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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen

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Gast
New PostErstellt: 14.07.08, 20:31  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

14.07.2008

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Vor Urteil gegen Eltern von Lea-Sophie
Ein tödlicher Rückzug

Am Dienstag fällt das Urteil gegen die Eltern von Lea-Sophie. Das Mädchen starb 2007 als Folge von Unterernährung. Als sie Essen verweigerte, blieben die Eltern tatenlos. VON FRIEDERIKE GRÄFF

Das Grab der fünfjährigen Lea-Sophie auf dem Waldfriedhof in Schwerin. Foto: ap

Das Auffälligste an ihnen ist ihr Bemühen um Unauffälligkeit. Wenn Nicole G. hinter der Reihe der Anwälte zu ihrem Platz geht, muss niemand seinen Stuhl nach vorne rücken. Stefan T. bleibt wie ein Kind vor dem Justizbeamten stehen, der ihm die Handschellen abgenommen hat. "Geh'", sagt der Gerichtsdiener, und Stefan T. geht. Nicole G. und Stefan T. sind wegen Mordes an ihrer fünfjährigen Tochter Lea-Sophie angeklagt. Das Kind war im November letzten Jahres in einer Klinik an den Folgen seiner Unterernährung gestorben. Es wog 7,4 Kilogramm. Normal wäre das Dreifache gewesen.

Die Tat: Nicole G. (24) und Stefan T. (26) haben zugegeben, für ihre Tochter Lea-Sophie keine ärztliche Hilfe geholt zu haben, obwohl sie erkannt hatten, dass ihr Zustand lebensbedrohlich war. Das fünfjährige Mädchen hatte nach der Geburt seines Bruders im September 2007 die Nahrung verweigert und war bis auf 7,4 Kilogramm abgemagert. Als der Notarzt das Kind am 20.11 auffand, hatte es Durchliegegeschwüre bis auf die Knochen, die Windel war nur mit chirurgischer Hilfe zu entfernen. Lea-Sophie starb noch in der Nacht in einem Schweriner Krankenhaus an den Folgen der Unterernährung.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Schwerin wirft Nicole G. und Stefan T. Mord durch Unterlassen vor. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag durch Unterlassen.

Das Strafmaß: Auf Mord steht lebenslängliche Freiheitsstrafe. Der Staatsanwalt wertete jedoch unter anderem als strafmildernd, dass die Eltern schließlich den Notarzt alarmierten. Er forderte 13 Jahre Haft.

Das Landgericht in Schwerin soll herausfinden, was in dem halben Jahr passiert sein mag, in dem niemand außer den Eltern das Kind gesehen hat. Wie es geschehen konnte, dass der Bruder, ein Säugling, in bester Verfassung war, die vielen Hunde, Meerschweinchen und Lurche wohlgenährt, während die Durchliegegeschwüre der Tochter bis auf die Knochen reichten. Wie es dazu kommen konnte, dass der Vater den Rettungssanitäter begrüßte, indem er die Schuld dem Kind gab, das nach der Geburt des Bruders das Essen verweigert hatte: "Sie hat uns schon seit Wochen geärgert". Während der ersten Prozesstage haben die Angeklagten, 24 und 26 Jahre alt, geschwiegen, sie haben einen niedrigen Punkt auf der Holzvertäfelung gegenüber angesehen. Nicole G. hält sich sehr aufrecht, sie trägt Schwarz und zerknüllt ein Papiertaschentuch in der Hand, während Stefan T. reglos ist, nur sein Kiefer mahlt.

An ihr, der Mutter, ist das Interesse der Fotografen und Kamerateams spürbar größer. Nicht nur, weil sie die Bezugsperson des Kindes war, wie ihr Lebensgefährte früh betont hat. Sondern weil in den Augen der Außenwelt eine Mutter, die ihr Kind verhungern lässt, unvorstellbarer, monströser zu sein scheint als ein Vater, der dasselbe tut. Und weil sie ein Ideal von sich als Mutter hatte, das sich schließlich in sein Gegenteil verkehrt hat.

Nun hört sie zu, wie die Rettungssanitäter, Ärzte und Krankenschwestern beschreiben, wie sie das Kind antrafen. Stefan T. hatte am 20. November 2007 den Notarzt gerufen, weil sie Lea-Sophie leblos auf ihrem Stuhl vorfanden, so ihre Aussage. Die Sanitäter waren überrascht von der Teilnahmslosigkeit der Eltern, der Adrettheit des rosafarbenen Kinderzimmers und entsetzt über den Zustand des Kindes.

