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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 10.10.07, 18:54     Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin Antwort mit Zitat  

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Kevins Tod erschütterte Bremen
Leiche des Zweijährigen vor einem Jahr im Kühlschrank gefunden

Bremen (ddp). Auf dem Grabstein in Bremen-Walle steht schlicht
«Kevin 2006». Eine kurze Inschrift, hinter der sich ein grausames
Schicksal verbirgt. Eingerahmt ist der Stein von roten Blumen und
Kuscheltieren sowie von einem Brief: «Wir hätten besser auf dich
aufpassen müssen», ist zu lesen. Vor einem Jahr fanden Polizeibeamte
den zweijährigen Kevin tot im Kühlschrank in der Wohnung des
Ziehvaters. Der Junge sollte am 10. Oktober 2006 ins Heim gebracht
werden. Die Beamten kamen Monate zu spät. Der tragische Tod des
Jungen, der von seinem drogenabhängigen Ziehvater auf schwerste Weise
misshandelt worden war, erschütterte Bremen.

Das Kind erlitt vor seinem Tod schwere Qualen. Ihm wurden fast
alle Knochen gebrochen. Die Leiche lag, eingewickelt in Plastiksäcke,
bereits mehrere Monate im Kühlschrank. Das Jugendamt hatte das
Verschwinden des Jungen nicht bemerkt. Am 11. Oktober 2006 trat
Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) zurück. Sie übernahm die politische
Verantwortung.

Strukturelle Mängel im Jugendamt
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss stellte später
erhebliche strukturelle Mängel im Jugendamt fest, die neben dem
persönlichen Versagen von Mitarbeitern zum Tod des Jungen geführt
hätten. Im Fokus der Kritik standen der Fallmanager und der
Amtsvormund des Kleinkindes. «Kevin könnte heute noch leben, wenn man
gehandelt hätte», sagte der Ausschuss-Vorsitzende Helmut Pflugrath
(CDU) bei der Vorstellung des Abschlussberichtes. Der Junge war Ende
April 2006 von Jugendamtsmitarbeitern zuletzt lebend gesehen worden.

Viel wurde darüber diskutiert, ob die eingeleiteten Sparmaßnahmen
im Sozialressort mit zum Tod des Kindes beigetragen hätten. Das
konnte der Ausschuss jedoch nicht erkennen. «Kevin war nicht Opfer
von Sparmaßnahmen», hatte Pflugrath betont. Es sei ständig Geld für
Hilfsmaßnahmen bereitgestellt worden, die der vorbestrafte Ziehvater
aber verweigert hätte. Dieser hatte das Jugendamt mit immer neuen
Lügengeschichten hingehalten.

Keine Entscheidungen nach Aktenlage
«Wir müssen die Sozial- und Jugendpolitik neu erfinden», sagte
Ausschussmitglied Hermann Kleen (SPD) zum Abschluss des
Untersuchungsausschusses. Diese Forderung wurde in Bremen Ernst
genommen und inzwischen umzusetzen versucht. Kinder in
problematischen Familien werden nun öfter als bisher persönlich von
Betreuern besucht. Entscheidungen nur nach Aktenlage sollen der
Vergangenheit angehören. Es wurde mehr Personal eingestellt, ein rund
um die Uhr besetztes Kinderschutztelefon eingerichtet und ein
Kindeswohlgesetz verabschiedet. Vor allem hat Sozialsenatorin
Ingelore Rosenkötter (SPD) eine höhere Sensibilität in Bremen
beobachtet. «Wir haben einen neuen Stellenwert im politischen und
gesellschaftlichen Bewusstsein für das Kindeswohl erhalten.»

Am 24. Oktober beginnt der Mord-Prozess gegen den Ziehvater
Kevins. Bis zuletzt fehlten dem Gericht noch Stellungnahmen sowie ein
Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Aufgrund des zeitweise
beeinträchtigten Gesundheitszustands des Angeklagten konnte dieses
lange nicht erstellt werden. Das Schwurgericht hat 16 Prozesstermine
bis zum Januar vereinbart. Trotz der umfangreichen Maßnahmen in der
Kinder- und Jugendhilfe schließt Rosenkötter nicht aus, dass sich ein
Fall wie der von Kevin wiederholen kann. «Es wird keine
100-prozentige Sicherheit geben können.»

10.10.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=84330
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