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Die Anwältin meines Mannes hatte auch beantragt, dass der Titel erst msal nicht vollstreckt werden kann bzw. reduziert wird.
Hierfür mußte er eine eidestattliche Erklärung abgeben, dass er immer ordentlich alles bezahlt hat (keine Unterhaltsrückstände bestehen).
Daraufhin hat der Richter den Titel für den Betreuungs- und Vorsorgeunterhalt vorläufig von € 645,-- auf € 590,-- reduziert. Zu dem Zeitpunkt galt allerdings noch das alte Unterhaltsrecht (Mitte November 2007) und es war noch nicht absehbar, dass das neue Recht wirklich so schnell kommt. Daher wohl die geringe Reduzierung.
Ob vorläufig reduziert wird, hängt allerdings vom Richter und den Argumenten des Anwalts ab.