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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 13.05.17, 06:43     Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf. Antwort mit Zitat  

Braun Thermoscan IRT 4520 Fieberther...
.
TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“, IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde, und wie viele solcher „Erklärungen“ tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
Vielleicht hat
das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.


Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung ist vom Tisch !!Niemand verwendet sie mehr !!

[ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefahr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt von Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mail 2017. ]

    Zitat:
    .
    Von:
    SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe

    An:
    martinidegrossi[a]yahoo.com.au


    Sehr geehrter Herr Mitchell,

    vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.


    Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.

    Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.

    Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.

    Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.

    Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.

    Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.

    Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.

    Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.

    In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.

    Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

    Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte Karsties

    Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe

    .

Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!

PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ))
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