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Hallo Yannica,
so "bescheiden" wie Eure Situation auch ist, ihr seid wie fast alle hier kein Einzelfall.
Vielleicht sollte aber mal der Bruder von Melina einen Umgang mit seiner Schwester einklagen. Was sagt das Jugendamt denn dazu? Hier müsste es doch auch Möglichkeiten geben. Aber es können dir hier bestimmt noch die anderen recht gut weiterhelfen. Seid schon mal froh, dass ihr wenigstens 1 Kind habt, welches bei Euch lebt. Bei uns klappt garnichts mehr. Ich verfahre auch mit der 50/50-Regelung mit meinem Ex und unserer Tochter, was auch wunderbar klappt. Bei meinem LG ist natürlich genau das Gegenteil und wir haben jetzt auch die Besuchsrechtsklage eingereicht.
Aber vielleicht könnt ihr es ja wirklich mit dem Bruder mal probieren und vielleicht einen anderen Anwalt einschalten.
Ich drücke dir die Daumen.
Hallah