Der Gerichtsmediziner wird später sagen, dass vergleichbare Fälle nur in Hungergebieten in Entwicklungsländern zu finden seien. Lea-Sophie habe greisenhaft ausgesehen, weil das Unterfettgewebe auch im Gesicht fehlte, das Haar war ihr ausgefallen. Ihr Bauch und die Beine waren kotverschmutzt, die Arme und Beine wegen Muskelverkümmerung kontrahiert, weshalb der Gutachter glaubt, dass das Kind "lange Zeit sehr ruhig in sitzender oder hockender Haltung verbracht haben muss".
Le Monde diplomatique
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Norbert G., der Vater von Nicole G., ein kleiner, energischer Mann, sitzt jeden Prozesstag in der letzten Reihe. Vor den Pausen kommt er zur Tür, um sie zu umarmen und sie drängt sich, meist schon mit Handschellen, an ihn. Als Zeuge sagt er über sie: "Sie hatte wenig Selbstbewusstsein und Angst, es anderen auch recht zu machen" und berichtet über ein Leben, das "immer ein bisschen behütet war". So behütet, dass manchmal nicht viel eigenes Leben übrig blieb.

Nicole G. ist das Kind von Norbert G.'s Bruder; ihre Mutter sagte nach der Geburt zum Ehepaar G.: "Ich habe schon so viele, es wird mir zu viel. Ihr könnt eines haben". Nicole G. erfährt durch Zufall von ihrer Großmutter, dass sie ein Adoptivkind ist. "Wir haben den richtigen Zeitpunkt verpasst, es ihr zu sagen", sagt Norbert G. dazu und damit wählt er die gleichen Worte wie die Angeklagten, wenn sie gefragt werden, warum sie mit ihrer Tochter nicht zum Arzt gingen. Ihre leiblichen Eltern hat Nicole G. nur einmal gesehen, damals hielt sie sie für Bekannte.

Es scheint, als habe Nicole G. sich nur einmal nicht gefügt. Als sie ihre Lehre als Bürokauffrau abbricht, um sich ganz um ihre Tochter zu kümmern. Um mit Stefan T. eine eigene Familie zu haben. Obwohl der seinen Dienst als Zeitsoldat quittiert und nach Schwerin zurückkehrt, verbringt Lea-Sophie ihr erstes Lebensjahr bei den Großeltern. Erst als die Eltern hören, wie sie den Großvater "Papa" nennt, werden sie energischer in ihrer Forderung, das Kind zu sich zu holen. Stefan T. sucht sich dennoch keine Arbeit, Geld kommt vom Sozialamt und von den Großeltern. Von ihnen kommt auch selbst gekochtes Essen und Kritik an Stefan T., der ihnen zu streng mit dem Kind ist. Nicole G. hält mal zu der einen, mal zu der anderen Seite.

"Sie glaubte, sie allein habe alles, was ihr Kind brauche", wird der Gutachter über sie sagen, und dass sie ihr geringes Selbstwertgefühl über ihre Rolle als Mutter habe stützen wollen. Ganz anders als ihre leibliche Mutter, die sie weggab, weil es ihr zu viel wurde mit all den Kindern. Die, so könnte man sagen, damals rechtzeitig die Notbremse zog. Um später, nachdem sich der Vater das Leben genommen hatte, einfach zu verschwinden.

Nicole G. und Stefan T. verwenden viel Kraft darauf, sich von den Großeltern G. abzugrenzen, die bei Leas Auszug sagen, dass das Kind, sobald es selbst entscheiden könne, zu ihnen zurückkommen werde. Die Eltern melden das Kind aus dem Kindergarten ab, weil sie ein Komplott mit der Leiterin vermuten. Sie gehen nicht zum Kinderarzt. Zweimal erscheint Norbert G. beim Jugendamt. Er findet seine Enkelin zu dünn und zu klein für ihr Alter. Er möchte wissen, ob sie, wie von den Eltern behauptet, tatsächlich wieder in einem Kindergarten angemeldet sei. Das Jugendamt fragt ihn, ob das Kindeswohl bedroht sei, erst dann könne man etwas tun. Norbert G. sagt aus, dass er seine hochschwangere Tochter nicht belasten wollte. Als Nicole G. und Stefan T. vom Besuch beim Jugendamt erfahren, ziehen sie sich noch weiter zurück. Schließlich stellen sie sogar die Klingel ab; Freunde haben sie ohnehin nicht.

Am sechsten Prozesstag räumen Nicole G. und Stefan T. ein, um den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Tochter gewusst zu haben. Zum Arzt seien sie nicht gegangen, weil sie fürchteten, man würde ihnen beide Kinder wegnehmen. Nicole G.'s Anwalt stellt ihr Fragen und sie antwortet mit ihrer leisen, freundlichen Stimme: Sie habe Lea-Sophie geliebt. "Sie war ein ganz, ganz liebes Kind". Alles sei normal gewesen: "Sie hat normal gegessen, normal getrunken, gespielt". Sie hätten Ausflüge zusammen gemacht, die Enten gefüttert. Lea-Sophie habe die Hunde sehr gemocht.

Aber als das Kind nach der Geburt des Bruders streikte, Schränke ausräumte und die Nahrung verweigerte, war sie nicht länger Bestätigung, sondern Bedrohung. Ein Kind, das sich verweigert, so mag es Nicole G. erschienen sein, verweist auf eine hilflose, überforderte Mutter. Und statt sich die Überforderung einzugestehen, opferte sie das Kind.

Fragt man Kinderpsychiater nach vergleichbaren Fällen, schütteln sie den Kopf. Es gibt keine vergleichbaren Fälle, weil in der Regel Hilfe geholt wird. Es sei nicht ungewöhnlich, dass ein Kind nicht esse, zudem vergehe nach drei Tagen das Hungergefühl. Ungewöhnlich, so sagen die Kinderpsychiater, sei nur die Reaktion der Eltern.

Nicole G. und Stefan T. wollen Lea-Sophie ermahnt haben, vernünftig zu sein, zu essen. Sie haben Traubenzuckerlösung in einen Becher in ihr Zimmer gestellt. Sie redeten sich ein, dass es am nächsten Tag besser würde. Aber irgendwann muss dieses Kind für sie aufgehört haben zu existieren. Stefan T. sagt, dass er sich an den Anblick des abgemagerten Kindes gewöhnt habe. Er habe auch nicht mehr so oft ins Kinderzimmer gesehen.

Der psychiatrische Sachverständige wird erklären, dass Stefan T. Konflikte meide, auf Kritik mit Rückzug reagiere. Dass er paranoide, schizophrene und selbstunsichere Persönlichkeitsanteile habe. Dass er dennoch vollständig schuldfähig sei. Und dass Stefan T. vielleicht nie auffällig geworden wäre, wenn er Berufssoldat bei der Bundeswehr und kinderlos geblieben wäre. Lebhaft soll er im Gespräch mit dem Psychiater nur einmal geworden sein: Als er erzählte, wie ihn Mitschüler wegen seines Ticks, eines Augenzwinkerns, verspotteten. Norbert G. sagt, dass seine Tochter immer wieder überlegt habe, sich von Stefan T. zu trennen, der Playstation spielte, statt ihr im Hauhalt und mit den Kindern zu helfen.

Nach einer Anzeige aus der Nachbarschaft, in der es heißt, dass man den Säugling kaum draußen sehe, klingelt das Jugendamt acht Tage vor Lea-Sophies Tod an der Haustür von Nicole G. und Stefan T. Vergeblich. Vermutlich war das Kind allein zu Hause. Am nächsten Tag erscheinen Nicole G. und Stefan T. mit dem Sohn. Lea-Sophie gehe es gut, versichern sie. Man werde sie bald dem Jugendamt vorstellen.

Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer für beide Angeklagten 13 Jahre Haft wegen Mordes durch Unterlassen. Sie seien, anders als in vielen ähnlichen Fällen von Kindstötung, in ordentlichen Verhältnissen aufgewachsen. Die Verteidiger plädieren auf Totschlag durch Unterlassen und fordern jeweils acht Jahre Haft. Das Urteil wird am Mittwoch gefällt.

Justin, der Bruder von Lea-Sophie, lebt jetzt bei den Großeltern G.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ein-toedlicher-rueckzug/
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Gast
New PostErstellt: 16.07.08, 22:18  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall Lea-Sophie
Hohe Haftstrafen für Lea-Sophies Eltern
Das Grab von Lea-Sophie auf dem Waldfriedhof in Schwerin. © dpa Fotograf: Jens Büttner
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Acht Monate nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat das Landgericht Schwerin die Eltern zu hohen Haftstrafen von jeweils elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter der Großen Strafkammer sprachen die 24 Jahre alte Mutter und den 26 Jahre alten Vater am Mittwoch des Mordes in Tateinheit mit der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig. Lea-Sophie war am 20. November 2007 nach einem wochenlangen Martyrium an den Folgen von Unterernährung und Vernachlässigung in einem Schweriner Krankenhaus gestorben. Das Mädchen wog zu diesem Zeitpunkt weniger als 7,4 Kilogramm. Im Verlauf des Prozesses wurde deutlich, dass die Fünfjährige auf die Geburt des Bruders Ende September 2007 mit Verhaltensauffälligkeiten und Nahrungsverweigerung reagierte hatte.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Eltern aus niederen Beweggründen handelten, nicht aber, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt, aus Grausamkeit. Die Anklagevertreter hatten je 13 Jahre Haft für die Eltern des Mädchens gefordert
Richter: Tod billigend in Kauf genommen

In seiner Urteilsbegründung warf der Vorsitzende Richter den Eltern vor, durch ihr Verhalten billigend in Kauf genommen zu haben, dass ihr Kind sterben könnte. Sie seien anfangs davon ausgegangen, dass Lea-Sophie wieder von allein mit dem Essen anfangen würde. Der Richter argumentierte, die Eltern hätten aus Angst, dass ihnen die Tochter und ihr im September 2007 geborener Bruder weggenommen würden, und auch aus Scham gehandelt. Die Mutter sei von der Reaktion ihrer Tocher überfordert gewesen. Der Angeklagte habe die Verantwortung auf seine Partnerin abgeschoben. Die Eltern hatten zugegeben, den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Tochter 14 Tage vor deren Tod erkannt zu haben. Psychiatrische Gutachter hatten dem Paar volle Schuldfähigkeit attestiert. Laut Aussagen eines Sachverständigen hatte die Angeklagte die Situation Lea-Sophies vor deren Tod "real wahrgenommen" und auch gewusst, dass sie Hilfe hätte holen müssen.

Als strafmildernd werteten die Richter die Alarmierung eines Notarztes wenige Stunden vor dem Tod des Mädchens durch die Eltern und ihr Geständnis im Prozess. Außerdem hätten beide Angeklagte glaubhaft Reue gezeigt.
Jugendamt trifft keine Mitschuld

Der Hungertod des kleinen Mädchens aus Schwerin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und in Schwerin schließlich zur Abwahl des Oberbürgermeisters Norbert Claussen (CDU) geführt. Gegen Angestellte der Stadt liegen 46 Anzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Laut Staatsanwaltschaft trifft das Jugendamt aber juristisch keine Mitschuld am tragischen Tod des Kindes. Das bestätigte auch die Kammer in der Urteilsbegründung.
Kinderschutzbund fordert Grundgesetzänderung

Der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, forderte im Gespräch mit NDR Info, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Er äußerte sich zudem skeptisch, dass harte Urteile gegen Eltern eine umfassend vorbeugende Wirkung entfalten könnten. Viele Fälle von Kindesvernachlässigung hätten ihre Ursachen in Überforderung oder psychischer Erkrankung. Hilgers forderte eine "Kultur der Wertschätzung und Hilfsbereitschaft, die man Eltern von Anfang an" entgegenbringen müsse. "Und da muss sich die gesamte Gesellschaft im Kern ändern", verlangte er.
Stand: 16.07.2008 17:17
Am Grab von Lea-Sophie © dpa Fotograf: Jens Büttner
Fall Lea-Sophie
Nach monatelangem Martyrium verhungert

Die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin ist nach einem monatelangen Martyrium verhungert. Ihr qualvoller Tod sorgte in Schwerin anschließend für heftige politische Turbulenzen.
mehr

http://www1.ndr.de/nachrichten/dossiers/leasophie/leasophie116.html
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Gast
New PostErstellt: 17.07.08, 20:29  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ermittlungen gegen Jugendamt eingestellt

