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Hallo Alle,
solltet Ihr ohne Trauschein zusammenleben, solltet Ihr ím Falle, dass ein Partner von Euch ab Januar 2005 das sogenannte ALG II bekommt, einiges jetzt noch schnell neu ordnen.
Es ist wichtig, dass die kommenden Wochen für die Vorsorge sinnvoll genutzt werden:
Vorhandene Geldreserven umschichten, Lebensgemeinschaften offiziell klarstellen.
Tipp: Wenn Ihr als unverheiratete Partnerin mit jemandem zusammenwohnt, finanziell aber nicht für den anderen einstehen wollt,(gilt auch für umgekehrt) solltet Ihr einiges offiziell neu ordnen.
Dazu gehört beispielsweise: kein gemeinsames Konto führen! Einen Untermietvertrag abschließen und das Geld auch tatsächlich überweisen.
Den anderen nicht finanziell zu unterstützen.
Wenn es anders praktiziert wird, werde die Gemeinschaft als "eheähnlich" eingestuft. Mit weit reichenden Folgen: Das Arbeitslosengeld II könnte magerer ausfallen oder ganz verweigert werden.
Wie es dann mit einer möglichen Unterhaltspflich des "gebrauchten" Mannes aussieht - ob hier auch auf das Einkommen der LG zurückgegriffen wird, da ja das ALG II weniger als der Selbstbehalt ist, wird sich wohl in der Zukunft herausstellen.
Gruß
Ingrid