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Hallo Twister,
nun man kann den Betrag auch bezahlen, bevor der Kostenfestsetzungsbeschluss da ist. Der
eigene Anwalt rechnet aus und man zahlt dann 90 % oder mehr. Damit minimiert man die
Zinsen.
Man muss ja nicht zwingend einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen (wobei er
durchaus sehr sinnvoll sein kann).
So haben wir es dann später meist gemacht.
Gruß
Ingrid
Von: twister [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 27. September 2008 20:24
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Verzinsung nach Kostenfestsetzungsbeschluß
Hi,
na, das ist ja eine nette "Anlage"form: 8,5% - da kommt keine Direktbank mit.
Die Gerichtskasse schafft es nicht, innerhalb von 4 Wochen den Abschluss zu machen und
für die Verzögerung muss der Bürger zahlen?
Selbst wenn der - nach verlorenem Prozess - das Geld auf die hohe Kante legen würde,
weil er weiß, dass da noch was kommt, zahlt er im Schnitt noch 3,5% drauf. Unglaublich.
Erstaunter Gruß
twister
(mit Bankhintergrund)
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