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Hallo zusammen,
wir haben mal wieder nette Post im Briefkasten gehabt. Heute kam der Kostenfestsetzungsbeschluß vom Amtsgericht und damit die Rechnung des Anwaltes der Ex, die mein LG - weil Prozess verloren - auch zahlen muss.
Die Verhandlung war im April und der Kostenfestsetzungsbeschluß ging uns heute per Post zu. Mit dabei ein Betrag von 120,- €, da wir zusätzlich die Verzinsung des geforderten Betrages seit April mit 8,5 % an den Anwalt zahlen sollen.
Kann das wirklich sein ? Wir haben die Rechnung doch erst heute bekommen und können nichts dafür, dass der Betrag aus der Verhandlung im April erst heute an uns bekanntgegeben wurde.
Ich glaube langsam an nichts mehr, hat das schon mal jemand gehört ?
Danke Euch
´stueck