Defibrillator-Forum
Unabhängiges Forum mit Infos für Betroffene einer Defibrillator-Implantation
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen CalendarKalender
Rechtliches zum Thema Autofahren

Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2
Autor Beitrag
Heinz
Mitglied

Beiträge: 283
Ort: Hürtgenwald


New PostErstellt: 31.12.05, 14:38  Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren  drucken  weiterempfehlen

Hallo Eckhard,
dein Doktor mag zwar ein guter Kardiologe sein, aber in der Auslegung von ungeschriebenen Gesetzen ist er wohl etwas großzügig.
Zum einen ist der Vergleich mit einer Schwangeren im 7. Monat mit einem Defiträger, der zu jeder Zeit potentiell einen Schock erleiden kann, etwas schief. Bei Schwangeren ( Ich bin selbst 3-facher Vater ) kündigt sich das Geschehen der Geburt, wenn auch einer plötzlichen, immer an.
Es ist kein Blitzereignis wie bei einem Schock, wo in der Regel keine Zeit zum Reagieren, hier hinter dem Steuer, bleibt.
Zum anderen ist dein Schock erst 2 Monate her, sodaß noch immer 4 Monate "Fahrverbot" nach den gültigen Regeln, verbleiben.
Ich glaube nicht, daß bei einem Unfall die Polizei, Fahrerlaubnisbehörde oder die Versicherung sich mit der Aussage deines Arztes, ein Fahrverbot sei Blödsinn, zufrieden geben wird. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Dennoch einen guten schockfreien Rutsch ins Neue Jahr
Heinz.



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Eckhard
Mitglied

Beiträge: 148
Ort: Wetter Ruhr

New PostErstellt: 31.12.05, 17:02  Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren  drucken  weiterempfehlen

Hallo Heinz,

danke für Deine Stellungnahme.

Ich habe mich vielleicht gerade etwas undeutlich ausgedrückt. Mein Doc meinte in diesem Fall wohl eher, dass das Risiko für plötzliche Schwächeanfälle bzw. Ohnmachten bei Schwangeren wesentlich erhöht ist, so wie bei Defi Trägern eben auch.

Ich frage mich eben nur, was ist z.B. mit Autofahrern die mit Fieber und Erkältung morgens zur Arbeit fahren, gelten da auch so strenge Vorschriften wenn etwas passiert ? Ansonsten würde hier doch mit zweierlei Maß gemessen.

Ich halte mich jetzt übrigens an das Fahrverbot, allerdings ist das für mich mit großen Schwierigkeiten verbunden, da ich noch zur neuropsychologischen Nachbehandlung regelmäßig in eine Nachbarstadt muß. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln bin ich da für eine 50 min. Therapie fast 1,5 Std. pro Strecke unterwegs, außerdem lehnt die Krankenkasse jegliche Erstattung von Fahrkosten für die ambulante Therapie ab.

Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrung in diesen Dingen?

Schöne Grüße Eckhard





[editiert: 31.12.05, 17:03 von Eckhard]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 31.12.05, 18:24  Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren  drucken  weiterempfehlen

Hallo Eckhard,
ich kann und muss mich Heinz nur anschließen. Schwanger mit Defi-Trägern zu vergleichen ist wie wenn du einen edlen Rotwein mit Cola vergleichst.

Zu den Fahrkosten, ich hatte bei meiner damaligen Kasse eine Kostenübernahme eingereicht für die Fahrkosten der ambulanten Abfrage. Ist natürlich abgelehnt worden wie bei dir. Mein damaliger Sachbearbeiter sagte mir aber durch die Blume : Wenn dir da auf einmal schlecht wird und die dich stationär aufnehmen bezahlen wir a) die Fahrkosten hin, b) den stationären Aufenthalt (und wen es nur eine Nacht ist) und c) die Fahrkosten zurück.

Für solche Regelungen müssen wir uns bei Leuten bedanken die wir alle mal gewählt haben!
Aber las uns hier nicht über Politik reden, wir haben unsere Hauseigenen Probleme.
nach oben
Maky
Mitglied

Beiträge: 2

New PostErstellt: 23.01.06, 18:28  Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren  drucken  weiterempfehlen

Hallo

ich hatte vorkurzem Kammerflimmern und nun soll mir ein Defi eingebaut werden. Ich hab mich aber bisher nicht dafür und auch nicht dagegen entschieden. Heute kam der Brief, dass ich mindestens sechs monate nicht fahren darf. Meine Frage: Wenn ich mir keinen Defi einbauen lasse und mir eine Bescheinigung holle das ich fahrtüchtig bin, darf ich dann fahren? Oder muss ich trotzdem warten? Ab wann laufen die mindestens sechs Monate und wird mir bescheid gesagt wenn ich wieder fahren darf?

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Thorsten
Administrator

Beiträge: 1030
Ort: Lübeck


New PostErstellt: 23.01.06, 19:13  Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren  drucken  weiterempfehlen

Hallo Maky,
was das Autofahren angeht: lese in dieser Rubrik 'mal alle anderen Themen/Beiträge, da ist eine Antwort aufgeführt.

Was Deine Frage angeht: Wenn Du einen Arzt findest, der Dir das unterschreibt - vielleicht. Ich denke aber, Du wirst keinen finden, die Verantwortung wird keiner übernehmen...

Gruss
Thorsten



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Andi
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 31.01.06, 15:23  Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren  drucken  weiterempfehlen

@Maky

Warum hattest Du Kammerflimmern? Aus Versehen? Wenn es einmal kam, kann es wieder kommen, ist Dir das klar? Kammerflimmern führt immer zum Kreislaufstillstand und kann nur durch Defibrillation beendet werden. Geschieht dies nicht, ist bereits nach 4 Minuten mit schwersten irreparablen Hirnschäden zu rechnen und nach 8 bis 10 Minuten mit dem Ableben - das ist das Risiko, das Du wegen des Autofahrens eingehen willst.
Und übrigens: Du darfst trotzdem nicht Auto fahren, weil das rechtliche Verbot die Krankheit betrifft und nicht das Therapiegerät. Du darfst vielmehr gar nicht mehr fahren, weil Du nicht nachweisen kannst, dass bei Dir keine Herzrhythmusstörungen auftreten - das kannst Du nur mit einem aufzeichnenden Therapiegerät (z.B. einem ICD).

Gruß
Andi




[editiert: 25.02.06, 12:56 von Andi]
nach oben
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2
Seite 2 von 2
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj