Beitrag 193 von 1.522 (13%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Claudia,
Deine letzte Frage habe ich nicht wirklich verstanden. Ich versuche jetzt mal eine Antwort ins Blaue hinein:
Nach dem Tod eines Ehepartners wird erst mal eine Vermögensteilung durchgeführt. Ist praktisch so: dem überlebende Ehepartner gehört automatisch die Hälfte des ehelichen Vermögens (und auch der Schulden). Die andere Hälfte hat zu Lebzeiten dem jetzt verstorbenen Ehepartner gehört.
Der Verstorbene vererbt dann seine Hälfte. Die Hälfte seiner Hälfte bekommt die Ehefrau und die andere Hälfte seiner Hälfte erben alle seine Kinder zu gleichen Teilen - wenn es keine Pflichtteile für eines der Kinder gibt. Also müssen sich seine Kinder aus allen Beziehungen, wenn er nicht eines enterbt hat, das nur den Pflichtteil bekommt, die Hälfte seiner Hälfte (also ein Viertel des Ehepaarvermögens) aufteilen.
Übrigens: hat ein verstorbener Ehepartner keine Kinder erben seine evtl. noch lebenden Eltern den Teil, den sonst die Kinder erben würden. Ein überlebender Ehepartner hat also häufig noch andere Miterben.
Gruß
Ingrid
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de