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Ich gebe Ingrid absolut recht. Nichts hassen Richter mehr, als wenn man ohne Vergleichsversuch vor Gericht geht.
Auch wenn man von vorneherein weiß, dass es nichts bringt (war bei uns auch so). Aber es muß ein ernstgemeintes und faires Angebot sein. Wie gesagt, die Ex meines Mannes bekommt per Gerichtsvergleich sogar weniger als im außergerichtlichen Vergleichsangebot. Das hat der Richter gar nicht gerne gesehen, obwohl er sonst immer auf ihrer Seite war.
Am Besten laßt Euch von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Das Ganze ohne Anwalt zu machen, ist durch die Änderung des Unterhaltsrechts fast schon grob fahrlässig zu nennen. Im Zweifelsfall gibt es Prozesskostenhilfe.
Schaut vorher auf der Internet-Seite des Wunsch-Anwalts nach, ob er sich schon mit dem neuen Recht auseinandergesetzt hat.
Viele Grüße gaggien