Schwerin (ddp). Einen Tag nach dem Urteil gegen die Eltern der
verhungerten Lea-Sophie hat die Schweriner Staatsanwaltschaft die
Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes
eingestellt. Die Anklagebehörde begründete ihre Entscheidung am
Donnerstag damit, dass keine ausreichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der
städtischen Bediensteten vorlägen. Gegen Mitarbeiter des Jugendamtes
waren im Fall Lea-Sophie 46 Strafanzeigen aus dem gesamten
Bundesgebiet gestellt worden, unter anderem wegen unterlassener
Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung.

Die Mitarbeiter hätten sich bei möglichen Besuchen der Familie
aufgrund von Hinweisen der Großeltern vom November 2006 und Sommer
2007 zu diesem Zeitpunkt nur vom guten Pflege- und ausreichenden
Ernährungszustand von Lea-Sophie und dem nicht zu beanstandenden
hygienischen Zustand der Wohnung überzeugen können. Auch nicht
ansatzweise wäre damals erkennbar gewesen, dass die Eltern zu einem
späteren Zeitpunkt ihre Tochter vernachlässigen und sogar verhungern
und verdursten lassen könnten.

Die Eltern von Lea-Sophie waren am Mittwoch vom Schweriner
Landgericht wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die
24-jährige Mutter und der 26-jährige Vater müssen für elf Jahre und
neun Monate ins Gefängnis.

17.07.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89203
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New PostErstellt: 24.07.08, 07:22  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Freispruch für das Jugendamt

Von Andreas Frost

Der Hungertod der kleinen Lea-Sophie in Schwerin hat viele politische Wellen geschlagen. Er war im April sogar Anlass für die Abwahl von Schwerins Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU). Das deutliche Urteil im Prozess gegen die Eltern machte aber klar: Die Verantwortung trugen Mutter und Vater - und nicht die Politik.

Zweifellos wurden nach dem Tod des Mädchens schwere Mängel im Schweriner Jugendamt offengelegt und inzwischen behoben. Auch der zuständige Jugend-Dezernent erwies sich als heillos überfordert.
Mehr zum Artikel

* "Kind dem Hungertod überlassen - das ist Mord"
* Die Chronologie

Überreagiert hat allerdings die Schweriner Stadtvertretung, als sie dem Jugendamt quasi eine Mitschuld am Tod von Lea-Sophie attestierte. Dafür hat der Prozess keinerlei Indizien zutage befördert.

Mit ihrem schwach begründeten Urteil haben die Schweriner Kommunalpolitiker dem Ansehen der Sozialarbeiter wohl eher geschadet als genützt - und damit deren Arbeit für gefährdete Kinder schwerer als nötig gemacht.

erschienen am 17. Juli 2008
http://www.abendblatt.de/daten/2008/07/17/907829.html
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Gast
New PostErstellt: 24.07.08, 07:28  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ermittlungen im Fall Lea-Sophie gegen Jugendamt eingestellt
17.07.2008: Schwerin/MVregio Einen Tag nach dem Urteil gegen die Eltern der verhungerten Lea-Sophie hat die Schweriner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes eingestellt.
Foto: NDR


Foto: NDR

Die Anklagebehörde begründete ihre Entscheidung am Donnerstag damit, dass keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten vorliegen. Gegen Mitarbeiter des Jugendamtes waren im Fall Lea-Sophie 46 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet gestellt worden, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung.

Selbst wenn die Mitarbeiter des Jugendamtes die rechtliche Möglichkeit gehabt hätten, sich aufgrund von Hinweisen der Großeltern vom November 2006 und Sommer 2007 auch gegen den Willen der Eltern Zugang zu dem Kind zu verschaffen, hätten sie sich zu diesem Zeitpunkt nur vom guten Pflege- und ausreichenden Ernährungszustand von Lea-Sophie und dem nicht zu beanstandenden hygienischen Zustand der Wohnung überzeugen können, hieß es. Auch nicht ansatzweise wäre damals erkennbar gewesen, dass die Eltern zu einem späteren Zeitpunkt ihre Tochter vernachlässigen und sogar verhungern und verdursten lassen könnten.

