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Hallo Sigi,
das hinterlegte Urteil ist eine Sache – wie die Behörden der jeweiligen
Gemeinden agieren eine andere Sache.
Beim VafK gibt es zum doppelten Hauptwohnsitz eine Arbeitsgruppe und
dort einen festen Ansprechpartner. Bitte gib mir Deine e-mail-Adresse an
meine Mail-Adresse (nicht das Carookee-Mailsystem – ist meist defekt)
und dann werde ich Dir den Ansprechpartner mailen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sigi [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2005 13:02
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für
allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Doppelwohnsitz
Hallo Ihr Lieben,
noch eine Frage zum Doppelwohnsitz:
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann besteht dieser für das Kind
grundsätzlich und unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht??
(Beide Elterteile haben das Sorgerecht, die Mutter das ABR.)
Das Kind ist beim Wohnsitz der Mutter angemeldet.
Muss es zusätzlich beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz des Vaters
angemeldet werden?
Oder ist dies nicht erforderlich, weil das Kind diesen Anspruch sowieso
hat?
Bei unserem Einwohnermeldeamt kam die Auskunft, dass ein Zweitwohnsitz
gemeldet
werden könne, dies aber lieber nur mit der Unterschrift beider
Elternteile.
Liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters oder gibt es hier rechtlich
andere Grundlagen?
Für mich bedeutet Doppelwohnsitz: 2x Erstwohnsitz. Oder liege ich hier
falsch?
Bisher kann ich Urteile immer noch 5x lesen und verstehe immer noch
nicht alles, wenn
überhaupt.....
Lieben Gruß
Sigi
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de