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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 05.09.07, 19:01     Betreff: Re: Muuter sticht auf zweieinhaljährigen Sohn ein Antwort mit Zitat  

Einfache Mütze, Schal und Halswärmer...
vom 04.09.2007


Mutter rammt Sohn Messer ins Herz


47-Jährige vor Gericht - Halbbruder des Opfers rettete den Zweijährigen


Die 47-Jährige räumte vor Gericht den Mordversuch an ihrem kleinen Sohn ein. Sie stieß dem Kind ein Kartoffelmesser ins Herz. (Foto: dpa)



München (lby). Mit einem Geständnis hat gestern vor dem Schwurgericht München I der Prozess gegen eine Mutter wegen eines Mordversuchs an ihrem kleinen Sohn begonnen. Unter Tränen räumte die 47-Jährige ein, dem damals zwei Jahre und acht Monate alten Buben am 11. Oktober 2006 ein Kartoffelmesser ins Herz gestoßen zu haben. „Ich weiß nicht, was mich dazu bewegt hat“, sagte die Alkoholikerin, „es wird mir für immer unerklärlich sein“. Zur Tatzeit hatte die Angeklagte einen Alkoholpegel um die drei Promille. Der jetzt 21-jährige Halbbruder des Opfers hatte der Mutter das Kind entrissen und es zu Nachbarn gebracht. Das Kleinkind wurde durch eine Notoperation gerettet, seine Verletzung ist folgenlos verheilt. Ärzte haben allerdings die Vermutung, der Bub sei durch die Alkoholkrankheit der Angeklagten in der Entwicklung gestört. Das Kind lebt jetzt bei Pflegeeltern. Die Mutter, Tochter eines Trinkers, hat zwei Söhne aus zwei geschiedenen Ehen. Die dritte Schwangerschaft von ihrem neuen Lebensgefährten wollte sie nach ihren Angaben abbrechen, doch sei es für eine Abtreibung zu spät gewesen. So sei der Kleine „zum Wunschkind geworden“. Das Jugendamt wusste von der Trunksucht der Frau und riet zu einer Mutter-Kind-Therapie. Doch die Angeklagte weigerte sich und brach eine Suchtbehandlung ab. Sie habe das Problem „nicht richtig eingeschätzt“. Erst in der Untersuchungshaft sei ihr klar geworden, „was der Alkohol aus mir gemacht hat“. Sie schlug alle Warnungen in den Wind, das Kind könne ihr genommen werden, wenn sie mit dem Trinken nicht aufhöre. Am Tattag entschuldigte die 47-Jährige den Kleinen in der Kinderkrippe, in der ihn das Amt neun Stunden täglich betreuen ließ. Die Angeklagte wollte ausgemusterte Möbel verkaufen, doch der Interessent sprang ab. Dies habe sie geärgert. Ihr ältester Sohn habe ein Gespräch mit ihr verweigert, was ihren „Frust“ noch gesteigert habe. Warum sie diesen an dem Kleinen ausließ, frage sie sich „ständig“. Der Prozess wird voraussichtlich vier Tage dauern.

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-17151887&Ressort=bay&Ausgabe=a&RessLang=&BNR=0
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