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Hallo Maus,
der § 1579 BGB klärt, ab wann ein Unterhaltsanspruch verwirkt, gemindert
oder zeitlich begrenzt wird. Es ist so, dass auch nach vielen Jahren
noch Unterhaltsansprüche auftreten können. Selbst Exfrauen, die ihren
früheren Männern nichts böses wollen, können regelrecht dazu gezwungen
werden. Beispielsweise wenn sie Sozialhilfe benötigen (wegen Krankheit,
Alter usw.) kommt das Sozialamt auf den früheren Ehemann zu und will
dort möglichst viel Geld wieder abschöpfen. Schaden kann es nichts, wenn
Du (besser er) dann evtl. nachweisen kann, dass sie Ansprüche gegen ihn
verwirkt hätte. Jetzt kann er das nicht gerichtlich klären lassen, das
das „Rechtsschutzbedürfnis“ fehlt – er zahlt ja keinen Unterhalt, also
braucht er deswegen nichts unternehmen.
Rufmordklage halte ich auch nicht für sinnvoll. Aber eine Klage auf
Unterlassung ist ganz was anderes. Kannst Dich an die „gefärbten Haare“
des Bundeskanzlers erinnern. Eine Zeitung behauptete er färbt die Haare.
Er hat auf Unterlassung geklagt, weil er sie, so sagt er, nicht färbt.
Wenn die Zeitung wieder die Behauptung aufstellt er würde die Haare
färben, müsste die Zeitung einen gerichtlich bestimmten Betrag (Höhe
weiß ich jetzt nicht) bezahlen.
Der Weg ist etwa so: Du müsstest die Ex per Einschreiben/Rückantwort
eine Unterlassungserklärung zuschicken, in der sie sich verpflichtet
genau benannte Äußerungen nicht mehr zu machen. Wenn sie es doch tut,
verpflichtet sie sich, Betrag X als Strafe zu bezahlen. Gleichzeitig
auffordern, mit einer genau genannten Frist (Datum) diese
Unterlassungserklärung unterschrieben an Dich zurückzusenden. Wenn die
Frist verstrichen ist und sie nicht unterschrieben hat, Anwalt aufsuchen
und die Unterlassungsklage auf den Weg bringen. Wenn Die Strafsumme
nicht so hoch ist, ist der Streitwert für Dich auch finanzierbar. Hierzu
wirst Du aber schon die Zeugen benötigen. Alles muss zeitnah an die
Verleumdungen geschehen. Geht vorab auch per einstweiliger Anordnung.
Feuer- und Rauchmelder anschaffen, beruhigt Euch auch ein wenig.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Maus [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 29. Dezember 2004 12:05
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Meinungsaustausch Erst-
und Zweitfrauen
Betreff: [Zweitfrauen-Forum] Re: Von Eifersucht zerfressen...
Das mit den schriftlichen Aussagen ist eine gute Idee, werde ich auf
jeden Fall machen, man weiß ja nie. Was sagt dieser § denn aus? Liege
ich richtig, dass es was mit Verwirkung von Unterhalt wegen übler
Nachrede oder so auf sich hat? Könnte sie denn theoretisch tatsächlich
jederzeit wieder Anspruch auf Unterhalt haben? Auch in zehn Jahren noch?
Obwohl die nur fünf Jahre verheiratet waren? Das Problem ist, dass ich
eigentlich nicht vor habe noch eine Baustelle mehr zu eröffnen, wir sind
seit gut zwei Jahren immer und immer wieder vor Gericht und langsam
nimmt dsa ganze Formen an, die mir richtig Angst bereiten. Ja ich habe
mittlerweile Angst dass sie uns etwas antun oder unser Haus anzünden
etc. Wenn ich nun auch noch Klage einreiche wegen Rufmord dann ist es
glaube ich ganz aus. Und wenn ich mal zum Jugendamt gehe und von der
Sache berichte? Oder wirft das wieder ein schlechtes Licht auf mich weil
ich mich zu sehr einmische? Habe mich bislang immer zurück gehalten am
JA weil ich nicht den Eindruck erwecken will, dass ich der KM das Kind
nehmen will.
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de