Beitrag 311 von 428 (73%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Barbara,
von einem erwachsenen Beteiligten ein psychologisches Gutachten - z. B. über Borderline - zu beantragen macht meist keinen Sinn. Der/die Beteiligten haben nämlich das Recht sich der Begutachtung zu verweigern.
Die meisten psychisch angeschlagenen Personen lassen sich nicht begutachten. Das Gericht kann die Begutachtung nicht erzwingen.
Im Fall Eueres Bekannten hat die Mutter einen ähnlichen Fehler gemacht wie der frühere Leverkusener Trainer Daum. Er hätte auch vom Gericht nicht zur Haarprobe gezwungen werden können.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Barbara aus Wangen
Sent: Wednesday, September 29, 2004 9:25 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Wer kann uns Tips geben zum Umgangsrecht!?
Hallo, Steffi,
ähnlich wie bei Euch ist es bei uns auch gerade.
Auch wir überlegten, ein Gutachten anfertigen zu lassen.
Das hat aber -wenn überhaupt - nur dann Erfolg, wenn der Mutter eine psychische Störung nachgewiesen werden kann, und der Gutachter nicht gerade mit dem Richter befreundet ist.
Ein "guter" Familienanwalt muß den Antrag auf Familiengutachten und Sozialpsychiatrisches Gutachten über die Mutter stellen.
Es gibt in unserem Bekanntenkreis einen Fall, da hat der vVter das Kind zugesprochen bekommen, weil die Mutter nachweislich an Borderline-Syndrom leidet.
Aber es ist, glaube ich immer eine Gratwanderung.
In welchem Gebiet wohnt ihr?
Ich habe nämlich vor, bei uns in Oberbayern eine Kontaktgruppe zu gründen, damit man nicht nur mailt, sondern ganz konkret sich treffen und austauschen kann.
Je mehr Betroffene und deren Geschichten man kennt, umso mehr Möglichkeiten tun sich auf.
Mein Lebensgefährte ist auch sehr angespannt, und ziemlich am Boden, ich versuche also auf diesem Weg, mich zu engagieren, zu zeigen, daß ich helfen will.
Gemeinsam sind wir eben doch stärker.
Liebe Grüße,
Barbara aus Wangen