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Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Scheidung in Abwesenheit?
Hallo zusammen
so langsam geht es in die "heiße Phase", dachten wir zumindest, aber nun ist ein Krankheitsfall dazwischen gekommen und wir wissen nicht, wie lange dies die Noch-Frau meines LG außer Gefecht setzt, bzw. wie lange sie die Krankensituation ausnutzt.
Meine Frage ist, kann und darf eine Scheidung auch in Abweseneheit ausgesprochen werden, wenn ja, wie lange wäre die Frist? Und kann das nur unter bestimmten Umständen geschehen etc.? Denn wir haben nun Angst, dass sie die Krankheit immer weiter vorschiebt, um die Scheidung rauszuzögern. Sie hat nämlich noch nicht alle Unterlagen für die Rentenberechnung herbei geschafft, da sie aber nie gearbeitet hat, außer einer abgebrochenen AUsbildung, kann das so schwer eigentlich nicht sein. Die Scheidung wurde im Übrigen Anfang Dez. eingereicht.
Viele Grüße und wie immer DANKE für eure Hilfe
Sharon
Hallo Sharon,
Hallo Sharon,
warum habt ihr es so eilig? Lasst es einfach laufen. Gehe davon aus, wenn
die Ex merkt, dass Ihr es nicht erwarten könnt, wird sie alle Register
ziehen um es noch länger dauern zu lassen.
Wenn noch nicht einmal die Rentenberechnung durch ist, wird der Richter noch
lange keinen Scheidungstermin ansetzen. Wenn er dann endlich die Rente hat,
wird er sich auch kein Bein ausreißen um die Sache zu beschleunigen. Die
Rentenversicherungsträger können seeeeehhr lange brauchen (es gab Fälle von
einem Jahr), bis sie endlich, nachdem die Unterlagen alle dort sind, die
Berechnung ans Gericht schicken. Jede Rückfrage bei den
Rentenversicherungsträgern, ob sie denn nicht bald fertig sind, verzögert
die Bearbeitung.
Dann hat jede Partei noch Zeit die Berechnung zu überprüfen und Korrekturen
zu verlangen. Danach fängt der Richter erst mal an zu überlegen, ob er in
den Terminkalender gucken soll, wann er einen Termin frei hätte. Dann hat an
dem angesetzten Termin der gegnerische Anwalt keine Zeit. Zwei bis drei
Monate später gibt es dann den Ersatztermin. Dort hat dann Euer Anwalt
Urlaub. Dann sind Gerichtsferien. Dann fällt der Gegenseite ein, sie will
doch noch einen Antrag zum Hausrat/Vermögen/Sorgerecht oder was auch immer
stellen. Also wird da erst monatelang hin- und hergeschrieben. Du bist vor
einem realen Gericht. Was im Fernsehen gezeigt wird ist Fantasie und hat mit
dem gerichtlichen Alltag nichts, aber auch gar nichts, zu tun.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sharon [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 6. Februar 2006 20:40
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für allgemeine
Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Scheidung in Abwesenheit?
Hallo zusammen
so langsam geht es in die "heiße Phase", dachten wir zumindest, aber nun ist
ein Krankheitsfall dazwischen gekommen und wir wissen nicht, wie lange dies
die Noch-Frau meines LG außer Gefecht setzt, bzw. wie lange sie die
Krankensituation ausnutzt.
Meine Frage ist, kann und darf eine Scheidung auch in Abweseneheit
ausgesprochen werden, wenn ja, wie lange wäre die Frist? Und kann das nur
unter bestimmten Umständen geschehen etc.? Denn wir haben nun Angst, dass
sie die Krankheit immer weiter vorschiebt, um die Scheidung rauszuzögern.
Sie hat nämlich noch nicht alle Unterlagen für die Rentenberechnung herbei
geschafft, da sie aber nie gearbeitet hat, außer einer abgebrochenen
AUsbildung, kann das so schwer eigentlich nicht sein. Die Scheidung wurde im
Übrigen Anfang Dez. eingereicht.
Viele Grüße und wie immer DANKE für eure Hilfe
Sharon
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Re: Scheidung in Abwesenheit?
lilli,
06.02.06, 19:07
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bei meiner Scheidung war ich nicht anwesend, da ich am selben Tag meinen Kleinen via Kaiserschnitt zur Welt brachte. Das war allerdings im Vorfeld so abgeklärt, ich hatte hier an meinem Wohnort eine Anhörung beim Richter, Dauer ganze 10 Minuten. Dieser hat dann das Protokoll an das für unsere Scheidung zuständige Amtsgericht geschickt und mein Exmann bekam in "seiner" Verhandlung das Protokoll vorgelesen, stimmte ebenfalls der Scheidung zu und vorbei wars.
Wenn bei euch aber noch nicht einmal der Versorgungsausgleich geklärt ist, dürfte sich das mit Sicherheit noch etwas hinziehen. da die Scheidung auch erst Ende letztens Jahres eingereicht wurde.
Mein Ex hat die Scheidung im Januar (oder Februar) 2004 eingereicht, geschieden wurden wir am 16.9.2004. Und bei uns war im Vorfeld alles geklärt, es kamen auch keine weiteren Anträge (Unterhalt, Zugewinn etc.) dazu.
Lg
lilli