt» der damaligen Innen- und heutigen
Kultusministerin Kramp-Karrenbauer. Das Gericht habe den damals
Verantwortlichen «ein Armutszeugnis» ausgestellt, sagte Jost. Deshalb
müsse sich der zuständige Innen- und Rechtsausschuss des Landtags
diesen Fragen stellen. Dazu will die SPD neben der damaligen
Innenministerin auch Innenstaatssekretär Gerhard Müllenbach zur
nächsten Sitzung laden. Auch die Staatsanwaltschaft müsse sich dann
fragen lassen, «inwieweit sie sich getäuscht fühlt oder sich hat
instrumentalisieren lassen», fügte Jost hinzu.

Auf Richter vertraut
CDU-Generalsekretär Stephan Toscani wies die Rücktrittsforderung
als «absurd» zurück. Die Maßnahmen seien von der früheren
Innenministerin «weder initiiert noch beeinflusst» worden. Sie sei
«erst im Nachhinein» informiert worden und habe auf die
Rechtmäßigkeit einer Anordnung «von einem unabhängigen Richter»
vertrauen können.

Die Grünen forderten wie die SPD eine Berichterstattung der
Landesregierung im zuständigen Landtagsausschuss. Es müsse geklärt
werden, warum das Gericht, das die Erhebung der Telefondaten
angeordnet habe, nicht in der Lage gewesen sei, die Rechtswidrigkeit
dieser Anordnung zu erkennen, sagte die rechtspolitische Sprecherin
Claudia Willger-Lambert.

Der FDP-Abgeordnete Manfred Baldauf forderte als Konsequenz aus
dem Urteil eine Stärkung der sachbearbeitenden Staatsanwaltschaft. Er
verwies darauf, dass die damalige Telefondatenerhebung durch einen
Bereitschaftsstaatsanwalt und nicht durch die für die Ermittlungen
zuständige und mit dem Verfahren vertraute Staatsanwaltschaft
getroffen worden sei.

06.02.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93440
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TorstenBlau
Registrierter Benutzer


Beiträge: 2

New PostErstellt: 11.04.17, 11:33  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

In der Tat, alle diese Fälle sind schrecklich. Ich kann nicht glauben, dass so etwas ist.



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[editiert: 11.04.17, 11:35 von TorstenBlau]
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