Die Eltern von Lea-Sophie waren am Mittwoch vom Schweriner Landgericht wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die 24-jährige Mutter und der 26-jährige Vater müssen für elf Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

MVregio Landesdienst mv/sn
http://www.mvregio.de/show/145895.html
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New PostErstellt: 24.07.08, 07:37  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

17.07.2008, 16:37 Uhr
(AFP)
Ermittlungen gegen Jugendamt im Fall Lea-Sophie eingestellt
Staatsanwaltschaft: Keine Anhaltspunkte für Straftat
Bild zum Artikel, (C) AFP
Grabstein von Lea-Sophie
© DDP/AFP / Danny Gohlke
Einen Tag nachdem die Eltern der in Schwerin verhungerten Lea-Sophie wegen Mordes verurteilt wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Straftat, teilte die Behörde mit. Nach dem Tod des Mädchens waren bei der Staatsanwaltschaft 46 Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung oder Beihilfe zu einem Tötungsdelikt eingegangen. Die Eltern wurden vom Landgericht wegen Mordes durch Unterlassen zu je elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der Großvater Lea-Sophies hatte sich rund ein Jahr vor deren Tod im November 2007 an das Jugendamt gewandt. Wenn das Jugendamt bei Lea-Sophies Familie zu diesem Zeitpunkt einen Hausbesuch gemacht hätte, hätte es sich laut Staatsanwaltschaft vom guten Pflege- und ausreichenden Ernährungszustand des Kindes ein Bild machen können. Es wäre nicht zu erkennen gewesen, dass die Eltern wenige Monate später ihre Tochter verhungern lassen würden. Auch die Großeltern haben laut Staatsanwaltschaft beim Jugendamt nicht beklagt, dass das Kindeswohl in Gefahr sei.

Als eine Woche vor dem Tod von Lea-Sophie ein anonymer Hinweis aus der Nachbarschaft beim Jugendamt einging, der sich auf den kleinen Bruder des Mädchens bezog, reagierte das Jugendamt sofort. Weil ein Hausbesuch fehlschlug, wurden die Eltern zum Jugendamt geladen und präsentierten einen wohlgenährten Säugling. Über den Zustand Lea-Sophies logen sie den Angaben zufolge den Sozialarbeiter an, was dieser nicht erkennen konnte.

© 2008 AFP

http://www.oberpfalznetz.de/nachrichten/newsmlmmd_17424f3c38bd3c4f84e46d6c9b971f78_501_xml-106-Tafp-Sdeutschland,1,0.html
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New PostErstellt: 24.07.08, 07:41  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ermittlungen gegen Jugendamt im Fall Lea-Sophie eingestellt

Einen Tag nachdem die Eltern der in Schwerin verhungerten Lea-Sophie wegen Mordes verurteilt wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugenamtes eingestellt.

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Einen Tag nachdem die Eltern der in Schwerin verhungerten Lea-Sophie wegen Mordes verurteilt wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Straftat, teilte die Behörde mit. Nach dem Tod des Mädchens waren bei der Staatsanwaltschaft 46 Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung oder Beihilfe zu einem Tötungsdelikt eingegangen. Die Eltern wurden vom Landgericht wegen Mordes durch Unterlassen zu je elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der Großvater Lea-Sophies hatte sich rund ein Jahr vor deren Tod im November 2007 an das Jugendamt gewandt. Wenn das Jugendamt bei Lea-Sophies Familie zu diesem Zeitpunkt einen Hausbesuch gemacht hätte, hätte es sich laut Staatsanwaltschaft vom guten Pflege- und ausreichenden Ernährungszustand des Kindes ein Bild machen können. Es wäre nicht zu erkennen gewesen, dass die Eltern wenige Monate später ihre Tochter verhungern lassen würden. Auch die Großeltern haben laut Staatsanwaltschaft beim Jugendamt nicht beklagt, dass das Kindeswohl in Gefahr sei.

Als eine Woche vor dem Tod von Lea-Sophie ein anonymer Hinweis aus der Nachbarschaft beim Jugendamt einging, der sich auf den kleinen Bruder des Mädchens bezog, reagierte das Jugendamt sofort. Weil ein Hausbesuch fehlschlug, wurden die Eltern zum Jugendamt geladen und präsentierten einen wohlgenährten Säugling. Über den Zustand Lea-Sophies logen sie den Angaben zufolge den Sozialarbeiter an, was dieser nicht erkennen konnte.


