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Guten Morgen zusammen,
wollte Euch kurz berichten wie es weitergeht. Wir haben dem Anwalt nun das Mandat entzogen und uns einen neuen gesucht. Dieser bestätigte zwei heftige Fehler, zu denen uns unser alter Anwalt geraten hatte.
Gegen das unglaubliche TU Urteil nicht in Berufung zu gehen, da uns mitgeteilt wurde, dass er deswegen den Scheidungsantrag zurücknehmen müsste ( hieße für 2,5 Jahre weitere Rentenansprüche von Ex ) und den Kindesunterhalt nicht "freiwillig" titulieren zu lassen, da er das im Verfahren anerkennen könne, wäre das Gleiche ( hat uns nochmal ca. 5.400 € Erhöhung des Streitwertes für unseren und den Gegenanwalt den wir auch zahlen mussten gebracht). Beide "Ratschläge" unseres nun gekündigten Anwaltes haben wir schriftlich, unser neuer Anwalt deutete nach erster Kenntnis der Sachlage an, das man dagegen Schadenersatz geltend machen könnte, da wir es beweisen können.
Gibt es eine realistische Chance z.B. wenigstens einen Teil des Honorars zurückzubekommen ? Ich kann mir kaum vorstellen, dass man bei einer Klage gegen einen Anwalt Erfolg haben könnte wenn nicht grade eine Frist beweisbar verschludert wurde o.ä. Weiß jemand wie sowas ablaufen würde? Wenn man sich an die Anwaltskammer wenden würde, was kommen da für Kosten auf einen zu ? Einen evtl. anders ausgefallener TU bei der Berufung kann man ja kaum in konkrete Geldbeträge fassen, außerdem sind wir diese ganzen Klagen/Gericht/RA/Geschichten soo leid, jetzt noch ne Baustelle aufmachen ?
Danke für´s zulesen
´stueck