Beitrag 393 von 830 (47%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Ich komme nochmal auf die Ausgangsfrage zurück. Hasch hat sehr polemisch geantwortet und seine Ironie oder seinen Sarkasmus kann nicht jeder lesen oder verstehen. :-)
Sucht, Verwahrlosung, erhebliche psych. Probleme der Mutter und ähnliches mehr, die auf die Kinder eine schädigende Auswirkung haben können, sind natürlich schon Fakten, die dazu führen können, daß ein Vater das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten kann. Umgekehrt gilt übrigens das Gleiche. Wenn ein Vater den gleichen Mist baut oder mit erheblichen gesundheitlichen Problemen belastet ist, kann für die Mutter das gleiche gelten. Fakt ist, daß Gerichte ungern und äußerst selten eine einmal getroffene Entscheidung korrigieren.
Hi Sunnymaus, meintest Du das mit "zu sich holen kann?" Oder gibt es Probleme mit dem Umgang? Dann müßtest Du die Frage etwas genauer formulieren.
Haschi, (erhobener Zeigefinger), das war die Retourkutsche. "Zunge rausstreck"
Liebe Grüße, B. (grins)