Beitrag 200 von 1.522 (13%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo,
wie wäre es denn wenn Dein Mann den Unterhalt beim Jugendamt titulieren lassen würde? Dann muss das Amt ihn eigentlich als einkommensmindernd anerkennen, und damit habt ihr dann vielleicht Anspruch auf ALG II oder sonstoge Zuschüsse.