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Der Stand der Dinge:
Die Arge müßte bei Gericht einen neuen Unterhaltstitel beantragen und hat meinem Mann nach weiteren Nachfragen auch angedroht ihren Anspruch per Gericht durchzusetzen.
Das kann auch rückwirkend geschehen, so dass die Nachforderung bestehen bliebe. Da der Anspruch nach der DüTa ausgerechnet wurde und diese ja von allen Gerichten als Grundlage benutzt wird, gehe ich davon aus das dem stattgegeben wird. Mein Mann wäre in dem Fall die unterlegene Partei und hätte dann auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das ist uns ein zu grosses Risiko.
Bis zum 14.05.07 haben wir noch Zeit für eine Stellungnahme. Wir werden alles mitangeben (Nachhilfe, Beitrag Sportverein, Tage an denen sein Sohn hier war usw.) Grosse Hoffnungen mache ich mir da aber auch nicht.
Danke noch mal allen für Eure Hilfe.
LG
Erdbeere