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Tachchen "suessstueck",
nun bin ich der Paragraphenreiterei wenig kundig, aber meines Wissens
hat ein Anwalt, der nachweislich falsch beraten hat, alle durch die
Falschberatung entstandenen Schäden zu ersetzen. Dazu zählen auch die
Folgeschäden (-> erhöhter Rentenausgleich).
Anwälte bedürfen wegen der Gefahr der Falschberatung auch einer
Versicherung; Richter für nachweisliche Fehlentscheidungen nicht. In
solchen Fällen steht die arbeitende Bevölkerung, sprich: der
Steuerzahler, ein.
Ähnlich wie derzeit in der Finanzkrise. Die Manager erhalten den
Goldenen Handschlag, die Sparer gucken in die Röhre.
Hoffentlich verfügt euer frühere Anwalt über die notwendige Versicherung.
LG
Hartmut
suessstueck schrieb: