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Hallo Ihr,
nur zur Information, damit es Euch nicht eiskalt erwischt, denn die Verordnung wurde heimlich, still und leise auf den Weg gebracht:
Der Entwurf der neuen Arbeitslosengeld II-Verordnung (ALG II-V), lässt für eine inhaltliche Diskussion keine Zeit mehr. Die Bundesregierung hat sie am 05.12.07 bereits abgenickt und der neue Minister Olaf Scholz braucht sie nur noch zu unterzeichnen. Die Vorlage sieht unter anderem eine gravierende Verschlechterung bei der Einkommensanrechnung bei „Kleinstselbständigen” in Arbeitslosengeld II-Bezug vor und eine 35prozentige Kürzung der Hartz IV-Regelleistung, wenn eine Vollverpflegung bereitgestellt wird. Das träfe vor allem Leistungsbeziehende, die sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen.
(F. Jäger / H. Thomé)
Weitere Informationen gibt es in den einschlägigen Foren.
Die wichtigsten Änderungen für Selbständige in Kurzfassung:
+ Die Argen dürfen entscheiden, welche Betriebsausgaben angemessen und notwendig sind und welche nicht
+ steuerliche Regelungen wie AfA usw. werden nicht mehr anerkannt
+ betriebliche Fahrten mit dem Privat- PKW nur noch 10 Cent pro Kilometer, den Rest muss man vom RS zubuttern
+ Verpflegungskostenmehraufwand bei betriebsbedingter Abwesenheit vom Wohnort nur noch 6 € statt 24 € für 24 Stunden
Da die neue Regelung gegen geltendes Recht verstößt, wird man wohl über eine Einstweilige Anordnung Klage erheben können, Mustertexte sind bereits im Umlauf.
Für betroffene Selbständige, die ergänzendes AlGII beziehen, habe ich einen Mailverteiler eingerichtet, bitte meldet Euch unter hartzIV_liste (at) web . de (Leerzeichen löschen!)
empörte Grüße vom Kaffeelaster