Veröffentlicht am 17.07.2008 16:39 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 18.07.2008 11:42 Uhr
http://www.haz.de/newsroom/weltimspiegel/zentral/weltimspiegel/art1018,640288
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New PostErstellt: 24.07.08, 07:48  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

18. Juli 2008
Im Fall Lea-Sophie Ermittlungen gegen Jugendamt eingestellt


Schwerin - Die Staatsanwaltschaft hat im Fall der verhungerten fünfjährigen Lea-Sophie die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes eingestellt. Es gebe keine «zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten», teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Erst am Mittwoch hatte das Landgericht Schwerin die Eltern von Lea-Sophie wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu jeweils elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Insgesamt hatten 46 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung gegen Jugendamtsmitarbeiter vorgelegen.

Wären Mitarbeiter des Jugendamtes den Hinweisen von Lea-Sophies Großeltern im November 2006 und Sommer 2007 nachgegangen, hätten sie ein ausreichend ernährtes Mädchen vorgefunden. Erst nach der Geburt ihres Bruders im September 2007 hatte Lea-Sophie begonnen, Nahrung zu verweigern. Ein anonymer Hinweis vom 12. November an das Jugendamt hatte nicht Lea-Sophie, sondern ihrem kleinen Bruder gegolten. Am 20. November war die Fünfjährige an Auszehrung gestorben.

http://www.net-tribune.de/article/180708-26.php
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New PostErstellt: 24.07.08, 07:55  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Kripo-Beamte kritisieren Staatsanwaltschaft im Fall Lea-Sophie
21.07.2008: Schwerin/MVregio Im Mordfall Lea-Sophie hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die Einstellung der Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes durch die Staatsanwaltschaft kritisiert.
Kripo-Beamte kritisieren Staatsanwaltschaft im Fall Lea-Sophie

Zwar kenne man nicht den konkreten Inhalt der 46 Strafanzeigen und das Ergebnis der sich daran anschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sagte der stellvertretende BDK-Landeschef Mecklenburg-Vorpommerns, Frank Böhme, am Sonntag in Schwerin. "Es scheint uns aber wirklichkeitsfern, das Jugendamt von jeglicher Verantwortung für den Tod von Lea-Sophie freizusprechen."

Es sei offensichtlich die Chance verpasst worden, durch umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen auf Hintergründe zu stoßen, die ein weit größeres Dilemma offenbarten, sagte Böhme. Der Fall zeige, dass Kinder im wirklichen gesellschaftlichen und politischen Leben keine Lobby hätten.

Die Staatsanwaltschaft habe den betreffenden Mitarbeitern im Jugendamt Schwerin einen Persilschein ausgestellt, kritisierte Böhme. Nun werde der Fall lediglich in der Verwaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgearbeitet. Für den BKK bleibe strittig, ob hier wirklich eine Pflichtverletzung unterhalb der Schwelle der strafrechtlichen Verfolgung vorgelegen habe.

Die Eltern der verhungerten und verdursteten Lea-Sophie waren am Mittwoch vom Schweriner Landgericht wegen Mordes zu Haftstrafen von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Einen Tag später waren die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes eingestellt worden. Nach Angaben der Anklagebehörde lagen keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten vor.

MVregio Landesdienst mv/sn
http://www.mvregio.de/show/146269.html
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New PostErstellt: 24.07.08, 08:18  Betreff: Re: Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

dpa/regioline vom 20.07.2008 12:50
Kriminalbeamte kritisieren Schweriner Staatsanwaltschaft
Rostock (dpa/mv) - Die Entscheidung, die Ermittlungen gegen das Schweriner Jugendamt nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie einzustellen, ist vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert worden. "Nur die involvierten Verantwortlichen aus der Politik und den beteiligten Behörden können eine ehrliche Antwort zu dem "Warum" geben", erklärte der Sprecher des BDK-Landesverbandes, Frank Böhme, am Sonntag. Die Staatsanwaltschaft habe den beteiligten Mitarbeitern des Jugendamtes einen "Persilschein" ausgestellt. Die Eltern des Mädchens wurden zu Haftstrafen von jeweils elf Jahren und neun Monaten verurteilt.
http://www.ln-online.de/artikel/2429398/
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